Beiträge von ashd

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    Original geschrieben von Skorpion75
    Gibts da nen Hacken oder sowas dabei? :confused:


    Der Haken ist, daß es sich um die "Frankfurter Rundschau" handelt, die - [URL=http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,298434,00.html]siehe z.B. hier [/URL] - über die DDVG Teil des Medienimperiums der SPD ist. :rolleyes:


    Sollte man zumindest wissen, bevor man sich das Blatt ins Haus holt.

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    Original geschrieben von Evariste
    Bis auf vielleicht die Buchprämie...aber wenns da "nur" Bestseller gibt...
    Ich werde jedenfalls nicht zustimmen..


    Es gibt "BILD-Bestseller". Das ist eine Reihe bestehend aus 25 Werken, die für je 4,99 EUR im Handel erhältlich sind. Teilweise wirklich nicht schlecht (z.B. Follets "Die Nadel"). Ich persönlich würde aber eher 9,98 EUR ausgeben als hier zuzustimmen.

    Außerdem:


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    Original geschrieben von Stefan
    .... hast Du ein Anrecht auf Ersatzlieferung oder Wandlung.


    :D


    Das Gesetz nutzt diesen Begriff - wie Du ja offenbar weißt - seit Jahren nicht mehr.


    Im übrigen ist Deine Darstellung rechtlich in der Tat nicht korrekt oder zumindest grob verkürzt. Wenn Du z.B. von "drei Möglichkeiten" sprichst, die der Fragesteller habe, dann umschreibst Du seine wirklichen Möglichkeiten nur unzureichend, wie schon ein kurzer Blick in § 437 BGB zeigt. Dieser macht Dir auch deutlich, daß die Kaufpreisminderung - anders als Du scheinbar meinst - nicht (nur) im Wege einer gütlichen Einigung in Betracht kommt. Die Minderung ist vielmehr ein Gestaltungsrecht des Käufers, deren Wirkungen mit dem Zugang der Erklärung beim Verkäufer eintreten.

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    Original geschrieben von DocHool
    ... das aber nun in Bezug auf die Auszahlung auch die Hinhaltetaktik gefahren wird ist ne unverschämtheit und sparhandy sollte sich hier mal klipp und klar dazu äussern


    Jetzt mal ernsthaft: Welche Fragen hinsichtlich der Auszahlung sind denn offen? Wie Sparhandy vorgehen will, ist doch völlig klar:


    Monat, in dem der Lieferschein erstellt wurde => Auszahlung am 20. des darauffolgenden Monats


    (Ist übrigens auch ausführlich erklärt in einem separaten Schreiben im Paket von Sparhandy.)


    Es gibt bisher keinen begründeten Anlaß, daran zu zweifeln - abgesehen von der von Dir dargelegten Hotlineauskunft. Allerdings beschreibst Du auch, wie "kompetent" diese Dame an der Hotline war. Von Schwierigkeiten bei der Auslieferung des S700i weiß sie zwar nichts, aber wenn sie sich zu Auszahlungen im Rahmen dieser Aktion äußert, dann glaubst Du ihr sofort? :confused:


    Hier wird, DocHool, erneut Deine sehr subjektive Art der Wahrnehmung der Geschehnisse deutlich - wo immer es auch nur ansatzweise möglich ist, glaubst Du Verfehlungen von Sparhandy entdecken zu können. :flop:


    Begründete Zweifel bezüglich der Auszahlungen können m.E. erst nach dem 20. April von denjenigen geäußert werden, deren Lieferschein aus dem Monat März stammt, wenn dann keine Zahlung eingeht.


    [small] Um mich nicht selbst dem Vorwurf der Einseitigkeit auszusetzen: Daß Sparhandy wie dargelegt vorgehen will, ist eine Seite. Ob dies mit dem Kunden auch wirksam vertraglich vereinbart wurde, eine andere. [/small]

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    Original geschrieben von News_GmbH
    Hm,...bei mir ist die Sendung nach Versandbestätigung vom vergangenem Freitag (1.4.2005) immer noch nicht eingegangen.


    Bevor nun aber von einigen Usern gleich wieder wild spekuliert wird, Sparhandy habe am Freitag vielleicht überhaupt nichts verschickt: Ich habe ebenfalls am Freitag die Versandmail erhalten und meine Lieferung ist angekommen. :)

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    und von was soll der Kredit dann zurück gezahlt werden? [...] Nach dem, was ich bis jetzt gelesen habe, kann es sein, dass die Bank in drei Jahren auf offenen Forderungen sitzt und die Schwester auf einem Schuldenberg. Niemand wird heute sagen können, wo und wie die Lebenssituation Deiner Schwester in drei Jahren ist [...]


    Haben nicht kürzlich (nach dem Urteil des BVerfG zu Studiengebühren) einige Banken Kredite zur Finanzierung der Kosten des Studiums für Studenten angekündigt?


    Auch das wäre nach Deiner Argumentation doch eigentlich zu riskant ... :confused:


    Oder geht man davon aus, daß ein Student (z.B. des Fachbereichs Soziologie) seinen Kredit nach Ende der Ausbildung mit größerer Wahrscheinlichkeit wird zurückzahlen können als z.B. ein Physiotherapeut?

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    Original geschrieben von Mekong
    So was gab es früher schon mal. Und zwar von Franz Joseph Gall im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert. Gall ging davon aus, dass die Schädelform Auswirkungen auf den Charakter hat. Vielleicht kennt ihr das, dass man sagt "Man hat der eine melancholische Nase". Diese Lehre hat Gall geprägt und Goethe war Fan davon ;)


    Gruß
    Mekong


    Noch vor Gall hat allerdings der Italiener della Porta im 16. Jahrhundert aus körperlichen Merkmalen Schlußfolgerungen gezogen. Der Verbrecher, so della Porta, sei gekennzeichnet durch blasse Haut, lange Haare, große Ohren und kleine Augen.


    Fortgeführt (u.a. auf Grundlage der Vorarbeiten Galls) wurde diese Forschung dann insbesondere von Lombroso im 19. Jahrhundert, der nach der Vermessung von 3000 Soldaten - Schädeln z.B. typische Merkmale eines Mörders erkannt haben wollte (große Nase, knochiger Kiefer, lange Ohren, dünne Lippen, große Eckzähne).


    :D

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    Original geschrieben von andi2511
    Na der wäre doch von einer Ordnungsbehörde gekommen, oder?


    Ja. Du kannst gegen den Bescheid aber durch Einspruch vorgehen. Dann geht die Sache ggf. an StA und Amtsgericht.


    Es kann sich hier schon deshalb nicht um eine Strafsache handeln, weil das StGB keine Begrenzung auf die hier genannten 5000,- EUR kennt (sondern das Tagessatzsystem einschlägig ist).



    Zitat

    [small]Ich sollte wirklich nicht vorschnell meine laienhaften juristischen Bouqets unters Volk streuen![/small] :D


    [small]Fishing for compliments? :D
    Du weißt genau, daß Deine juristischen Einschätzungen keinesfalls laienhaft und meistens richtig sind. [/small] :)