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Original geschrieben von BigBlue007
Übrigens kann die Garantie auch so beschaffen sein, daß sie nicht vom Erstkäufer einer Sache auf einen späteren Käufer übertragbar ist.
... was dann in den Garantiebedingungen des Herstellers geregelt ist. Mir ist eine solche Regelung (Garantie nur für Erstkäufer) z.B. in den Trium-Garantiebedingungen aufgefallen.
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Diese wird vom Verkäufer - in diesem Falle also von o2 - gewährt und ist grundsätzlich NICHT übertragbar, d.h. sie gilt nur für den Erstkäufer. Insofern war die Aussage von o2 absolut korrekt.
Das sehe ich anders - lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. M.E. sind Ansprüche aus Gewährleistung ebenfalls abtretbar, sofern nicht ein Abtretungsverbot vereinbart wurde (ein solches findet sich nach meiner Erinnerung z.B. in den AGB von Fonmarkt).
BTW: Weist Du nicht in Deinen eBay-Auktionen auch darauf hin, daß sich der Käufer Deiner Produkte an den ursprünglichen Verkäufer wenden kann und widersprichst Du damit nicht Deiner Aussage hier im Thread?
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Sind die 6 Monate vorbei, tritt während der übrigen 18 Monate eine Beweislastumkehr ein,
Sprachliche Feinheit: Die umgekehrte Beweislast gilt während der sechs Monate. Danach ist sie nicht mehr umgekehrt, sondern wieder richtig herum (also so, wie sie nach allgemeinen Regeln sein soll).
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Original geschrieben von BigBlue007
Private Verkäufer auf ebay müssen exakt diese 2jährige Gewährleistung mit denselben genannten Eckdaten ebenfalls geben, haben aber das Recht, dies auszuschließen. Wenn er einen entsprechenden Passus in seiner Auktion hatte, ist er aus dem Schneider. Wenn nicht, dann nicht. Und wenn der Kauf noch kein halbes Jahr her ist, kann man von ihm dann auch gleich direkt ein neues Gerät (neu im Sinne von "im selben Zustand wie das Derzeitige") verlangen.
Das ist teilweise falsch. Die Sache mit der umgekehrten Beweislast und den sechs Monaten gilt nicht bei Privatverkäufen. Dort ist die Beweislast von vornherein richtig herum und ändert sich auch nicht.
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. (Guido Neumann - in Trauer um "Streit um Drei")
Diese Aussage ist - zumindest ursprünglich - nicht von Richter Neumann. Sie stammt vielmehr aus einem Urteil des AG Mönchengladbach, nachzulesen z.B. hier:
=> http://dr-ackermann.de/unterhaltsames/urteile.htm
Gruß,
ashd
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Original geschrieben von coldblood
Eine Reaktivierung der Karte ist nur in den seltensten Fällen möglich.
Evtl. vorhandenes Guthaben wird nicht von einer Karte auf die andere übertragen.
Vodafone hat mir vor einigen Tagen eine CallYa, die Anfang Juni deaktiviert worden war, völlig problemlos wieder aktiviert.
Keinerlei Diskussion war nötig, lediglich ein CallNow-Code.
Das alte Guthaben war aber in der Tat danach verschwunden.
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Original geschrieben von Fockx
Können die sich so ganz ohne weiteres aus der gesetzlichen Gewährleistung ziehen ...
Können sie nicht, machen sie ja aber auch nicht. Sie empfehlen nur den direkten Weg, schließen den anderen aber nicht aus.
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Original geschrieben von Andre
Wenn es bei Dir so weit ist, bekommst Du einen Tag vorher eine SMS die Dir bescheid sagt.
Der Dienst wurde übrigens (zumindest bei mir) *ohne* die angekündigte SMS von E-Plus aktiviert.
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Original geschrieben von BenediktW
speedstorm:
Danke!
Das macht mir schonmal Mut.
