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Original geschrieben von Martyn
Um ehrlich zu sein hab ich mich mit dem genauen Gesetzestext noch nicht beschäftigt, ...
Warum wundert mich das nicht? 
Mal ernsthaft: Du gehst hier von der alten Rechtslage aus (und zitierst diese auch). Der Abs. I des § 421l SGB III hat aber nach den von Dir zitierten Nrn. 1 und 2 schon seit längerer Zeit (wie gesagt - nach meiner Erinnerung seit 2004) eine Nr. 3, die als weitere Voraussetzung fordert:
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eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt hat; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute,
Das heißt in der Praxis: Jeder Ich AG-Gründer muss einen ausführlichen Businessplan vorlegen, seine Konzepte und Ideen darlegen, ein Zahlenwerk mit Kapitalbedarfs-, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau erstellen.
Dieser Plan muss dann von einer sog. "fachkundigen Stelle" abgesegnet werden, in der Regel sind das die Kammern (z.B. IHK). Das Konzept wird also von kompetenter Stelle auf seine Tragfähigkeit überprüft - erst dann kann die Ich AG - Förderung gewährt werden.
Vielleicht überdenkst Du Deine Kritik mit diesem Wissen nochmals.
BTW: Macht eine Ich AG als "Flucht vor Hartz IV", wie Du schreibst, überhaupt Sinn? Beziehst Du diese Aussage auf die finanzielle Situation des Leistungsempfängers?
Nur mal so zur Erinnerung: Der Hartz IV - Empfänger erhält seine Auszahlung, daneben werden Wohnkosten und Sozialversicherungsabgaben übernommen. Ca. 300,- € können also durchaus zur freien Verfügung verbleiben.
Der Ich AG - Gründer erhält zwar im ersten Jahr (und nur in diesem!) 600,- € ausgezahlt, davon hat er aber die genannten Kosten (Miete, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung) grundsätzlich selbst zu tragen. Damit dürften die 600,- € im Regelfall verbraucht sein (alleine die Kranken- und Pflegeversicherung liegt aufgrund der vorgegebenen Mindestbemessungsgrenze bei mind. ca. 200,- EUR pro Monat).
Wo liegt jetzt Deiner Meinung nach also der finanzielle Vorteil, wenn man - wie Du meinst - sich mit einer undurchdachten Idee als Ich AG - Gründer selbständig macht, um nicht von Hartz IV getroffen zu werden?