Beiträge von ashd

    Danke!


    Kannst Du für diese Zwecke auch eine konkrete ISDN-Anlage empfehlen?


    Hardware wird, wie ich mittlerweile entdeckt habe, beim Umstieg leicht subventioniert, z.B. die Anlagen Eumex 100, 200 und 400.


    Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Die Telefone koennen weiter genutzt werden, allerdings wird die analoge Gigaset Basis als nur ein Telefon angesehen --> alle Telefone haben die gleiche Nummer und nur eine Leitung.


    Dass die vier Mobilteile an der analogen Gigaset-Basis (in Raum 1) als ein Telefon (mit einer Nummer) angesehen werden ist kein Problem, das soll so sein.


    Wie sieht es aber in Raum 3 aus? Kann hier dann, wie geplant, ein vorhandenes analoges Telefon bzw. Faxgerät mit jeweils eigener Nummer genutzt werden?

    Folgende Situation: Wohnhaus mit analogem Telefonanschluss. An der Telefondose im Keller hängt eine ältere Telefonanlage, die den Anschluss in vier Räume "verteilt" (=> vier TAE-Dosen).


    In Raum 1 ist ein analoges Telefon angeschlossen (Gigaset mit insgesamt 4 Mobilteilen)
    In Raum 2 wird das Internet mit einem analogen Modem genutzt.
    In Raum 3 wird derzeit gar nichts genutzt.
    In Raum 4 wird das Internet mit einem analogen Modem genutzt.


    Die geplanten Änderungen betreffen Raum 3. Dort soll künftig ein Telefon (mit einer eigenen, neuen Nummer), ein Faxgerät (ebenfalls mit eigener und neuer Nummer) und DSL genutzt werden. Ansonsten soll alles, soweit möglich, bleiben wie bisher, die jetzt vorhandene Rufnummer soll / muss erhalten bleiben. (DSL auch in den Räumen 2 und 4 wäre zwar nett, ist aber eigentlich völlig unnötig.)


    Was tun? Dass wegen der drei Rufnummern ein ISDN-Anschluss nötig ist, ist eigentlich klar. Aber ansonsten? Welche Hardware braucht man? Können die bisher genutzten Geräte überhaupt weiterhin verwendet werden? Wird Hardware beim Umstieg auf ISDN subventioniert?


    Vielen Dank!


    BTW: Arcor-ISDN ist dort übrigens nicht verfügbar und scheidet daher aus.

    Hört sich eigentlich nach dem Standardangebot an, das in den letzten Wochen und Monaten relativ stark beworben wird. War letzte Woche bei uns im EDEKA-Prospekt und nach meiner Erinnerung auch schon in der ADAC-Motorwelt.


    Siemens Handy + Navigation + Kaffeepadautomat. Grundgebühr 5,95 €.


    Dass Deine Schwiegermutter das Handy als kostenloses "Dankeschön" bekommen hat, halte ich für nicht sehr wahrscheinlich.

    Dein Verkäufer behauptet ja, er habe keine Zahlung erhalten. Hast Du mal Deine Unterlagen geprüft, ob Deine Überweisung auch wirklich an die angegebene Bankverbindung gegangen ist? Ein Tippfehler kann immer mal vorkommen ...


    Falls Du die Bankverbindung nicht mehr hast, solltest Du sie über "Mein eBay" noch aufrufen können, da sie scheinbar bei eBay hinterlegt ist. Davon würde ich mir auch einen Screenshot machen.


    Wo wohnt der Mensch eigentlich? Weit weg von Dir?

    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Was kann man da nun tun? Für eine Klage dürfte der Streitwert zu niedrig sein, oder? Oder würde sich das lohnen?


    Du kannst natürlich auch wegen 100,- € klagen - grundsätzlich überhaupt kein Problem.


    Dein Kostenrisiko für das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht liegt hier dann bei 249,- € (sofern auf beiden Seiten Anwälte tätig sind).


    Du solltest Dir daher ziemlich sicher sein, dass Du auch gewinnst ...

    Re: Wie den Preis einer Grafikkarte bei Gewährleistung ansetzen?


    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Dürfte ich nach dem Gesetz beim nächsten Schaden innerhalb der Gewährleistungszeit eine Wandlung durchziehen?


    Wie würdet ihr in diesem Falle handeln?


