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Original geschrieben von tobias2k
Hin und wieder werden dort die Sammelmärkchen zu nem recht guten Kurs angeboten.
Das führt dann zu dem, was ich in mindesten einem Berliner Subway schon gesehen habe: Dort steht ein Hinweisschuld an der Kasse, dass die Sammelkarten geprüft werden und bei etwaigen Unregelmäßigkeiten keine Annahme, sowie ggfs. Anzeige erfolgt.
Die sind doch auch nicht blöd - wenn dort Karten vorgelegt werden die reihenweise mit Stamps aus völlig fremden Filialen vollgeklebt sind, fällt das auf. Zumal die ja doppelt numeriert sind: 1x Kennziffer und 1x fortlaufend.
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Original geschrieben von knocker
Vielleicht dauert's momentan mal wieder etwas länger bei Ebay, bis die eingestellten Artikel in der Suche auftauchen...
Das ist nicht "momentan", sondern immer der Fall.
Abhängig vom Artikel kann das auch mal länger als 24Std dauern, z.B. bei bestimmten Marken.
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Re: Re: Re: Käufer zahlt nicht
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Original geschrieben von SpeedTriple
Sieben Tage möchte ich aber nicht warten. Wozu auch?
Wenn Du es so eilig hast, dann kannst Du dem Käufer das nur absolut folgenlos durchgehen lassen und den Artikel erneut einstellen.
Wenn Du ihn zwingen willst den Vertrag einzuhalten, dauert das eben seine Zeit.
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Original geschrieben von Prilmayer
schlimmer sieht das Metallteil (Kameradeckel) aus !?
da sind richtige Beulen drin
Ach, ich dachte schon das wäre bei mir ein Einzelfall und ich wäre unbemerkt irgendwo ganz besonders heftig gegengeknallt.
Scheint aber wohl ganz weiches Metall zu sein was sich auch durch Druck von Schlüsseln in der Nachbarjackentsche oder Knöpfen oder so verformt - ich habe das einfach wieder "ausgebeult". Rückenteil abgenommen und mit einer Kugelschreiberspitze wieder glattgedrückt.
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Re: Käufer zahlt nicht
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Original geschrieben von SpeedTriple
Und nun? Hat jemand Tipps für mich, wie ich weiter vorgehen kann?
Was kann denn daran jetzt noch unklar sein? Schliesslich wurde diese Situation ja auf den vergangenen 500 Seiten häufig genug durchgekaut.
Auf jeden Fall solltest Du das eBay-Unstimmigkeitsverfahren wegen eines nicht bezahlten Artikels durchführen - dann bekommt der Käufer zumindest eine Verwarnung. Macht er sowas öfter, dann wird er gesperrt.
Wenn Du tatsächlich und aus Prinzip auf die Einhaltung des Kaufvertrages bestehen willst und auch allen damit verbundenen Aufwand nicht scheust, dann forderst Du den KÄufer zunächst nochmal schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf.
Und nach fruchtlosem Fristablauf kannst Du dann Deinen Anspruch mittels des üblichen Mahnverfahrens gerichtlich durchsetzen.
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Original geschrieben von Martyn
Ich glaub eigentlich nicht das das Tierheim für Gartensingvögel zuständig ist.
Tierheime haben es aber so an sich, dass dort Leute arbeiten die sich mit Tieren auskennen.
Und die Kenntnisse haben eigentlich selten irgendwelche Zuständigkeitsbedenken.
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Original geschrieben von Chefkoch85
Auch das Zitat ist in der Mail enthalten.
Na, das dürfte es denn gwesen sein.
Den damit bewiesen Zugang der Stornierung ignorieren und auf ein Fax zu bestehen wird wohl keinen Bestand im Streitfall haben können.
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Re: Problem mit stornierten Appartment
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Original geschrieben von Chefkoch85
In der Antwortmail ging der Vermieter nicht auf meine Stornierung ein, bot mir aber einen Ersatztermin an.
Geht denn aus dieser Antwortmail mit dem Ersatzangebot deutlich hervor, dass der Vermieter die mail mit der Stornierung und der Bitte um einen früheren Termin auch erhalten hat?
Also z.B. durch ein Komplettzitat Deiner mail?
Imho dürfte dann die wirksame Stornierung erfolgt sein.
Auch sonst steht das auf sehr wackeligen Beinen - der Hinweis auf die Stornierung nur per Fax steht ja nicht in etwaigen AGB - die fehlen ja ganz.
Und eine Verpflichtung einzig auf Fax dürfte eine unangemessene Benachteiligung ds Kunden und damit unwirksam sein - denn damit wäre ja sogar eine Kündigung per Einschreiben, per Bote oder gar persönlich vor Ort unwirksam.
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Original geschrieben von DaRappa
Ich weiss einfach nicht was das soll....
Na, manch einer hat halt Anstand auch nur aus der billigsten Quelle - und der funktioniert dann halt nicht...
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Original geschrieben von Dauerposter
Das Einzige was wirklich beachtet werden sollte, ist der Zeitfaktor der Anfechung, denn diese muss "unverzüglich" erfolgen.
Man könnte ja noch auf den Neckermann A640-Thread verweisen - so wie man es jedenfalls nicht machen soll... 