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Beiträge von ashd
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Original geschrieben von nutellatoast
Die Verkehrssicherungspflicht, aus der sich ja die Streupflicht ergibt, ist eine generelle Rechtspflicht. Der mögliche Anspruch auf Schadensersatz liegt demnach nicht in dem bestehenden Mietverhältnis begründet.Ansprüche können sich aus verschiedenen Anspruchsgrundlagen ergeben.
Was Du schreibst, drängt sich natürlich auf (Anspruch aus Deliktsrecht, d.h. §§ 823 ff BGB), schließt aber andere Anspruchsgrundlagen (die richtigerweise sogar vorrangig zu prüfen sind) nicht aus.
Hier hat der Vermieter ohne weiteres auch eine sich aus dem Mietvertrag ergebende Pflicht verletzt.
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Original geschrieben von andi2511
(BTW: seit wann ist die BRAGO nicht mehr einschlägig? Das habe ich gar nicht gewusst ...)Seit Inkrafttreten des RVG im Sommer 2004.
EDIT: Pech, ich hatte den "Zitat"-Button schon angeklickt, bevor Du Deinen Beitrag geändert hast.

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Original geschrieben von andi2511
Die Beratungskosten sind unterschiedlich, das solltest du vorher mit dem entsprechenden Anwalt abklären. Die Erstberatung kostet maximal 180,- (klick) ...Genauer: 190,- EUR + MwSt. = 220,40 EUR. Die BRAGO ist nicht mehr einschlägig.
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Original geschrieben von Dennis Thomsen
t 610 - neu - 105 Euro http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…6424&item=6366589234&rd=1Sogar nur 95 EUR. Scheint aber ein Vodafone-Gerät zu sein.
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Um die Diskussion mal weiterzuführen:
Von den im Test genannten Druckern erscheint mir insbesondere der Oki auf Platz 2 attraktiv. Erhältlich für ca. 140,- EUR, dafür wesentlich geringere Verbrauchskosten als der Lexmark.
Hat jemand schon Erfahrungen mit diesem Gerät?
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Original geschrieben von gerdi
Woher hast du dieses Wissen?Daß der Drucker ein Auslaufmodell ist, kann man z.B. bei CHIP-Online nachlesen. Der Lexmark hat in einem Test dort übrigens den sensationellen 10. Platz (von 10 getesteten Geräten) belegt.

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So sehe ich das auch. Wenn ein Gerät leichte Gebrauchsspuren hat, dann beschreibe ich es als "mit leichten Gebrauchsspuren" (o.ä.).
Aber nicht mit dem Begriff "neuwertig".
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Original geschrieben von galahad13
Wenn das V600 einigermaßen ok war und du hast es ja so auch beschrieben, ...Er hat es als "neuwertig" beschrieben!
In Deinen Augen bedeutet das also "einigermaßen ok"? :eek:Ich sehe das nicht so.
Scheinbar gibt es aber auch andere User, die den Begriff "neuwertig" anders verstehen als ich.
=> klick
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@ AdministratorDr, BB007:
Zu diesen Themen liefert Google doch sicherlich ausreichend Hinweise für ein erstes Einlesen.
Zum Beispiel => http://www.rtl.de/news/news_828466.php