Beiträge von TM1

    Zitat

    Original geschrieben von tobias2k
    Hin und wieder werden dort die Sammelmärkchen zu nem recht guten Kurs angeboten.


    Das führt dann zu dem, was ich in mindesten einem Berliner Subway schon gesehen habe: Dort steht ein Hinweisschuld an der Kasse, dass die Sammelkarten geprüft werden und bei etwaigen Unregelmäßigkeiten keine Annahme, sowie ggfs. Anzeige erfolgt.
    Die sind doch auch nicht blöd - wenn dort Karten vorgelegt werden die reihenweise mit Stamps aus völlig fremden Filialen vollgeklebt sind, fällt das auf. Zumal die ja doppelt numeriert sind: 1x Kennziffer und 1x fortlaufend.

    Re: Re: Re: Käufer zahlt nicht


    Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Sieben Tage möchte ich aber nicht warten. Wozu auch?


    Wenn Du es so eilig hast, dann kannst Du dem Käufer das nur absolut folgenlos durchgehen lassen und den Artikel erneut einstellen.
    Wenn Du ihn zwingen willst den Vertrag einzuhalten, dauert das eben seine Zeit.

    Zitat

    Original geschrieben von Prilmayer


    schlimmer sieht das Metallteil (Kameradeckel) aus !?
    da sind richtige Beulen drin


    Ach, ich dachte schon das wäre bei mir ein Einzelfall und ich wäre unbemerkt irgendwo ganz besonders heftig gegengeknallt.
    Scheint aber wohl ganz weiches Metall zu sein was sich auch durch Druck von Schlüsseln in der Nachbarjackentsche oder Knöpfen oder so verformt - ich habe das einfach wieder "ausgebeult". Rückenteil abgenommen und mit einer Kugelschreiberspitze wieder glattgedrückt.

    Re: Käufer zahlt nicht


    Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple


    Und nun? Hat jemand Tipps für mich, wie ich weiter vorgehen kann?


    Was kann denn daran jetzt noch unklar sein? Schliesslich wurde diese Situation ja auf den vergangenen 500 Seiten häufig genug durchgekaut.


    Auf jeden Fall solltest Du das eBay-Unstimmigkeitsverfahren wegen eines nicht bezahlten Artikels durchführen - dann bekommt der Käufer zumindest eine Verwarnung. Macht er sowas öfter, dann wird er gesperrt.


    Wenn Du tatsächlich und aus Prinzip auf die Einhaltung des Kaufvertrages bestehen willst und auch allen damit verbundenen Aufwand nicht scheust, dann forderst Du den KÄufer zunächst nochmal schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf.
    Und nach fruchtlosem Fristablauf kannst Du dann Deinen Anspruch mittels des üblichen Mahnverfahrens gerichtlich durchsetzen.

    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Auch das Zitat ist in der Mail enthalten.


    Na, das dürfte es denn gwesen sein.
    Den damit bewiesen Zugang der Stornierung ignorieren und auf ein Fax zu bestehen wird wohl keinen Bestand im Streitfall haben können.

    Re: Problem mit stornierten Appartment


    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    In der Antwortmail ging der Vermieter nicht auf meine Stornierung ein, bot mir aber einen Ersatztermin an.


    Geht denn aus dieser Antwortmail mit dem Ersatzangebot deutlich hervor, dass der Vermieter die mail mit der Stornierung und der Bitte um einen früheren Termin auch erhalten hat?
    Also z.B. durch ein Komplettzitat Deiner mail?
    Imho dürfte dann die wirksame Stornierung erfolgt sein.
    Auch sonst steht das auf sehr wackeligen Beinen - der Hinweis auf die Stornierung nur per Fax steht ja nicht in etwaigen AGB - die fehlen ja ganz.
    Und eine Verpflichtung einzig auf Fax dürfte eine unangemessene Benachteiligung ds Kunden und damit unwirksam sein - denn damit wäre ja sogar eine Kündigung per Einschreiben, per Bote oder gar persönlich vor Ort unwirksam.