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Original geschrieben von autares
Keine Ahnung, hab mich nie wirklich darum gekümmert.
Du weißt nicht, ob Du zusätzlich zu Deiner Leasingrate noch die 9,99 € - Pauschale zahlst? :confused:
Im Hinblick auf den von Dir genannten Preis dürfte sich ein entsprechender Zusatzvertrag ja eigentlich immer lohnen ...
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Original geschrieben von grambler
Aber dies ist ja nicht das Thema hier.
So ist es. Es ist ja nun wirklich nicht so, dass ich mit einem völlig verbastelten 1er durch die Gegend fahre und mir irgendwie besonders toll vorkomme. Ich verschweige niemandem, dass ich "nur" die 115 PS-Version habe und der Wagen über eine eher bescheidene Ausstattung verfügt. Kompensieren muss ich mit den 18"-Felgen wirklich nichts. Ich habe sie nun einmal, sie gefallen mir mittlerweile ganz gut und ich finde auch nicht, dass sie extrem übertrieben aussehen. klick
@ autares:
Hast Du keinen Servicevertrag? Kostet doch nur 9,99 € im Monat für den 1er ...
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Original geschrieben von grambler
ashd: 116 mit 18" Felgen? Da fällt mir etwas ein: Krank!
Na ja, "krank" finde ich es nicht. Auf "unnötig" könnte man sich einigen. Ich habe ja aber schon oben (erstmals hier) geschrieben, dass ich die 18er eigentlich gar nicht wollte, sie in dem Paket, das der Händler geschnürt hat und auf dem seine Kalkulation beruhte, nun aber einmal enthalten waren. Mir hätten normale 16 " - Felgen ohne weiteres ausgereicht (m.W. ist das auch die Mindestgröße für den 1er).
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Mal ein aktuelles Feedback nach ca. vier Monaten BMW 1er:
Im Unterhalt ist der Wagen für mich eigentlich ziemlich günstig. Haftpflicht (100 Mio.) und Vollkasko (300,- EUR SB) incl. Teilkasko (ohne SB) kosten mich (bei 30%) jährlich 360,- EUR, die KFZ-Steuer liegt bei 108 EUR. Monatliche Belastung also unter 40,- EUR für Steuer + Versicherungen.
Wenn da nicht der hohe Benzinverbrauch wäre, der mich wirklich stört. Laut Bordcomputer im Durchschnitt 9,5 Liter / 100 km. Nachgeprüft auf den letzten 480 km: Verbrauch 46,64 Liter => 9,72 Liter / 100 km. Finde ich irgendwie etwas übertrieben für einen 116i mit 115 PS.
Ansonsten mag ich das Auto nach wie vor. Die Fahrleistungen sind nicht überragend, für mich aber ausreichend. Erwähnenswerte Mängel gibt es nicht, die Innenverkleidung der Türen scheint mir allerdings sehr anfällig für Kratzer zu sein. Die im Lieferumfang enthaltenen (von mir eigentlich nicht gewollten) 18" - Felgen gefallen mir mittlerweile zwar ganz gut, die Kombination mit dem Serienfahrwerk sieht aber nicht zu 100% optimal aus.
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:confused:
Verstehe ehrlich gesagt nicht, was Du meinst. Wie soll Amazon an der Aktion teilnehmen? Die Aktion ist doch ausschließlich eine Sache zwischen Käufer und Hersteller. Entscheidend ist m.E. also nur, dass Du - als Käufer - die Bedingungen von Samsung erfüllst.
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Original geschrieben von eisi
Wenn das Urteil Bestand haben sollte, dann wünsche ich Carsten und Co schonmal nen dickes Fell und alles gute! Dann kann man hier ja alles dicht machen... 
Ich habe mich zwar noch nicht intensiver mit der Entscheidung beschäftigt, aber schon beim erstmaligen Lesen des Urteils fallen zwei für das Gericht offenbar bedeutsame Punkte auf, die Du bei Deiner Einschätzung m.E. nicht berücksichtigst:
a) Es geht dort um ein Forum, das als Ergänzung eines redaktionellen Angebotes dient.
b) Der Forenbetreiber hat - durch eine kritische redaktionelle Berichterstattung - die beanstandeten Forenbeiträge "veranlasst".
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Original geschrieben von Bob_Harris
... Wurde ja schon diskutiert.
Was die Rechnung von tOmAtEl aber nicht richtiger macht. 
Die 7% (nicht 8%, siehe § 12 UStG) bzw. 16% sind selbstverständlich auf Grundlage des Nettobetrages zu berechnen.
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Original geschrieben von dirtmag
Sperrzeit bekommt man, wenn man den Arbeitsplatzverlust selbst zu verantworten hat. Nicht weil man sich zu spät meldet. Du musst aber Strafe zahlen, ...

Bestraft wird man, wenn man Tatbestände des Strafgesetzbuchs (oder des Nebenstrafrechts) rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht. § 144 SGB III hingegen spricht ganz eindeutig von Sperrzeit, auch im Falle von Verstößen gegen die Meldepflicht.
=> http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html
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Original geschrieben von Vito
Aber vielleicht mal eine 1. Beratung beim Anwalt machen, die sollte kostenlos sein.
Auch der erste Einkauf in Deinem Online-Shop ist dann sicher kostenlos, oder? 
@ Artur:
Bei den von elgo genannten 190,- € (Nr. 2102 VV RVG) handelt es sich um eine Maximalgebühr für die Erstberatung eines Verbrauchers, die bei einem Gegenstandswert in der hier genannten Höhe kaum anfallen dürfte.
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Original geschrieben von SirShagalot
Alternativ kann man sich die Staffeln 1-3 auch auf DVD ausleihen - z. B. bei Amazon im Gratistest. Wer richtig hart ist, schafft es evtl. alle 3 Staffeln in dem 1. Monat, der kostenlos ist, zu sehen! 
Eher ½ Staffel im Gratismonat. Meines Wissens - ich lasse mich aber gerne korrigieren - zählt jede einzelne DVD, nicht die Box insgesamt.