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Original geschrieben von noksie
oder kann einer alleine was behaupten?
Wie ich schon geschrieben hatte: Natürlich kann auch einer alleine irgendwas behaupten und zur Anzeige bringen.
Auch wenn das scheinbar nicht auszurotten ist, aber es gibt kein Prinzip "Aussage gegen Aussage = Einstellung des Verfahrens".
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Original geschrieben von D-Love
das Paketklebeband kostet Geld (übrigens nicht zu knapp. So eine Rolle kostet auch mal seine 4-5 €)
Höchstens wenn Du sie als Sonderanfertigung in Kleinstauflage mit Deinem Namen bedrucken lässt.
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Original geschrieben von hurgh
" Ich ich merken schreiben können Sie, also müssten Sie auch lesen können?"
Mit der Grundeinstellung, die aus diesen Worten zu erkennen ist, solltest Du Dich von allem was auch nur entfernt mit Dienstleistung zu tun hat fern halten.
Natürlich auch von so etwas ekligem wie Kundenkontakt.
Wer Käufer und Kunden stets als Gegner betrachtet, der hat (auch) bei eBay nichts verloren.
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Original geschrieben von Brainstorm
Und wie verschickst Du? Oder bist Du bereit dafür was draufzulegen?
Habe ich doch geschrieben - als DHL-Paket.
Seit ich dafür als "Versandkosten" nur 5€ berechne, erziele ich insgesamt spürbar höhere Erlöse. Nur daruaf kommt es (mir) an.
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Original geschrieben von noksie
TM1:
D.h. er hätte mich für einen Beweis ausm fahrenden Auto filmen/blitzen müssen?
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung imho schon - es wäre mir neu, dass das geschätzt werden darf.
Unter "Fahren wie Sau" kann man ja viel verstehen und viel einsortieren - möglich wäre immer ein Verstoss gegen §1 (2).
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Original geschrieben von Martyn
Ich werde es bei meinen künftigen Auktionen wohl so halten
Dann spar Dir Deine zukünftigen Auktionen, denn bei so einem Unsinn wird kein normal denkender Mensch noch bieten - bei solchen und ähnlichen albernen Konstruktionen steckt meist ein Mensch dahinter bei dem auch sonst Probleme im Auktionablauf zu vermuten sind.
Ich kann das Rumgeheule wg. der Versandkosten nicht verstehen - ich z.B. erziele deutlich höhre Erlöse, seit ich den Paketversand für nur 5EUR anbiete. Weder mit irgendwelchen Versandnörglern, noch mit irgendwelchen Obergrenzen der Versandkosten hatte ich je Probleme - liegt das vielleicht daran, dass ich als privater Verkäufer die KÄufer schlicht nicht mit "Versandkosten" über den Tisch ziehe?
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Original geschrieben von noksie
Darf er alleine was behaupten?
Wie siehts da mit Beweisen aus?
Klar darf er - und als Beweis gilt die Aussage. (Die natürlich im Falle eines Verfahrens erst entsprechend vom Gericht gewürdigt werden muss / wird).
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt aber keine Beobachtung als ausreichender Beweis, mit Ausnahme einer Spielstrasse - denn schneller als Schrittgeschwindigkeit kann jeder zuverlässig schätzen / beobachten.
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Original geschrieben von Grenztruppjäger
Die Kassen-Trulla,
Das ist wie mit den Bewertungen auf diversen Hotelbewertungsseiten:
Aus manchen Formulierungen kann man schon zuverlässig ableiten was von dem Erfahrungsbericht zu halten ist...
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Original geschrieben von ilbasco
Und was ist dann hiervon zu halten:
Nix.
Da hat wohl die Putzfrau geantwortet.
Einen Anwalt, der derartigen Schwachsinn verzapft dürfte es eigentlich nicht geben.
Denn auch wenn die Post / DHL gerne das Gegenteil wahrhaben will, kann natürlich auch der Empfänger einer Sendung Ansprüche geltendmachen. Selbst die selbstherrliche Post /DHL muss sich an die Gesetze halten - und das ist in §421 HGB nunmal eindeutig geregelt.
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Original geschrieben von xoduz
"nicht in Ordnung" bedeutet, dass das innerstädtische Linksfahren falsch wäre. Und dem ist nunmal nicht so.
Es ist nicht falsch in dem Sinne, dass es (grundsätzlich) nicht erlaubt wäre.
Es ist aber falsch in dem Sinne, dass es den allgemeinen Verkehrsfluss negativ beeinflusst.
Ich kann das garantiert fundiert beurteilen.
Und im Übrigen gilt unabhängig vom erlaubten Abweichen davon, nach wie vor grundsätzlich §2 der StVO.