Verklickt, sorry.
Beiträge von göttingencity
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Original geschrieben von Fishbohne
Was eigentlich problematisch ist.Deine Mutter hat sicherlich unterschrieben, dass Sie "auf eigene Rechnung nach §8 Geldwäschegesetz" handelt.
Da Du nicht als Bevollmächtigter drin stehst, ist in meinen Augen rechtlich sehr bedenklich.
Da fällt mir gerade ein: Mein Vater überweist meiner Mutter immer einen gewissen Betrag von seinem Gehalt auf ihr Konto, damit sie den gebührenfreien Mindestgeldeingang bei ihrem Konto erreicht.
Wäre das auch nicht erlaubt?
Gruß,
Meik
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Original geschrieben von bernbayer
Eine Kontovollmacht kann sie ihn aber doch auch geben, wenn es ihr eigenes Konto ist. Ich habe auch eine Kontovollmacht für meine Mutter die ihre Bankgeschäfte aus Altersgründen nicht mehr selbst erledigen kann. Diese geht sogar über den Tod hinaus, so das dieses Konto bei Ableben auch nicht sofort gesperrt ist.Vielleicht mache ich das.
Wobei ich aber nicht ganz verstehen kann, was das mit Geldwäsche zu tun haben soll. Ich lasse ja nur meine Rente auf ein anderes Konto überweisen.
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Nein, ich habe der jetzigen Bank noch nie Probleme bereitet. Die beiden erledigten Schufa-Einträge resultieren aus anderen Dingen.
Ich möchte, wie auf der ersten Seite schon mal geschrieben, wechseln, weil ich für einige Zeit ins Ausland gehen werde und meine jetzige Bank Gebühren verlangt, die ich bei einigen anderen Banken z.B. nicht hätte.
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Re: Re: Re: 4 Fragen an Mikrowellen-Besitzer
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Persönlich halte ich von Kombigeräten oder Mikrowellen mit "Grillfunktion" herzlich wenig, dass Ergebnis ist in den wenigsten Fällen wirklich überzeugend, eine MV ist nun mal kein Backofen.Ich benutze für Pizzen, Baguettes, Brötchen,... immer die Heißluftfunktion der Mikrowelle. Ich kann da keinen Unterschied zu einem richtigen Backofen heraus schmecken. Da ich alleine wohne und nur wenig Platz habe, ist das für mich eine gute Alternative.
Gruß,
Meik
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Original geschrieben von archie83
Sagt wer?Vorher würde ich mich es auf jeden Fall nicht trauen. Nachher verschläft der Arbeitgeber noch die Mitteilung zur Kontoänderung und ,,überweist" das Einkommen auf das nicht mehr existierende Alt-Konto und man hat nur unnötigen Stress.
Gruß,
Meik
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Original geschrieben von SunnyStar
Also keine Mikrowelle?Die obigen Fragen beziehen sich nur auf Mikrowellen...
Eine Mikrowelle mit Heißluft- und Grillfunktion. Kann man in einer normalen Mikrowelle überhaupt Brötchen aufbacken?
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Ich habe ein günstiges Kombigerät von Medion und nutze fast ausschließlich nur die Heißluftfunktion für alle gängigen Tiefkühlgerichte und Brötchen. Einen großen Unterschied zu einem richtigen Backofen konnte ich bisher nicht feststellen.
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Original geschrieben von Roadrunner0778
Machen sie aber nicht, findet man im internet leider viele die soetwas berichten.
Bestätigen kann ich dies allerdings nicht da ich da hinsichtlich noch keine Probleme hatteZumal ich eher ein Wechsler wäre. Man kann ja sein vorhandenes Konto eh erst kündigen, nachdem das 1. Mal auf dem neuen Konto das Einkommen eingegangen ist.
Gruß,
Meik
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Original geschrieben von bernbayer
Konto auf Guthabenbasis muß eigentlich jede Bank eröffnen.Ich besitze ja noch ein eigenes Konto. Dieses kann ich aber erst kündigen, wenn zum 1. Mal richtigerweise das Einkommen auf das neue Konto geflossen ist.
Gruß,
Meik