Beiträge von ashd

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    Original geschrieben von maxwell2000
    EDIT: Otto bildet eine Ausnahme bei dieser Cashback-Aktion: diese läuft da bis zum 31.07.!


    Achtung: Das geht aus den Teilnahmebedingungen so nicht hervor!


    Dort ist nur von einem verlängerten Einsendeschluss für Kunden bestimmter Versandhäuser die Rede, nicht aber von einem geänderten Kaufzeitraum.


    Möglicherweise ist das nur missverständlich formuliert von FSC (und es ist tatsächlich eine Aktionsverlängerung gewollt). Falls nicht, hätte man im Streitfall aber schlechte Karten.

    Zitat

    Original geschrieben von Crashman
    Dies ist ein sehr menschlicher, jedoch wenig pragmatischer Ansatz.


    Es ist nun einmal der Ansatz, den unser Grundgesetz vorschreibt. Eindeutiger, als es das BVerfG gestern getan hat, kann man sich dazu eigentlich nicht äußern ("unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG schlechterdings unvorstellbar").


    Das wird man schlicht akzeptieren müssen. Und da wir, wie andi2511 oben schon geschrieben hat, in unserer Verfassung diesbezüglich eine "Ewigkeitsklausel" haben, werden auch Änderungen nur bedingt möglich sein.


    Der pragmatische Ansatz muss deshalb anders aussehen:


    Mal angenommen, der vom Luftsicherheitsgesetz ins Auge gefasste Fall tritt ein. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden Terroristen ein entführtes Passagierflugzeug z.B. auf ein Atomkraftwerk stürzen lassen. Was passiert, wenn der Verteidigungsminister das Flugzeug nun - ohne die gesetzliche Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes - abschießen lässt?


    Genau diese Frage hat das BVerfG gestern nicht zum Nachteil der handelnden Personen beantwortet. Es hat sie vielmehr ausdrücklich ausgeklammert. In strafrechtlicher Hinsicht käme hier ein sog. "übergesetzlicher entschuldigender Notstand" in Betracht - mit der Folge, dass der Abschuss zwar als rechtswidrig eingestuft, mangels Schuld eine Bestrafung aber nicht erfolgen würde.

    Ich habe mich mit dieser Thematik ehrlich gesagt zuvor nie beschäftigt. Als ich heute aber auf Phoenix die Urteilsbegründung von Herrn Prof. Papier gehört habe, habe ich mich irgendwie in mein 1. Jura-Semester (irgendwann im letzten Jahrtausend) zurückversetzt gefühlt.


    Keine Abwägung von menschlichem Leben gegen menschliches Leben, der Mensch als bloßes Objekt staatlichen Handelns, die menschliche Würde als Grundrecht völlig unabhängig von der noch verbleibenden Lebensdauer - das sind alles grundlegende Themen, die unmittelbar am Anfang der juristischen Ausbildung gelehrt werden.


    Insofern ist es fast schon erstaunlich, dass das Gesetzesvorhaben nicht schon viel früher gescheitert ist (etwa im Bundestag) und es überhaupt zu einer Entscheidung des BVerfG kommen musste.

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    Original geschrieben von Martyn
    Um ehrlich zu sein hab ich mich mit dem genauen Gesetzestext noch nicht beschäftigt, ...


    Warum wundert mich das nicht? :D


    Mal ernsthaft: Du gehst hier von der alten Rechtslage aus (und zitierst diese auch). Der Abs. I des § 421l SGB III hat aber nach den von Dir zitierten Nrn. 1 und 2 schon seit längerer Zeit (wie gesagt - nach meiner Erinnerung seit 2004) eine Nr. 3, die als weitere Voraussetzung fordert:


    Zitat


    eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt hat; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute,


    Das heißt in der Praxis: Jeder Ich AG-Gründer muss einen ausführlichen Businessplan vorlegen, seine Konzepte und Ideen darlegen, ein Zahlenwerk mit Kapitalbedarfs-, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau erstellen.


    Dieser Plan muss dann von einer sog. "fachkundigen Stelle" abgesegnet werden, in der Regel sind das die Kammern (z.B. IHK). Das Konzept wird also von kompetenter Stelle auf seine Tragfähigkeit überprüft - erst dann kann die Ich AG - Förderung gewährt werden.


