Beiträge von ashd

    Danke für Eure Antworten!


    Ich habe mich mittlerweile umgeschaut und die Preise für ein neues SL-Gehäuse zur Kenntnis genommen.


    Diesen Betrag werde ich sicherlich nicht in ein Handy investieren, welches bei eBay als "in einem sehr guten Zustand, da neues SL45 - Gehäuse" beschrieben wurde.


    Wenn der Verkäufer nicht mit sich reden läßt, werde ich wohl oder übel meine juristischen Kenntnisse in der Praxis einsetzen müssen ...


    Danke nochmals!


    Gruß,
    ashd

    Hallo,


    wie schon in einem anderen Thread geschrieben, wurde mir bei eBay ein etwas heruntergekommenes SL42 untergejubelt. Insbesondere ist das Cover gezeichnet von laienhaften Öffnungsversuchen, es wurde dort auch mit Klebstoff hantiert. Außerdem ist der Anschlußstecker unten am Gerät verschmutzt.


    => 3 Bilder (ca. 190 kb)


    Das Cover läßt sich hoffentlich austauschen. Aber: Wo kann man das machen lassen und was kostet es? Läßt sich auch der Stecker austauschen? Kosten hierfür?


    Danke!

    Re: Re: Schnäppchen?


    Zitat

    Original geschrieben von johnnyt auf der hp konnte ich es nur für 199,- € inkl. vertrag finden.


    Regionale Angebote findet man extrem selten auf der MM - HP ... :rolleyes:


    BTW: Es war kein Druckfehler.


    Deine Argumentation klingt absolut logisch! Du denkst über eine Anzeige gegen den Verkäufer nach, willst selbst aber das Gerät verkaufen, ohne auf den Fehler hinzuweisen, so daß dein Käufer eben „Pech“ hat.


    Suuuper!!!


    :flop: :flop: :flop:

    Ich habe vor einigen Tagen bei eBay ein Siemens SL42 ersteigert, das u.a. wie folgt beschrieben war:


    „... in einem sehr guten Zustand, da neues Siemens SL 45 Gehäuse !!!“


    Der Verkäufer hat schnell geliefert, erhalten habe ich jedoch ein Gerät mit einem Cover, welches offenbar völlig unprofessionell von einem anderen Gerät entfernt wurde. Es weist an der Seite Beschädigungen auf, zudem sind einige der Halterungen (die man sieht, wenn man den Akku abnimmt) abgebrochen und das Gehäuse daher offensichtlich mit Klebstoff fixiert worden.


    Meine Digicam habe ich momentan leider nicht hier, nachfolgend aber ein Scan des Gerätes, der verdeutlicht, was ich meine (insbes. unterer Bereich):
    => http://www.geocities.com/as_hd/Siemens.html


    Meines Erachtens kann hier von einem „sehr guten Zustand“ überhaupt keine Rede sein, für mich (als „Freak“) ist das Gerät in diesem optischen Zustand zudem nahezu nicht nutzbar.


    Eure Meinung dazu? Wie würdet Ihr vorgehen, wenn Ihr mit möglichst geringem zeitlichen und finanziellen Aufwand wieder aus der Sache herauskommen wolltet?


    Gruß,
    ashd

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    aber nicht unverzüglich im Bezug auf den Abschluss der Transaktion, sondern unverzüglich nachdem der zur Anfechtung Berechtigte Kenntnis vom Anfechtungsgrund erlangt hat.


    Vielleicht weiß die liebe Bine ja noch gar nichts von ihrem Glück:D


    Immerhin erhält man nach dem Verkauf von eBay eine Mail, zudem hat sie sich selbst ja auch schon beim Käufer gemeldet (und dessen Mailadresse vermutlich der Nachricht von eBay entnommen). Insofern gehe ich davon aus, daß sie von ihrem Glück durchaus weiß.

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    man kann den Vertrag aber anfechten wenn es sich um einen solchen plausiblen Schreibfehler handelt


    Stimmt zwar, jedoch regelt § 121 BGB, daß die Anfechtung "unverzüglich" erfolgen muß. Sehr viel Zeit sollte sich die Verkäuferin also nicht mehr lassen.

    Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    Wenn es innerhalb von 24 Stunden ist, kann es sein, daß die Polizeibeamten ein Auge zudrücken und es nur halb so schlimm wird.


    Bei Straftaten (und Unfallflucht ist eine Straftat) darf die Polizei (anders als bei Ordnungswidrigkeiten) kein Auge zudrücken. Sie muß die Sache in jedem Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Erst dort wird dann entschieden, wie das Verfahren beendet wird (Einstellung, Strafbefehl oder Anklage).


    Die Sache mit den 24 Stunden findet sich in § 142 Abs. IV StGB und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.


    § 142 StGB


    Im übrigen stimme auch ich meinen Vorrednern zu.


    Gruß,
    ashd