Beiträge von ashd

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    Original geschrieben von Masta_U
    so aber unvollständig. gewährleistung beudetet ja, dass du, wenn das ding ohne dein verschulden innerhalb der gewährleistungszeit kaputt geht ein recht darauf hast, dass es repariert wird.


    muss also nicht beim kauf schon defekt gewesen sein!


    Schau Dir mal § 434 BGB an. :rolleyes:

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    Original geschrieben von kinslayer
    @Brainstorm.................Dein letztes Posting unterschreib ich sofort. :top:


    Würde ich nicht machen, da Brainstorms Posting an einer völlig verfehlten Argumentation krankt. Sinnvoll wären seine Ausführungen nämlich nur dann, wenn er die von ihm angeprangerten Mißstände (Vergewaltiger von fünf Kindern wird weniger hart bestraft als ein 10.000 EUR - Steuerhinterzieher) auch belegt hätte. Tatsächlich hat er aber nur eine willkürliche Behauptung in den Raum gestellt, die als Grundlage einer argumentativen Auseinandersetzung nicht geeignet ist.


    Einzelne Unstimmigkeiten innerhalb des Strafrechts will ich damit nicht bestreiten. Diese hat allerdings auch der Gesetzgeber erkannt und die Strafandrohungen des StGB mit dem Ziel geändert, Rechtsgütern wie Leib und Leben ein höheres Gewicht zu verleihen (z.B. durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994 sowie das 6. Strafrechtsreformgesetz 1998).


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    Original geschrieben von kinslayer
    Im übrigen hat doch hier in Deutschland der Täterschutz(inkl. der ganzen Resozalisierungsprogramme) einen höheren Stellenwert als der Opferschutz.


    Jede Kacke wird hier reformiert z.B Rechtschreibung.................aber das StGB bleibt in seiner Urversion.


    Auch an Dir sind einige Reformen offenbar vorbeigegangen. Einfach mal nach "Opferrechtsreformgesetz" googlen.

    Man macht es sich allerdings zu einfach, wenn man den Befürwortern staatlicher Folter unterstellt, sie würden angesichts solcher Fälle ausschließlich auf einer Gefühlsebene argumentieren. Immerhin gibt es auch ernst zu nehmende Stimmen, die die Folter in bestimmten Situationen befürworten, z.B. Prof. Brugger von der Jurafakultät der Universität Heidelberg.
    => hierzu: http://www.humboldt-forum-recht.de/4-2002/Drucktext.html

    @ Brainstorm:


    Merkst Du nicht, wie und warum Dein Vergleich zwischen Haftpflicht und Warndreieck / Verbandskasten hinkt?


    Zwar ist richtig, daß auch die Haftpflicht obligatorisch ist.


    Aber einerseits geht es um grundlegende Ausstattungsmerkmale eines KFZ, die ein objektiver Käufer ohne übersteigerte Erwartungen als vom Hersteller zu erbringend ansieht. Daß dies im Falle von Warndreieck und Verbandskasten der Fall ist, zeigt dieser Thread ganz deutlich. Ich war - wie Carsten und viele andere User - überrascht, daß ein Neufahrzeug ohne diese Gegenstände ausgeliefert wird. Es geht hierbei also nicht um eine übersteigerte Erwartungshaltung, sondern vielmehr um das, was der durchschnittliche Käufer als Herstellerleistung ansieht und ansehen darf.


    Anders im Falle der Haftpflichtversicherung. Der Durchschnittsverbraucher geht eben nicht davon aus, daß es sich hierbei um eine typische Herstellerleistung, um ein grundlegendes Ausstattungsmerkmal des KFZ handelt. Oder meinst Du wirklich, Carsten hätte hier einen Thread eröffnet und sich über die Nichtzahlung der Haftpflicht durch VW beschwert?


    Nur weil Du (offenbar mit einer Erwartungshaltung, die - was dieser Thread zeigt - unterdurchschnittlich ausgeprägt ist) Warndreieck und Verbandskasten nicht erwartest, Dich vielmehr sogar freust, wenn Hersteller diese nicht beilegen ( :confused: ), rechtfertigt dies nicht den Vorwurf der Mitnahmementalität gegenüber anderen Usern, die dies nicht so sehen. Maßgeblich muß - wie in vielen Bereichen unserer Rechtsordnung - der Standpunkt eines objektiven Dritten (mit normal ausgeprägter Erwartungshaltung) in der Situation des Betroffenen sein. Und diese Sichtweise führt m.E. ohne weiteres zu oben dargelegten Ergebnissen, die nicht mit Deinen übereinstimmen.

    Natürlich bleibt es Dir belassen, eine abweichende Auffassung zu vertreten. Zum Tritt ins Fettnäpfchen wird dies jedoch dann, wenn man mit abwegiger Argumentation einem User mit keineswegs überdurchschnittlicher Erwartungshaltung eine Mitnahmementalität und gar unverschämtes Verhalten vorwirft. Dies gilt insbesondere in diesem Fall; in all den Jahren, in denen ich Carsten (virtuell) kenne, waren niemals irgendwelche Anhaltspunkte für eine derartige Einstellung zu erkennen. Ganz im Gegenteil!

