Beiträge von ashd

    Zitat

    Original geschrieben von MaxXx
    Ja. Man kann sich trotzdem ungerechtfertigt bereichern, ohne gegen ein Schutzgesetz zu verstoßen


    Sorry, Du hast scheinbar nicht verstanden, was ich sagen wollte. Meine Anmerkung betraf diese Aussage von Dir:


    Zitat

    Damit er strafrechtlich verfolgt werden kann, muss er gegen ein Schutzgesetz verstoßen haben.


    Das ist so nicht richtig. Du verwendest den Begriff "Schutzgesetz" in einem falschen (strafrechtlichen) Zusammenhang. Auch diese Begrifflichkeit wird im Zivilrecht (und zwar im Recht der unerlaubten Handlungen) verwendet.


    Ein Verstoß gegen ein Schutzgesetz hat zunächst, anders als Du meinst, nichts mit einer strafrechtlichen Verfolgbarkeit zu tun. Vielmehr kann der Verstoß gegen ein Schutzgesetz zu einer Schadensersatzpflicht nach § 823 II BGB führen.


    Zu einer strafrechtlichen Verfolgung nach dem Verstoß gegen ein Schutzgesetz kann es nur kommen, wenn das Schutzgesetz zugleich ein Gesetz ist, das die Strafbarkeit des Verhaltens anordnet. Das Schutzgesetz kann ein solches Gesetz sein, es muß es aber nicht.


    Um es kurz zu machen: Ersetze in Deinem Satz "Schutzgesetz" durch "Strafgesetz" und er geht in Ordnung.

    Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Was mir noch dazu einfällt: Finderlohn ist gesetzlich vorgeschrieben.


    [Gesetzlicher Finderlohn: Wert bis € 2.000,- = 10%, Wert über € 2.000,- = 5%]


    Woher nimmst Du diese Zahlen? :confused:


    Richtig ist:
    => klick

    Zitat

    Original geschrieben von News_GmbH
    Die Stillen bekamen schon immer weniger Aufmerksamkeit als die Impulsiven.


    Paßt in diesem Fall ja aber wohl nicht. Die, die hier im Thread laut geschrien haben, haben ihr Gerät auch nicht schneller erhalten als andere.


    Zitat

    Original geschrieben von LoRdChAoZ
    Warum die mir was abbuchen, obwohl es ja heisst 6 Monate Grundgebühr frei, würde mich auch sehr interessieren.


    Das wurde nun wirklich schon x-mal erklärt. Wenn es Dich wirklich interessiert, dann findest Du die Information ohne weiteres hier im Forum.

    Zitat

    Original geschrieben von MaxXx
    Ungerechtfertigt bereichern und strafbar machen sind aber 2 Paar Schuhe.
    Damit er strafrechtlich verfolgt werden kann, muss er gegen ein Schutzgesetz verstoßen haben ;)
    [small]Ja, ich weiß, Korinthenkac*e. Aber das hat jetzt so in den Fingern gejuckt :p ;)[/small]


    Das "Schutzgesetz" kommt ebenfalls - wie der Begriff der "ungerechtfertigten Bereicherung" - aus dem Zivilrecht. :rolleyes:


    Ein Schutzgesetz kann, muß aber kein Strafgesetz sein.

    Ganz kurz:


    Ab einer BAK von 1,6 Promille liegt ohne weiteres eine Straftat vor (keine simple Ordnungswidrigkeit mehr), § 316 StGB.


    Mögliche Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.


    §§ 44 StGB (Fahrverbot) und 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis) kommen jedoch nicht in Betracht (s. Wortlaut der Vorschriften).


    Gefahr droht allerdings (auch) von der zuständigen Verwaltungsbehörde.


    Tipp: Rechtsanwalt!

    @ madx:


    Dein Ärger ist nachvollziehbar.


    Kann es sein, daß Du vielleicht einfach zu wenig Druck machst (scheint hier ja nötig zu sein)?


    Wenn jemand nach 5 Monaten (!!) ankündigt, nun bald (!?) zum Anwalt gehen zu wollen, dann ist das keine wirklich furchteinflößende Drohkulisse. :rolleyes:


    @ crooks:


    Im Hinblick auf die Wahrnehmung weiterer gesetzlicher Rechte kann Dein Vorschlag durchaus nachteilig sein. Wurde hier im Forum schon x-mal erläutert.

    Re: Arbeitsrechtliche Frage


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    Original geschrieben von sin-4711
    Ich habe schon das Web durchforstet, aber leider nicht das passende gefunden.


    Vielleicht nicht den richtigen Suchbegriff verwendet?


    Das einschlägige Stichwort heißt MANKOABREDE.


    Schau mal, ob Du damit brauchbare Infos findest.


    BTW, nur aus Interesse: In welchem Studiengang hat man eine solche "Facharbeit" zu erstellen?