Das Urteil paßt allerdings nicht auf Deinen Fall. Denn Deine Mutter hat die Karte nicht eingesetzt. Sie wird also auch nicht darlegen können, wo / wie evtl. die PIN ausgespäht worden sein könnte.
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@ Tha Masta:
Was Du schreibst, ist zwar richtig und ein möglicher Ansatzpunkt. Dieser Satz ...
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Original geschrieben von Tha Masta
Lieben Gott Leute... ihr mögt ja auf dem Themengebiet des Forums hier ganz gut sein, aber bei Mietrecht... naja, nichts für ungut! 
... ist aber dennoch unangebracht. Denn ob die Voraussetzungen des von Dir beschriebenen sog. qualifizierten Zeitmietvertrags hier nicht vorliegen (und der Vertrag daher rechtlich als unbefristeter Mietvertrag anzusehen ist), ist völlig unklar und der Sachverhaltsschilderung der Threaderstellerin in keiner Weise zu entnehmen. Möglicherweise wurde ein Befristungsgrund genannt (und ein wirksamer qualifizierter Zeitmietvertrag abgeschlossen), so daß (auch) *Dein* Beitrag völlig ins Leere geht.
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@ Dingens:
Du selbst hast doch weiter oben im Thread das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen angesprochen. Warum gehst Du jetzt plötzlich davon aus, daß eine Rückgabe ggf. nicht möglich ist? :confused:
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Re: E+ - Vertrag falsch...
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Original geschrieben von star1
Ist das alles normal?
Wer ist Schuld?:confused:
Offenbar ist es nicht unüblich. Wer die Probleme verursacht hat - Händler (in meinem Fall ein sog. "Haus- und Hofhändler" von TT) oder E-Plus - kann aber auch ich nicht beurteilen. Hier meine Erfahrung:
a) Wochenlange Wartezeit auf SIM und Auszahlung, verbunden mit mehrtägiger Nichterreichbarkeit (Rufnummernportierung wurde durchgeführt, die SIM wurde mir aber erst Tage später zugeschickt).
b) Falscher Tarif aktiviert => Prof. S statt Jubiläums - Prof. S (mir *ist* dadurch ein Schaden entstanden, den mir E-Plus leider nur teilweise ersetzt hat).
c) Kein EVN, obwohl ausdrücklich beantragt.
d) Rechnungsadresse nicht berücksichtigt.
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Original geschrieben von Helge
Es bleibt aber dabei, dass diese Leistung immer noch als selbstverständlich anzusehen ist, und ich meinen Garantiefall ebenso gut direkt über Siemens hätte abwickeln können.
Nein, gerade nicht "ebenso gut"! Das habe ich allerdings oben schon geschrieben.
Warum nicht "ebenso gut"? Das wurde hier im Forum schon unzählig oft erläutert, z.B. von BB007 - einfach mal suchen. :cool:
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Re: Re: ..
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Original geschrieben von Helge
Ja, nur das dieser Service leider überflüssig ist. Wenn ich einen Garantiefall habe, rufe ich bei Siemens an, und am nächsten Werktag steht GLS mit einen Swap Gerät vor der Tür. So einfach ist das.
Ich spare mir also den Umweg über den Händler. So ein Umweg sollte man nicht als "Service" bezeichnen. 
AudiV8: Wie Dieter Nuhr so schon sagen würde: "Wenn man keine Ahnung hat, ..." :p
Mit Deinem letzten Satz lehnst Du Dich *sehr* weit aus dem Fenster. Denn mit dem hier von Dir vorgeschlagenen Weg kannst Du Dir gesetzliche Ansprüche verbauen. Zudem solltest Du vielleicht mal einen Blick ins Siemens-Forum werfen bzgl. Austauschservice S55.
Allerdings ist auch "AudiV8" zu widersprechen: Daß der Verkäufer die Kosten der Nacherfüllung trägt, ist kein besonderer Service. Vielmehr sieht das Gesetz diese Kostentragung ausdrücklich vor.