    Vielleicht überdenkst Du Deine Kritik mit diesem Wissen nochmals.


    BTW: Macht eine Ich AG als "Flucht vor Hartz IV", wie Du schreibst, überhaupt Sinn? Beziehst Du diese Aussage auf die finanzielle Situation des Leistungsempfängers?


    Nur mal so zur Erinnerung: Der Hartz IV - Empfänger erhält seine Auszahlung, daneben werden Wohnkosten und Sozialversicherungsabgaben übernommen. Ca. 300,- € können also durchaus zur freien Verfügung verbleiben.


    Der Ich AG - Gründer erhält zwar im ersten Jahr (und nur in diesem!) 600,- € ausgezahlt, davon hat er aber die genannten Kosten (Miete, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung) grundsätzlich selbst zu tragen. Damit dürften die 600,- € im Regelfall verbraucht sein (alleine die Kranken- und Pflegeversicherung liegt aufgrund der vorgegebenen Mindestbemessungsgrenze bei mind. ca. 200,- EUR pro Monat).


    Wo liegt jetzt Deiner Meinung nach also der finanzielle Vorteil, wenn man - wie Du meinst - sich mit einer undurchdachten Idee als Ich AG - Gründer selbständig macht, um nicht von Hartz IV getroffen zu werden?

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Das Prinzip der Ich-AGs ist eigentlich nicht schlecht, das Problem dabei ist aber das dabei Geld für nicht zukunftsfähige Konzepte verschwendet wird. In den Fällen haben sich die Betroffenen keinen Gedanken gemacht, sondern die Ich-AG wird in dem Fall als Notausweg von Hartz4 benutzt. Aber förderungswürdige Konzepte haben durchaus eine Förderung verdient.


    Hi Martyn,


    findest Du nicht, dass dieses Problem mit der Änderung des § 421l Abs. I SGB III (nach meiner Erinnerung schon im Jahre 2004) ausreichend entschärft wurde? Oder war diese Änderung Deiner Meinung nach wirkungslos? :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    freenet ist für mich nicht wirklich eine kompetente Quelle für sowas...ich arbeit bei einer Bank, die Tochtergesellschaft einer Versicherung ist. ;)


    Und was sagt das über Deine Kenntnisse auf diesem Gebiet aus? :confused:


    Dieser Satz ...


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Klarer als hier gehts doch gar nicht.


    ... lässt jedenfalls den Schluss zu, dass Du den Beitrag unmittelbar davor nicht verinnerlicht hast.

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    Original geschrieben von tribal-sunrise
    hmm - kann man natürlich so sehen das geb ich zu - ich sehe das halt aus der entgegengesetzten Richtung


    soll heissen die Versicherung zahlt nicht wenn Vorsatz, Vertragsverletzung, Geldstrafen, Bußgelder oder KFZ bzw. Tiere im Spiel sind


    keiner dieser Punkte trifft zu also ist es nach meiner zugegebenermaßen laienhaften Interpretation ein Schaden den die Haftpflicht zahlen müsste


    Das ist aber die falsche Herangehensweise. ;)


    Der Witz an einer privaten Haftpflichtversicherung ist doch der, dass sie den Versicherungsnehmer freistellt, wenn er haftet. Sie übernimmt also Leistungen, die eigentlich der Versicherungsnehmer (= der Schädiger) zu tragen hat.


    Du musst daher zunächst im Verhältnis Geschädigter <-> Schädiger prüfen, ob letzterer (= der Versicherungsnehmer) überhaupt leisten muss - und hier kann die Frage der Fahrlässigkeit entscheidend sein.


    Erst nach Bejahung dieser Frage kommst Du z.B. zu dem von Dir genannten Punkt "Vorsatz", der im Verhältnis Versicherungsnehmer <-> Versicherer von Bedeutung ist und einen Freistellungsanspruch des im Verhältnis zum Geschädigten leistungspflichtigen Versicherungsnehmers gegenüber seiner privaten Haftpflichtversicherung ausschließen kann.