ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Ein Verfallsdatum von 2004 halte ich schon für sehr lange überlagert. Gerade bei einer Dose. Da wäre ich sehr vorsichtig damit.
Das sieht nicht jeder so eng.
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ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Ein Verfallsdatum von 2004 halte ich schon für sehr lange überlagert. Gerade bei einer Dose. Da wäre ich sehr vorsichtig damit.
Das sieht nicht jeder so eng.
ZitatOriginal geschrieben von Chris-DD
Da ich nicht weiß, ob der Preis für die Öffentlichkeit ist, nenne ich hier keine Händleradresse, habt bitte Verständnis. Auch nicht per PN.
Sicherlich ein guter Preis. Aber meines Erachtens nicht so "individuell", wie Du weiter oben im Thread schon vermutet hast.
Hier bei uns hat ein BMW-Händler vor einigen Wochen 116er in riesigen Zeitungsanzeigen mit einem ähnlichen Rabatt angeboten [25.360 € => 20.860 €].
@ Jochen:
Ja, das ist die Außenbeleuchtung.
Und nein, sway-67, das ist keine Serienausstattung. Sondern - wie oben schon geschrieben - im aufpreispflichtigen Lichtpaket enthalten.
Lichtpaket: z.B. Leseleuchten, Schminkspiegelbeleuchtung, Fußraumbeleuchtung und beleuchtete Türgriffe. Kostet zwischen 200,- und 250,- EUR.
Xenon-Licht ist selbstverständlich nicht enthalten (kostet 790,- EUR, sogar beim Spitzenmodell 130i).
ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Im übrigen würde ich im Jahre 2006 auch kein Auto mehr kaufen mit Kurbelfenstern hinten.
Na ja, die Rückbank ist mangels Platzangebot ohnehin fast nicht nutzbar. Wer braucht da dann elektrische Fensterheber? ![]()
Zu den 18" - Felgen: Scheinbar schnüren momentan aus irgendwelchen Gründen viele BMW-Händler Pakete, in denen 18er enthalten sind. War bei mir auch so. Ich habe ausdrücklich nach günstigeren Felgen gefragt, weil ich darauf eigentlich keinen Wert lege und Felgen für 2.552,- EUR (Listenpreis) für völlig unnötig halte. Das war aber nicht machbar - die ganze Kalkulation beruhte scheinbar auf diesem Paket (neben den Felgen z.B. auch abgedunkelte Heckleuchten), eine Änderung hätte die Sache im Ergebnis sogar verteuert. :confused:
Ziemlich dreist, dass mir so ein umgefallenes Teil dann überhaupt kommentarlos mitgegeben wird. :o
Möglicherweise hatte derjenige, dem das Missgeschick passiert ist, angesichts des nicht unerheblichen Wertes (=> Sternspeiche 180) schlicht nicht den Mut, sich dazu zu bekennen, hat mir das Rad einfach so eingepackt und gehofft, dass niemand etwas bemerkt. :mad:
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Es gab zwar mal ein Urteil bei dem eine Messung aufgrund des geringen Abstands zum Ortsschild für unzulässig erklärt wurde, dies war aber ein Einzelfall (bei dem auch andere Umstände noch mit reinspielten) es gibt aber keine generelle Toleranzgrenze in der nach oder vor Schildern nicht geblitzt werden darf.
ZitatOriginal geschrieben von booner
XX m nach/vor Begrenzungen, Ortsschildern usw. sind i.d.R. unverbindliche Anweisungen für das Meßpersonal, worauf du dich nicht berufen kannst.
Diese Aussagen halte ich nicht für völlig zutreffend. Auf Verstöße gegen die Polizeirichtlinien, in denen Toleranzstrecken vorgegeben sind, kann sich der Betroffene im Hinblick auf Art. 3 GG durchaus berufen. Zwar ist wohl anerkannt, dass Verstöße grundsätzlich nicht zu Verwertungsverboten führen. Allerdings können sie u.U. sogar eine Einstellung des Verfahrens gebieten. So z.B. ausdrücklich OLG Oldenburg, zfs 1996, 396:
" Allerdings dürfen die Verkehrsteilnehmer die Erwartung hegen, daß sich die Verwaltungsbehörde über Richtlinien zur Handhabung des Verwaltungsermessens, die eine gleichmäßige Behandlung sicherstellen sollen, im Einzelfall nicht ohne sachliche Gründe hinwegsetzt. Insoweit können sich solche Richtlinien über Art. 3 GG für den Bürger rechtsbildend auswirken und bei weniger gravierenden Verstößen oder geringer Schuld eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 OWiG gebieten ..."
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Die eine Seite schreit populistisch nach Abzocke, die andere weist auf die gültigen Gesetze hin an die sich nunmal jeder zu halten hat.
Die Wahrheit liegt - wie so oft - irgendwo in der Mitte. Denn jedenfalls gilt in einem Rechtsstaat, dass nicht jeder Gesetzesverstoß zu ahnden ist, sondern nur der, der in verfahrensrechtlich erlaubter Art und Weise nachgewiesen wird. Die Frage nach Fehlerquellen (die es unzweifelhaft gibt) ist also ohne weiteres legitim und überhaupt nicht zu beanstanden.
@ Gunn:
Probefahrt gemacht mit dem 1er?
Es ist in der Tat so, dass die Rundumsicht wirklich katastrophal ist. Ich habe mich auch nach ca. 1 Monat noch nicht daran gewöhnt, dass man einfach nicht erkennt, wo das Auto anfängt oder endet - eine Einparkhilfe ("PDC") halte ich daher für wirklich empfehlenswert.
Bei mir leider nur hinten vorhanden, in Deiner Konfiguration scheinbar gar nicht (wenn ich es richtig sehe, enthält Dein Angebot neben dem "Schnitzer-Umbau" nur das Advantage-Paket, ein Sportlenkrad und die klappbaren Kopfstützen).
BTW: Meine noch unbenutzten Alufelgen (bzw. eine davon) sehen leider so aus:
=> http://img379.imageshack.us/img379/3787/bmwfelge4jm.jpg
Sieht das eher nach einem Produktionsfehler aus? Oder sind sie vielleicht doch nicht ganz unbenutzt?
ZitatOriginal geschrieben von Melone
Hat mal einer einen Link zu dieser Cashback-Aktion? Oder eine Telefonummer?
Ich erinnere mich dunkel daran, dass ich irgendwo in diesem Thread den Link gepostet habe. ![]()
@ Dan11223:
Lt. Deinem Profil bist Du aus Köln. Warum dann Koblenz (Rheinland-Pfalz)? :confused:
Hast Du die Anspruchsbegründung (vom Gericht) erhalten? Wie begründet Meisl denn jetzt seine Forderung? Will er von Dir den Kaufpreis für das Handy?