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Original geschrieben von Martyn
Ich will jetzt nichts unterstellen, könnte aber womöglich mit der Finanzlage mancher Gerichtsbezirke zusammenhängen. Theoretisch kann zwar Angeklagte eigene Vorschläge machen, aber dann schiebt man eben der Staatskasse gerne was zu.
Sorry, aber das ist noch größerer Unsinn. 
Und zwar deshalb, weil eine Geldauflage nach Jugendstrafrecht (von der wir hier reden) nicht an die Staatskasse geht, sondern immer an eine gemeinnützige Einrichtung. Das steht so ausdrücklich im Gesetz (§ 15 JGG) und ist für den Richter zwingend.
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Original geschrieben von Nokiacommi
Hat jemand schon mal das Problem gehabt dass die Maschine nicht mehr aufgeht?
In der Anleitung steht das die nach 24 Stunden wieder zu öffnen ist..das war auch so .
Nun als ich heute früh wieder Kaffee machen wollte das gleiche wieder, kommt kein Kaffee und kein Wasser raus. Und nun ist die maschine wieder zu und lässt sich nicht öffnen.
ich verwende seit kurzen einen Grossen Tank, der aber Orginal Ware und orginal von Philips ist.
Was kann des das sein..hatte jemand auch schon das Problem.
Falls das Problem noch besteht, solltest Du m.E. überprüfen, ob Deine Pad-Halterung an akuter Lochverstopfung (das kleine Loch in der Mitte) leidet. Meine Senseo hatte das Problem vor einiger Zeit nämlich auch mal. Ich erkläre mir das so, daß dann - da das Wasser nicht austreten kann - ein Überdruck entsteht, der das Öffnen der Maschine - wohl auch aus Sicherheitsgründen - verhindert.
BTW: Ich habe mir nun auch einen Permanentfilter gekauft und finde den Kaffee, der damit produziert wird, ziemlich ungenießbar (weit weniger intensiv schmeckend als mit guten Pads). Brauchbar sind m.E. die Pads von Jacobs, die immerhin zw. 30 und 50 Cent günstiger sind als die Produkte von Douwe Egberts.
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Original geschrieben von Martyn
Eine Geldbuße ist theoretisch schon im Jugendstrafrecht möglich, allerdings wenn es zu einer Verurteilung kommt eher unüblich. Eine Geldbuße wäre gerechtfertig, wenn ein Verfahren eingestellt wird, war hier nicht in Frage gekommen wäre. Ansonsten bei einer Verurteilung eher, wenn es ein Vermögensdelikt gewesen wäre oder eine Staftat die seiner persönlichen Bereicherung gedient hätte.
Das ist nun wirklich Unsinn. In der Kommentarliteratur wird von einer "ausgedehnten Anwendungshäufigkeit" der Geldauflage (es geht hier nicht um eine Geldbuße) gesprochen, insbesondere bei Straßenverkehrsdelikten Heranwachsender (Eisenberg, JGG-Kommentar). Da Du offenbar strafrechtlich interessiert bist, frage ich mich, wie Du hier zu einer völlig anderen Einschätzung kommst (woher hast Du eigentlich Dein strafrechtliches Wissen?).
BTW: Auch bei der von Dir angesprochenen Verfahrenseinstellung käme allenfalls eine Geldauflage in Betracht.
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Original geschrieben von Marko
Bei den 25.000 würde mich auch mal der Tagessatz interessieren. Dann hätte man Ruck-Zuck das Jahreseinkommen heraus und kann es in Relation zu einem "normalen" Sünder setzen.
Ich vermute, dass die Geldstrafe ziemlich hoch angesetzt ...
Es handelt sich hier überhaupt nicht um eine Geldstrafe. Diese ist nämlich im Jugendstrafrecht, das hier angewandt wurde, unzulässig.
Vielmehr geht es hier um eine Geldauflage im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 3 JGG, also um ein sogenanntes "Zuchtmittel" (mit Denkzettelfunktion), das gerade keine Strafe ist (§ 13 Abs. 3 JGG).
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Mercedes-Benz bietet 15 Titel zum Download an, weitere sollen folgen.