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Ich denke schon. Er will Zubehör, das eben einfach nicht im Preis drin ist, sofort und Umsonst dazubekommen. Eben Mitnehmen
    Am besten das Auto noch billiger, und dann noch 40% Rabatt, aber wehe da ist kein Warndreieck, kein Verbandskasten, keine Haftpflicht für 24 Monate gratis, Keine Sommer und Winterresifen, natürlich auf optisch super Alufelgen, Fußmatten (Handbestickt, mit individuellem Logo), etc. dabei.


    Das Zeug ist Zubehör, und muß dann eben extra bezahlt werden. Fertig.
    Und daß man sowas nicht unbedingt für 20 Euro beim Autohändler kaufen muß, sondern höherwertige Teile für weniger Geld bekommen kann hab ich ja oben schon geschrieben.


    Dieser Beitrag erinnert stark an Deinen Erfahrungsbericht betreffend das Connect-Treffen (der frei von jeglicher Sensibilität und Deiner Rolle als Gast in keiner Weise angemessen war): Du trittst in ein Fettnäpfchen (indem Du Carsten fälschlicherweise eine Mitnahmementalität unterstellst) und hüpfst - obwohl man Dich darauf hinweist - genüßlich in diesem herum.


    Es geht hier keineswegs um eine überhöhte Erwartungshaltung, sondern vielmehr um die Grundausstattung eines KFZ, die vom Hersteller erwartet werden kann und ohne die eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs gesetzlich untersagt ist.


    Deine Vergleiche und Unterstellungen zeigen deutlich, daß ich mit meiner ersten Aussage richtig liege (denk' mal darüber nach, ob man bei Inbetriebnahme eines KFZ ohne Alufelgen oder Fußmatten auch ordnungswidrig handelt).


    BTW: Man kann, bevor man einen Beitrag hier veröffentlicht, zumindest kurz darüber nachdenken, ob man entsprechende Aussagen auch im wirklichen Leben - gegenüber einer "realen" Person - machen würde. Carsten fragt hier nach Verbandskasten und Warndreieck, mithin nach Artikeln, die - wie Du selbst dargelegt hast - für geringste Beträge erhältlich sind. Du unterstellst daraufhin:


    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Am besten das Auto noch billiger, und dann noch 40% Rabatt, aber wehe da ist kein Warndreieck, kein Verbandskasten, keine Haftpflicht für 24 Monate gratis, Keine Sommer und Winterresifen, natürlich auf optisch super Alufelgen, Fußmatten (Handbestickt, mit individuellem Logo), etc. dabei.


    Dein normaler Umgangston? Oder vielleicht doch eine etwas unverschämte (da völlig unverhältnismäßige) Reaktion?

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    Original geschrieben von AdministratorDr
    Selbst wenn er nur alle 6 Monate einmal rein darf, so kann er das aber umgehen, indem er Nachmieter mitbringt und so alle 2 Tage (natürlich immer angekündigt) die Wohnung mit selbigen besichtigt.


    Du glaubst ernsthaft, dass ein Mieter, der standhaft die Erfüllung seiner Hauptpflicht aus dem Mietvertrag - Zahlung der Miete - verweigert, dem Vermieter problemlos alle zwei Tage Zugang zur Wohnung gewähren wird? :confused:
    Nach Deiner Schilderung spricht vielmehr einiges dafür, dass er sich durch entsprechende Anfragen oder Ankündigungen des Vermieters nicht wird stören lassen und schon gar nicht die Türe öffnen wird.


    Dieser Thread zeigt übrigens mal wieder ganz deutlich, dass solche Fragen in die Hände eines Anwalts gehören und nicht in dieses Forum (einige Vorschläge sind wirklich *sehr* naiv).

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    Original geschrieben von johnnyt
    [...] vorbehalt weiterer rechtlicher schritte (betrug?!)


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    Original geschrieben von booner
    [...] käme zumindest den Nachnahmezahlern ggü. tatsächlich ein (versuchter) Betrug in Betracht.


    Vermögensschaden (beim vollendeten Delikt)? Diesbezüglicher Vorsatz im Rahmen des Tatentschlusses (beim Versuch)? Wird schwer zu bejahen sein, wenn ein Produkt, das normalerweise mindestens 94,43 EUR kostet (guenstiger.de-Link weiter oben im Thread), für 89,- EUR überlassen wird.


    Allenfalls möglich: Argumentation mit einem "individuellen Schadenseinschlag", mithin mit einer Rechtsauffassung, die einerseits starker Kritik ausgesetzt ist, deren - vom BGH im Melkmaschinenfall aufgestellte - Voraussetzungen hier andererseits ohnehin nicht vorliegen dürften.


    Zitat

    Original geschrieben von johnnyt
    ach ja, meine verbindung zu einem redakteur eines bekannten deutschen nachrichten magazins [...] habe ich natürlich auch noch erwähnt.


    Sicherlich interessiert sich jedes bekannte Nachrichtenmagazin dafür, dass sich ein Vobis - Mitarbeiter beim Einstellen eines Artikels in den Online-Shop vertippt hat ... :rolleyes:


    Nach einer derartigen Ausbildung ...


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    Original geschrieben von johnnyt
    wozu habe ich denn ein jura examen


    ... hat man solche "Drohungen" (die ohnehin nicht ernst genommen werden) eigentlich kaum mehr nötig.