    An Deiner Stelle würde ich mir, da Du sehr häufig rechtliche Fragen hast, einen guten Anwalt suchen …


    Ist gar nicht so teuer, wie man oft meint. Eine außergerichtliche Vertretung in dieser Sache wäre z.B. bei Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG für ca. 45 € zu haben (1,3 Geschäftsgebühren + Auslagenpauschale + MwSt.).


    Vereinzelte Rechtsfragen durch User hier im Forum mögen ja noch in Ordnung gehen, allerdings kann und soll TT sicherlich nicht den Hausanwalt ersetzen.


    Gerade Dir - immerhin diplomierter BWLer und Controller - sollte klar sein, dass qualifiziertes juristisches Wissen, welches in einer mindestens sechs Jahre dauernden Ausbildung erworben werden muss, einen gewissen Wert hat und kein kostenfrei in beliebiger Menge verfügbares Gut ist.

    Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    Wenn AGB's nicht auf der Homepage sind, warum forderst Du sie nicht kurz per E-mail angefordert ?


    Mal ganz grundsätzlich: Warum sollte der Kunde das machen?


    Wenn der Händler will, dass seine AGB (die regelmäßig für ihn vorteilhaft sind) Bestandteil des Vertrages werden, dann soll er gefälligst dafür sorgen, dass er die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Macht er (der Händler) das nicht, hat er Pech gehabt. So einfach ist das!

    Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    Hast du nicht das "Mini-Duell" zwischen Kirchhoff und Eichel gesehen? Oder hast du das schon aus dem Gedächtnis getilgt wie klein der Eichel den Kirchhoff da gemacht hat? ;) Hier kannst du es dir nochmal anschauen:
    http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,2369775,00.html (Video rechts)


    Also sich hierzustellen, und zu behaupten, es gäbe keine gegenteiligen Modell-Rechnungen gebe (wie bspw. die erwähnten von den Landesfinanzministern), und daher sei davon auszugehen er habe Recht, das ist nicht nur unehrlich, das ist lächerlich.


    Scheinbar sind meine Texte für Dich nicht verständlich - hätte gerade von Dir eigentlich anderes erwartet. Mich aufgrund Deiner offensichtlich falschen Argumentation (wird nachfolgend dargelegt) als "unehrlich" und meine Aussagen als "lächerlich" zu bezeichnen, ist schon ziemlich schwach von Dir. :flop:


    Die Rechnungen der Finanzminister existieren selbstverständlich. Das habe ich, was Du scheinbar nicht verstanden hast, mit keinem Wort bestritten. Diese Berechnungen beziehen sich jedoch auf die Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass in Kirchhofs Modell die Steuersenkungen sofort wirksam werden, der Abbau der Ausnahmetatbestände seine Wirkung jedoch erst im Verlauf einiger Jahre entfaltet (wobei, das sagt zumindest Kirchhof, die Ergebnisse einer zweiten Berechnung ja noch nicht veröffentlicht wurden).


    Hier im Thread ging es darum (um die Einnahmeausfälle für den Staatshaushalt) jedoch überhaupt nicht. Thema war vielmehr, da Brainstorm das oben angesprochen hatte, die soziale Ausgewogenheit des Kirchhof-Modells. Und hier gilt nach wie vor: Wer die Berechnungen im SPIEGEL oder im Handelsblatt bezweifelt und eine Belastung unterer Einkommensschichten behauptet, der soll dies bitte durch konkrete Zahlen darlegen. Wo sind diese gegenteiligen Berechnungen, die die angeblich evidente Ungerechtigkeit des Modells belegen? :confused:


    BTW: Das Duell Kirchhof gegen Eichel hat meines Erachtens deutlich gezeigt, wie sehr Herr Kirchhof dem jetzigen Finanzminister (rhetorisch / fachlich / intellektuell) überlegen ist. :top:


    Zitat

    Und das ist ja auch viel wichtiger, nicht wahr. LOL. Klammert sich da jemand an belanglose Nebensächlichkeiten?


    Eigentlich eine Nebensächlichkeit, stimmt. Für Dich allerdings, da Du es in Deiner zweiten Antwort wieder getan hast (mich zitiert und dann scheinbar widerlegt, allerdings mit Tatsachen, die mit dem Zitat überhaupt nichts zu tun haben), offensichtlich ein Mittel der Rhetorik. Daher war der Hinweis wohl durchaus angebracht.