=> [URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,305211,00.html]Spiegel-Artikel mit Link zu MB[/URL]
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Original geschrieben von AdministratorDr
Klar, und wenn amazon ein Notebook für 2,50 € anbietet ist es nach wie vor okay, da mal zuzuschlagen und drauf zu beharren, immerhin machen ja alle irgendwelche grandiosen Angebote... 
Da stimmt doch etwas nicht mit der Verhältnismäßigkeit! Wenn einem auf der STraße ein RAdio für 25 € anbietet, weiß man - Hehlerware, also irgendwo geklaut, aber im Netz muss es ja stimmen, es darf garnicht anders. Denn im Netz passieren keine Fehler, da sitzen ja super Serverparks hinter - schon klar, wo lebt ihr eigentlich?
Netter Versuch - immerhin begründest Du Deine Auffassung jetzt und beschimpfst andere User nicht mehr pauschal als "Schmarotzerpack", wie Du es weiter oben getan hast. Allerdings gehen Deine Aussagen (erneut) ins Leere.
Denn wer beharrt hier auf Lieferung? Niemand! Vielmehr wurde die Rechtslage schon ganz am Anfang des Threads richtig dargestellt. Und wer hat geschrieben, daß es sich keinesfalls um einen Fehler handeln kann? Auch niemand ...
Du begründest Deine Kritik also mit Aussagen, die hier im Thread keine Grundlage finden! Insofern wiederum ein schwacher Beitrag Deinerseits.
BTW: Nicht nur mir fällt auf, daß Du momentan so ziemlich alles und jeden hier kritisierst. Das ist natürlich Dein gutes Recht. Wenn Du aber "Dauerkritikern" wie z.B. BB007 (dessen Texte ich sehr gerne lese) ernsthaft Konkurrenz machen willst, dann solltest Du Dich m.E. bemühen, fundierter zu argumentieren und Deine Beiträge mit etwas intelligentem Witz zu würzen. Dann könnte man vielleicht wenigstens ab und zu darüber lachen ...
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Original geschrieben von handy-sascha.de
Wie bist Du da hingekommen? Habe wohl einen :apaul: oder :gpaul: !
Um sich einzuloggen, benötigt man offenbar eine PIN. Diese hat man als Erstnutzer aber noch nicht. Fordert man sie über den entsprechenden Button an, so erscheint die Meldung, daß die PIN per Post zugeschickt wird.
Als Erstnutzer des otto.de - Angebotes habe ich also offenbar überhaupt keine Möglichkeit, mich einzuloggen um evtl. zu stornieren.
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Original geschrieben von AdministratorDr
Das gleiche hab ich mir auch gerade gedacht. Aber wenn ich sowas ausspreche bin ich ja wieder nur "dagegen" 
Schmarotzerpack!
Während andi2511 seine - unberechtigte - Kritik allerdings zivilisiert vorbringt, begibst Du Dich insbesondere mit Deinem letzten Wort auf ein Niveau, für das Du m.E. eine gelbe Karte verdient hättest.
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Re: Re: Re: Re: -XTrust-
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Original geschrieben von -XTrust-
Versandkosten werden nach Anruf in der Kuundenbetreuung ausgebucht!
Nach der Vorstellung von OTTO soll also der Kunde dort anrufen, um Versandkosten nicht tragen zu müssen, die nur deshalb entstanden sind, weil OTTO einen Auszeichnungsfehler gemacht hat und dann - trotz mittlerweile vorhandener Kenntnis von dem Fehler - bewußt ein völlig anderes, vom Kunden nie bestelltes Produkt ausliefert?
Klingt das für Euch logisch?
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Begriffe wie "Preisgefahr" sind m.E. in einer Mail an einen juristischen Laien unangebracht. Selbst gestandene Juristen kapieren die Sache mit "Leistungsgefahr" und "Gegenleistungsgefahr" (die man auch "Preisgefahr" nennt) häufig nicht. Auch im übrigen wäre eine etwas weniger juristisch klingende Mail zur Lösung des Problems wohl geeigneter (Dein Gegenüber sollte sinnvollerweise verstehen, was Du von ihm willst).
Außerdem halte ich es für ungeschickt, den Verkäufer auf seine rechtlichen Möglichkeiten (Wertersatz) hinzuweisen. Warum sollte man dieses Pulver schon jetzt verschießen?