Beiträge von ashd

    @ R.U.S.:


    Erstens mußte man sich auch dort registrieren. Zweitens bleibt der Grundgedanke des Urteils durch die hier vereinbarten Nutzungsbedingungen unberührt. Sie führen m.E. lediglich dazu, daß der Bereich der Willkür an anderer Stelle beginnt.


    Zitat

    Sicherlich darf der Betreiber eines öffentlichen Forums sein Hausrecht nicht willkürlich ausüben.


    Nichts anderes habe ich geschrieben. Dein Beitrag widerspricht meinem in keiner Weise. Es stellt selbstverständlich keine Willkür dar, wenn sich die TT-Moderatoren innerhalb der Regeln bewegen, die jeder von uns bei seiner Registrierung akzeptiert hat. Nochmals: Ich wollte mit meinem obigen Beitrag keinerlei Kritik an der hiesigen Moderation üben oder ihr gar Willkür unterstellen (was ich m.E. schon oben hinreichend deutlich gemacht habe).

    Vielleicht will sich ja jemand noch zu diesem Thread äußern:
    => http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=25966


    Der Fragesteller verläßt sich nach der Schließung nun vermutlich auf zumindest zweifelhafte Rechtsmeinungen (die Tatsache, daß der Gefahrübergang beim Versendungskauf – ein solcher liegt hier aber mglw. ohnehin nicht vor - vorverlegt ist, ändert nichts daran, daß der Verkäufer im Streitfalle den Versand nachweisen muß).


    Was vielleicht noch in diesen Thread paßt: Hier im Forum wird Käufern oft geraten, einen Mahnbescheid zu erwirken, wenn der Verkäufer nicht liefert. Das kann ins Auge gehen. Denn zunächst sind die Parteien an einen Kaufvertrag gebunden, der dem Käufer lediglich einen Anspruch auf Lieferung des erworbenen Gerätes gibt. Das Mahnverfahren (=> Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid) ist jedoch nur bei Geldforderungen statthaft.


    Sollte ich Unsinn erzählen (es ist schon spät und ich habe bereits einige Gläser Rotwein getrunken), wird DaFunk mich sicherlich korrigieren. :)


    Gruß,
    ashd

    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Was ich bisher beobachtet habe:


    140% T100 (wenn das Handy losspielt, bleibt kein Ohr trocken)


    Sorry, aber das kann ich überhaupt nicht bestätigen. Ich habe selbst ein T100. Und ich empfinde die Klingeltöne als viel zu leise. Das Trium Eclipse (habe ich ebenfalls) ist wesentlich lauter.

    @ DaFunk:


    Der Vergleich mit dem Taxi hinkt zwar, im Ergebnis ist die Aussage von "mojn" jedoch zutreffend. Es gibt eine interessante Entscheidung, nach meiner Erinnerung des LG Bonn, die das ganz ähnlich sieht. Zumindest grundlose Sperrungen sind demnach nicht zulässig. Dem Betreiber eines öffentlichen Forums wird zwar ein virtuelles Hausrecht zugestanden. Willkürlich darf er dieses aber nicht ausüben.


    (Ich will hiermit *keinesfalls* behaupten, daß das TT-Team willkürlich handelt. Mein Hinweis ist *nicht* als Kritik zu verstehen.)


    Zitat

    Original geschrieben von mojn
    Der Abschuss ist allerdings in der Tat das häufige Geschrei nach Schlössern oder Schließungen, in denem man schnell das Gefühl bekommt, hier seien so einige Spiesser am Werk, die gerne den "Besseren" spielen wollen.


    Das kann ich voll und ganz unterschreiben.

    Nichts!


    Dieses Problem (=> MMC wird "zerschossen") ist bekannt und wurde schon vor vielen Monaten auch bei HK diskutiert. Bei mir ist es auch aufgetreten. Die MMC konnte ich auch mit anderen Geräten (z.B. SL45i) nicht wieder formatieren (angeblich soll es in manchen Fällen aber mit einem Nokia Communicator funktioniert haben).


    Mehrere von mir aufgesuchte Ericsson ServicePoints waren mit dem Problem leider überfordert. Höhepunkt der Geschichte: MMC-Reader und MMC wurden von mir - mit detaillierter Fehlerbeschreibung - an ENO in Nordhorn geschickt. Zurück kamen MMC und Reader mit dem Vermerk, es sei kein Fehler feststellbar (obwohl es *offensichtlich* ist, daß die MMC nicht mehr funktioniert); dafür wurden mir von ENO 30 EUR berechnet.


    Ericsson ist seitdem (nachdem ich zuvor schon andere schlechte Erfahrungen mit Qualität und Service machen durfte) für mich endgültig gestorben.


    Gruß,
    ashd


    P.S.
    Falsches Forum?

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Eine Herstellergarantie, die nicht länger als 2 Jahre dauert, kann man sich daher i.d.R. an den Hut stecken.


    So kann man das nicht sagen. Denn es ist zu unterscheiden zwischen bereits vorhandenen und erst entstehenden Mängeln.


    Gewährleistung: Umfaßt nur schon bei Gefahrübergang vorhandene Mängel! Darauf (auf das Vorhandensein eines Mangels bei Gefahrübergang) bezieht sich auch die Sache mit der Beweislast.


    Garantie: Der Hersteller steht hier in der Regel dafür ein, daß während der Garantiezeit kein Mangel auftritt. Die Garantie umfaßt also auch Fälle, für die der Händler gerade *nicht* einstehen muß. Siehe zur Garantie neuerdings auch § 477 BGB.

    Zitat

    Original geschrieben von Doc-b
    Ach ja was haben die Quams uns da eigentlich auf die mailbox gelabert? War zu spät zum abhören !


    => S. Quam-Mailingliste von Henning (Quam-Talk bei Yahoogroups.de). Im Dateibereich sind zwei .wav - Dateien abgelegt.

    Zitat

    Original geschrieben von lion
    wie viele schüler seit ihr denn, die abi machen , wenn ihr mit 800 Stück rechnet??? Wer soll das denn Kaufen?? nur so ne frage.



    mfg Lion


    Warum kaufen? :confused: Werden Abizeitungen nicht verschenkt? Wir haben das jedenfalls so gemacht. An alle Schüler, alle Lehrer, sämtliche Werbepartner => Auflage: 1300 Stück.