Beiträge von göttingencity

    Na ja, trotz der regen Diskussion hier mit verschiedenen Ansichten, werde ich auf jeden Fall kein Risiko eingehen oder irgendwelche Rechte einfordern. Die 2 Jahre bekomme ich auch noch irgendwie rum, bis die beiden Schufa-Einträge gelöscht werden. Dann wechsel ich zu der Bank meiner Wahl und alles ist gut. Im Endeffekt waren es ja meine Fehler.


    Gruß,


    Meik

    ,,Die DKB AG ist berechtigt, die Einräumung der Kontovollmacht für die vom (Mit-)Kontoinhaber benannte Person abzulehnen, sofern die bei der SCHUFA und den genannten Auskunfteien eingeholten Auskünfte die Bonität dieser Person in Frage stellen."


    So steht in dem Antragsformular.


    Gruß,


    Meik

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Am günstigsten ist m.E. eine Bankvollmacht mit eigener Bank-Card für den Bevollmächtigten. Hierfür hält jede Bank Vordrucke bereit.


    Frankie


    Ein Gemeinschaftskonto wurde per Antragstellung (bevor meine Mutter nun das Konto alleine eröffnet hat) abgelehnt. Ich denke deshalb, dass die Bank einer Vollmacht nicht zusprichen wird, oder irre ich mich da?


    Gruß,


    Meik

    Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Du musst trotz der Schufa-Einträge definitiv nicht auf ein Konto verzichten. Die Ethik-Bank hat sogar ein spezielles Konto für solche Fälle im Angebot:


    http://www.ethikbank.de/privatkunden/mikrokonto.html


    Ich bin mir sicher, dass du auch bei Filialbanken zum Zuge kommen kannst (mit Verweis auf die Selbstverpflichtung), auch wenn es vielleicht nicht gleich beim ersten Versuch klappt.


    Ich kann ja mein aktuelles Konto erst mal behalten. Es ging mir nur um die besseren Konditionen bei anderen Banken.


    Gruß,


    Meik

    Na gut, dann werde ich einfach warten, bis die beiden erledigten Schufa-Einträge gelöscht sind und mich dann nach einem neuen Konto umsehen.


    Was meine Mutter angeht: Ich weiß nicht, ob sie den Differenzbetrag (ihr Einkommen + den nötigen Betrag per Überweisung von meinem Vater zum Erreichen des Mindestgeldeingangs) behält oder nicht, aber ich denke mal schon. Es ist mir jedenfalls nicht bekannt, dass sie den erhaltenen Betrag wieder zurückzahlt.


    Gruß,


    Meik

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Wenn deine Mutter dir für ihr eigenes auf ihren Namen laufende Konto eine Kontovollmacht erteilt hat das überhaupt nichts mit Geldwäsche zu tun.


    Dann kann ich also doch meine Rente auf ihr Konto eingehen lassen? :confused:


    Gruß,


    Meik