Beiträge von TM1

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    Original geschrieben von Goody
    wird dann denn schon die Flat gebucht, oder erst nach dem "First Call" ?
    (Flat-Aktion gilt ja est ab morgen)


    Wann die Flat beginnt wurde nicht nur schon in diesem sehr übersichtlichen Thread erklärt, sondern lässt sich auch in absolut jeder Meldung genau nachlesen die sämtliche einschlägige Quellen zuhauf auswerfen.
    Das muss man nicht ohne jede Eigeninitiative immer wieder fragen.

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    Original geschrieben von Illuminatus
    Auf mein Fax kam auch keine Reaktion, hat überhaupt irgendwer eine schriftliche Antwort von PU bekommen??


    Ich würde sagen da hilft nur ein ständiges Nachfragen an der Hotline bei PU, wenn das genügend tun sollte das nicht unbemerkt bleiben ;)



    Mein Fax ist erst heute Nacht raus, da kann noch keine Reaktion erfolgt sein.
    Hotline ist mir zu dämlich, die sagen immer dasselbe - wahrscheinlich natürlich auf Anweisung.




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    Original geschrieben von Metzger80
    Sorry, war etwas unübersichtlich. Meine Antwort stammt aus 123recht.net.


    Komisch - ich hatte nach Stichwort "Focus" gesucht und da kam dies nicht als Ergebnis.
    Wie auch immer - der Antworter meint ja nun im Gegensatz zur Mehrheit hier, o2 sei der Vertragspartner.
    Da fehlt aber - genau wie für die Behauptungen der Presse-Union - jeder Nachweis.
    In den Bestellbedingungen steht eindeutig, dass PU der VP ist - damit wird das imho auch zweifelsfrei Vertragsbestandteil.
    Ausserdem haben sie ja auch die Kündigungen entgegengenommen und bestätigt. Da dies nur der Vertragspartner und keine dritte Partei kann, haben sie ihren Status damit imho auch konkludent bestätigt.

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    Original geschrieben von Metzger80
    Aus einem anderen Forum habe ich folgende Antwort erhalten:


    Könntest Du das evtl. mal etwas lesbarer aufbereiten?
    Wer antwortet da wem - wer ist kursiv?
    Das ist ja mindestens so widersprüchlich wie alles bisherige - o2 kann ja nicht der Ansprechpartner für evtl. Ansprüche sein, weil (wie auch wenige Zeilen drüber steht) die Presse-Union der Vertragspartner ist.

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    Original geschrieben von bambi05
    Was heißt da nicht einig sein? Es gibt zwei Meinungen - die richtige und die falsche.


    Muss das nicht "meine und die falsche" heissen ;)
    Man braucht da aber eigentlich auch gar nicht von Meinungen sprechen - glücklicherweise ist sowas ja klar durch Gesetze geregelt. Muss man nur lesen - das BGB ist gar nicht so unverständlich.
    Der Gefahrenübergang bei Versand z.B. ist in § 447 (1) unmissverständlich geregelt.
    Man muss nur wissen, dass dies natürlich nur gilt wenn kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, also ein Unternehmer der Verkäufer ist. Dann gilt nach § 474 (2) wieder der §446 - also bei Übergabe. Alles klar?


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    Original geschrieben von Brainstorm
    Weil nur der Absender einen Vertrag mit dem Transportunternehmen abgeschlossen hat. Der Empfänger hat keinen Vertrag abgeschlossen, und kann daher auch keine Mängel reklamieren.


    So sieht das die Post / DHL.
    Das steht aber - man kann schon sagen traditionell - im Widerspruch zur Rechtslage.
    Wenn man DHL nur hartnäckig genug darauf hinweist, halten sie sich auch daran.
    Wer das nicht als Meinung, sondern als Tatsache betrachten mag, der kann das auch nachlesen: § 421 HGB

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    Original geschrieben von KingBoa
    Wie man es also dreht und wendet, ist der Verkäufer immer verantwortlich.


    Ich rufe es gerne nochmal: Blödsinn. Einself!!
    Der Gefahrenübergang findet bei Übergabe an das Transportunternehmen statt. Das BGB wurde in den letzten 3 Wochen dahingehend nicht geändert.
    Egal was Du gelesen hast, das betraf mit Sicherheit nicht die hier diskutierte Situation privater Verkäufer + vorher vereinbarte Versandform.

    Re: Re: Wie Speicher von Digitalkameras VOLLSTÄNDIG löschen?


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    Original geschrieben von senderlisteffm
    Ich verkaufe keine Speicherkarten. Ich mache keine Fotos mit dem internen Speicher. Ich mache keine Fotos, die mir Probleme machen, wenn ich die Speicherkarte verliere.


    Na das ist doch mal eine konsequent pragmatische Haltung :top:
    Ansonsten würde ich auch Eraser empfehlen.

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    Original geschrieben von KingBoa
    Fakt ist: Wenn das Paket nicht nachweislich beim Käufer ankommt, kann er den Verkäufer in Verantwortung ziehen, da dieser für den Versand verantwortlich ist.


    Das ist in dieser Form natürlich Blödsinn.
    Wie das wirklich ist, wird sich in den 100en Seiten dieses Threads sicher auch nachlesen lassen...

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    Original geschrieben von Hotdog
    Naja, die Gründe mögen vielleicht zutreffend sein, aber ich denke er war ganz froh dies als Hauptgrund vorschieben zu können (möchte hiermit nicht die Krankheit seiner Frau schmällern oder in Frage stellen!!!)


    Da ist weder was vorgeschoben, noch wird er gar froh über irgendwas sein.
    Da kann und muss man uneingeschränkt Respekt haben, dass auch jmd. In dieser herausragenden Position richtigerweise (!) Beruf und Karriere hinter solch gravierende familiäre Gründe zurückstellt.
    Die Zeit die man nunmal nur einmal hat, lieber mit Menschen zu verbringen an denen man hängt, als im Job ist die einzig richtige Entscheidung.
    Den Mut sollten mehr aufbringen.