Beiträge von ashd

    Zitat

    Original geschrieben von DaywalkerXX
    er musste auf jeden fall von einem weiteren angriff ausgehen, also meines erachtens definitv notwehr.


    Nein, das genügt nicht. Notwehr ist nur statthaft gegen einen gegenwärtigen Angriff, nicht gegen einen künftigen. Präventivmaßnahmen sind von § 32 StGB nicht gedeckt. Allenfalls eine Rechtfertigung nach § 34 StGB - der allerdings andere Voraussetzungen hat - kommt dann in Betracht.

    Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Das ist eine interessanter posting und zwar würde ich in erwägung ziehen, ob § 33 StGB nicht mit im Spiel war, so kann man auch wenn alles bei der Verhandlung auf eine Verurteilung deines freundes hindeutet, wenigstens die Strafe meiner Meinung nach abschwächen!


    Wird § 33 StGB bejaht, dann wird die Strafe nicht (nur) abgeschwächt, sondern es wird überhaupt nicht bestraft (steht so übrigens auch im Gesetz). Denn § 33 StGB entschuldigt die Tat.


    @ Michael:


    Die vier Typen haben sich geprügelt, einer hat zum Messer gegriffen, Dein Freund und dieser Herr haben sich dann damit beschäftigt.


    Aber: Was haben die anderen beiden währenddessen (also während der Auseinandersetzung mit dem Messer) gemacht? Du schreibst nur, sie hätten zu diesem Zeitpunkt ihre Waffen (noch) nicht gezogen. Haben sie sich dennoch weiterhin an der Auseinandersetzung beteiligt? Oder standen sie in diesem Moment einfach nur daneben?


    Das ist m.E. ein entscheidender Punkt.

    Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    wow, das ist schon ein Hammer. Die hätten ruhig die leeren Schachteln zu den normalen Wochenartikeln, mit dem Verweiß: "Inhalt im Büro abholen" auslegen können, oder?


    Toller Vorschlag. Dann hätten sich die User hier darüber beschwert, daß man das Handy nicht mehr als "ungeöffnet" weiterverkaufen kann.


    Die geschilderte Vorgehensweise ist bei Discountern üblich und m.E. auch durchaus nachvollziehbar.

    Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon Allerdings habe ich mit dem Gerät keine Erfahrungen, da kann dir aber sicherlich der User "uhartmann" weiterhelfen, der hat es nämlich: klick!



    So long...


    Aufgrund dieser Empfehlung habe ich mir das Bluemate 616 gekauft. Da ich es nur sehr selten nutze (ich brauche eigentlich überhaupt kein Headset), kann ich mich leider nicht ausführlich zu dem Gerät äußern. Es funktioniert i.V.m. meinem Fisio 825 aber ganz gut ...


    BTW: Habe gerade gesehen, daß auch das Jabra BT200 mittlerweile für weniger als 60,- EUR zzgl. VK erhältlich ist (=> eBay.de).

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Es ist ganz einfach: Bist Du als Händler oder als Privatperson aufgetreten? Wenn Privatperson, und wenn in der Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, dann laß ihn machen. Es gibt keine Handhabe.


    Zivilrechtlich mag das stimmen (wenn § 444 BGB nicht vorliegt). Die Sache mit der Strafanzeige - sofern sie wirklich erstattet wurde - ist aber zumindest unangenehm.

    Hi!


    Ich habe mir bei eBay.de ein Ladegerät für mein SL4x ersteigert. Der Stecker des gelieferten Gerätes paßt jedoch nicht in die Buchse des SL4x. Er ist hierfür etwas zu breit. Dafür ist er flacher, als er eigentlich sein sollte. Es handelt sich um ein Originalprodukt von Siemens.


    Kann mir aufgrund dieser Beschreibung jemand sagen, für welches Handy dieser Lader gedacht ist? Photo kann, falls erforderlich, nachgeliefert werden.


    Danke!


    Andreas