Beiträge von ashd

    Re: NEC n22i in wenigen Tagen laut Eplus verfügbar!


    Zitat

    Original geschrieben von Mickey09
    Das NEC n22i wird für 99€ inkl. Eplus Vertrag erhältlich sein, der jetzige Preis des n21i, der genauso hoch ist wird dann wohl sinken.


    Stimmt :D


    Aktuelle E-Plus - Werbung (gerade eben auf RTL): 49 EUR.

    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Sollte die Staatsanwaltschaft trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass die Tat verfolgt wird, oder der Arbeitgeber hält den Strafantrag aufrecht, kommt es zu einem ganz normalen Strafverfahren. Wenn sich die Freundin von dem Freund (wie kompliziert) aber so zeigt, wie du es beschreibst, also geständig ist und ihre Tat bedauert, kommt sie sicher mit einer Geldstrafe davon ...


    Kleine Ergänzung: Das Strafverfahren muß natürlich nicht zwangsläufig mit einem Urteil (in Form einer Geldstrafe) enden. Im hier geschilderten Fall ist m.E. eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nach § 153 oder § 153a StPO naheliegend.


    => http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html
    => http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html


    @ DaFunk:


    Ich habe leider gerade keinen aktuellen Kommentar hier. Gibt es tatsächlich bereits Entscheidungen, in denen die Wertgrenze i.S.v. § 248a bei 100 DM bzw. 50 EUR gezogen wird? In dem Kommentar (aus dem Jahre 1999), der hier vor mir liegt, werden nämlich noch 50 DM genannt.

    Preislich ist das Angebot sicherlich interessant. Im übrigen aber wohl kaum. Ein einigermaßen ordentlicher Receiver kostet über 200 EUR (z.B. das genannte Panasonic - Gerät), ein brauchbares Boxensystem mindestens 250 EUR (Teufel Concept E). Insofern kann die Qualität des Plus-Angebotes m.E. nur sehr bescheiden sein.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Eine Patentlösung für das Strafmaß habe ich auch nicht parat aber Mord ist IMHO doch noch was anderes...


    Hier täuschst Du Dich.


    Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Die juristischen Anforderungen an Mord sind ziemlich hoch, es wird wohl (wenn ein Mensch bei einer solchen Aktion getötet wird) eher auf Totschlag hinauslaufen!


    Nein, wird es nicht. Selbstverständlich kann man in derartigen Fällen nach § 211 (Mord) verurteilen. In der Literatur (z.B. bei Joecks) wird das Steinewerfen von Autobahnbrücken als Standardbeispiel für das siebte Mordmerkmal genannt. Auch andere wird man u.U. bejahen können. Auch die oben von Chevygnon erwähnten "Steinewerfer von Darmstadt" wurden wegen Mordes verurteilt.


    Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Die beiden Paragraphen stehen hier übrigens, damit die Leute die hier von Mord u.ä. reden mal sehen, was Mord juristisch bedeutet!


    :D

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Klar, mit ganz viel Pech ist nix zu machen. Aber wenn einem Mahnbescheid wirklich nicht widerprochen wird, dann kann man 30 Jahre an evtl. Vermögen. Problem ist nur, wie macht man aus der Sachforderung eine Geldforderung. Da würd ich mal den Anwalt fragen, ob man so was wasserdicht hinkriegen kann. Obwohl, wenn das wirklich irgendwelche Junkies sind, dann widerprechen die dem Bescheid nicht, dann ist er durch und damit die Forderung doch rechtskräftig oder hat man da noch Möglichkeiten, zu widersprechen??


    Das Mahnverfahren ist nicht beendet, wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird. Einen Titel hat man zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Einspruchsmöglichkeiten bestehen auch später noch (nämlich nach Erlaß des Vollstreckungsbescheids).

    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Klar, du hast einen rechtswirksamen Kaufvertrag und kannst diesen notfalls auch gerichtlich durchsetzen.


    Grundsätzlich ist das so. Man muß aber die Tatsache beachten, daß bei eBay Minderjährige und damit nur beschränkt geschäftsfähige Nutzer aktiv sind (kürzlich hat ein 15jähriger Schüler mein Siemens SL45i ersteigert)! Die Sache kann u.U. also durchaus auch schon am fehlenden (wirksamen) Kaufvertrag scheitern.

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen


    In der Tat rate ich oft eBay-Käufern zum Mahnverfahren. Lieferung anmahnen, vom Kaufvertrag zurücktreten und Rückzahlung des Betrags fordern, Betrag anmahnen, Mahnbescheid.


    Das betrifft allerdings nicht die Situation, die ich beschrieben habe. Es wurden hier im Forum (bzw. früher bei HK) in dieser Hinsicht schon eindeutig falsche Ratschläge erteilt.

    Zitat

    Original geschrieben von rister
    Ich will eine einfaches, billiges Einsteigerset was einfach für seinen Preis gut ist.
    Später, wenn ich auf den Geschmack gekommen bin, dann werde ich in deine Preisregionen vorstoßen ;)


    Dann schau Dir doch mal - als Alternative zu dem Gerät von Aldi - das Mustek-Set (V 600 RZ) an. Für 222 EUR bei Media-Markt erhältlich.


    Ich habe mir das Teil vor einigen Wochen gekauft. Für den Preis ist es sicher nicht schlecht. Leider bin ich aber mittlerweile vom Heimkino-Virus (= Nachfolger des Handy-Virus) infiziert - ich plane bereits wieder einige Neuanschaffungen und den Verkauf des Mustek-Systems (vielleicht demnächst im Biete-Forum).


    @ GC:


    Leider wird gerade im Boxenbereich m.E. unheimlich viel Müll angeboten. Ich hatte daher eigentlich das Concept E von Teufel ins Auge gefaßt. Dein Bericht über die Koda-Boxen hört sich aber auch nicht schlecht an.