Beiträge von ashd

    Re: Strafanzeige


    Zitat

    Original geschrieben von Chatmen
    so danach habe ich nun eine Strafanzeige am Hals,
    wegen Sexueller Nötigung und Beleidigung..


    Bei allem Respekt: Wenn gegen Dich tatsächlich wegen sexueller Nötigung (!) ermittelt wird, dann muss da wesentlich mehr vorgefallen sein (schau mal in § 177 Abs. 1 StGB).


    => http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html


    Dann hast Du allerdings auch ein echtes Problem (Freiheitsstrafe grundsätzlich mind. 1 Jahr) und solltest, obwohl das Geld kostet, wirklich dringend zum Anwalt.

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Muss mich jetzt erstmal um eine BU-Versicherung kümmern, auch wenn das wohl aussichtslos ist


    Kurze Frage dazu, da ich mir auch gerade einige BUV-Angebote eingeholt habe:


    Kann man von seiner Krankenkasse erfahren, bei welchen Ärzten man in den letzten fünf Jahren war? So gut ist mein Erinnerungsvermögen nämlich leider nicht ...

    Nein. Ich sehe das deshalb anders, weil ich versuche, Situationen sachgerecht zu bewerten und mich nicht damit begnüge, sie und die betroffenen Personen schematisch in irgendwelche vorgefertigten "Schubladen" zu stecken.

    Mal wieder eine sehr differenzierte und ausgewogene Äußerung zum Thema. :top: :rolleyes:


    Auf diesem Niveau könnte man auch argumentieren, dass ein Vermieter, der trotz geminderter (nicht vertragsgerechter) Wohnqualität die volle Miete verlangt und nicht freiwillig auf einen Teil verzichtet, eine - um Deine Worte zu verwenden - "Mitnahmementalität" an den Tag legt sich somit als "Asipack" outet. :rolleyes:


    Vermutlich sind das dann auch die Vermieter, die "es toll finden, ihre Loop-Karte per XXL "aufzuladen", oder die UMTS-Datenflatrate jeden Tag bis zum Abregeln auszuschöpfen, und generell alles abgreifen und mitnehmen, was irgendwie geht". :D

    Wenn sie "nicht mal stören", dann liegt vermutlich gar kein Mangel im Sinne des Mietrechts vor. :rolleyes:


    Es muss schon eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung gegeben sein. M.E. könnte das etwa in größeren Wohnanlagen eintreten, wenn sich z.B. der Müll von zahlreichen Bewohnern vor den Fenstern eines Mieters im Erdgeschoss stapelt.


    Dass in einem solchen Fall eine spürbare Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit eintreten kann, dürfte klar sein. Und dann ist die Frage danach, wer diesen "Schaden" tragen soll, durchaus legitim (und vom Gesetz auch eindeutig beantwortet).

    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Sorry, aber ich finde es absolut bescheuert, dumm und einfach nur „geiz ist geil“, wenn man dem Vermieter die Miete kürzt. Der Vermieter ist absolut nicht verantwortlich dafür daß der Müll abgeholt wird. In den meisten Fällen ist es sogar so daß der Mieter die Müllgebühren direkt an die Stadtverwaltung abführt. In größeren Wohngemeinschaften kann es allerdings auch anders sein.


    Ich möchte damit ausdrücken daß man ganz klar differenzieren muß. Was macht Ihr wenn ihr die Miete kürzt und am nächsten Tag kommt der Vermieter und bringt den Müll persönlich zu nächsten Deponie ? Der Vermieter wird ganz schnell seine Mietkürzung durch Euch wieder haben wollen, da ja der Müll entsorgt wurde.


    Sorry für meine aufschreihen, aber ich konnte nicht anders ;)


    Was Du schreibst, geht an der tatsächlichen Rechtslage weitgehend vorbei.


    Denn es ist unerheblich, ob der Vermieter dafür verantwortlich ist. Entscheidend ist das Vorliegen eines Mangels. Der Mieter kann ja u.U. auch mindern, wenn erhebliche Lärmbelästigungen von einer Baustelle in der Nachbarschaft ausgehen. Auch dafür kann der Vermieter nichts.


    Außerdem ist es doch völlig selbstverständlich, dass die Minderung nur für die Dauer des Mangelzustandes möglich ist. Räumt der Vermieter den Müll also weg, dann ist die Miete wieder in voller Höhe zu entrichten - wo siehst Du hier ein Problem? :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Kann ja auch nicht, da sie dafür erst einen Titel beim Gericht haben müssen. Und darüber bekommt man dann eine Mitteilung, gegen die man Widerspruch einklegen kann! :top:


    Du denkst im falschen Verfahrensrecht.


    Hier geht es nicht um ein Zivil-, sondern um ein Verwaltungsverfahren.


    Richtig ist, dass ein Titel erforderlich ist. Falsch ist, dass die GEZ hierfür ein Gericht benötigt.