Beiträge von ashd

    Hi,


    ich habe einen "normalen" EPS-Vertrag und weiß nicht, ob sich der Rechnungsversand bei BASE hiervon wesentlich unterscheidet. Die einschlägigen AGB-Regelungen (Ziff. 5.6 und 5.7) sind jedenfalls identisch.


    Fakt ist: Mittlerweile im dritten Monat erhalte ich die Rechnung erst ca. 1 Woche nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Meine erste Beschwerde wurde vollständig ignoriert, eine zweite Beschwerde wird daher folgen.


    Hier im Thread wurde die AGB-Regelung Ziff. 5.6 zitiert (Fälligkeit sofort mit Zugang). In Ziff. 5.7 der AGB ist allerdings zu lesen:


    "Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, zieht EPS den Rechnungsbetrag
    frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung im Lastschriftverfahren von dem hierfür
    vorgesehenen Konto ein."


    Wäre ich in der Situation des Threaderstellers, würde ich die Zahlung der Kosten für die Rücklastschrift unter Verweis auf Ziff. 5.7 der AGB verweigern. Die dort genannte Frist hat nämlich gerade den Sinn, dass der Kunde nach Rechnungserhalt genügend Zeit zur Prüfung der Rechnung und zur Deckung des Kontos hat; das hat auch der Bundesgerichtshof bereits so entschieden.


    Die anbieterfreundlichen Kommentierungen hier im Thread (Ziff. 5.6 wird zitiert, die unmittelbar folgende und deshalb nicht übersehbare Ziff. 5.7 aber verschwiegen) sind mal wieder nicht so ganz nachvollziehbar ...

    Was man m.E. beachten sollte: In den Testberichten von Finanztest o.ä. werden (naturgemäß) nur die Vertragsbedingungen und Kosten der verschiedenen Anbieter verglichen. Das ist zwar wichtig, mindestens gleichermaßen wichtig ist es aber, dass man eine Gesellschaft wählt, die im Leistungsfall auch das bietet, wofür man die Versicherung eigentlich abgeschlossen hat - nämlich eine schnelle und kundenfreundliche Regulierung.


    Wenn mich z.B. jemand nach einem empfehlenswerten Rechtsschutzversicherer fragt, verweise ich gerne auf die Seite:
    => http://www.rsv-blog.de
    Liest man sich dort ein, erkennt man schnell, wo man besser keine Versicherung abschließen sollte.


    Für den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es, was die Leistungsbereitschaft der Versicherer angeht, eine Statistik, die über die Anzahl der erforderlichen Gerichtsprozesse nach Leistungsanträgen durch den Versicherten Auskunft gibt. Der Durchschnitt liegt irgendwo bei 1,8 oder 1,9 Prozessen (pro 100), es gibt aber auch Versicherer, die weit darunter (0,3 pro 100) oder sehr deutlich darüber liegen.


    Für mich war dieser Wert durchaus auch ein Entscheidungskriterium. Ich bin jetzt zwar nicht beim billigsten Anbieter, gehe aber davon aus, dass ich mich sinnvoll abgesichert habe.


    Stern-Artikel hierzu [Punkt 5. / ganz unten]:
    => http://www.stern.de/wirtschaft…rungstipps/524349.html?q=

    Ich hatte in letzter Zeit (leider) mehrmals beruflich mit Nachbarstreitigkeiten zu tun. Fazit: Mit rechtlichen Mitteln findet man eher selten eine Lösung, die dem Umstand, dass man auch künftig irgendwie miteinander leben muss, gerecht wird.


    In einem Fall, in dem es sich angeboten hat (funktioniert sicher auch nicht immer), versuchen wir es jetzt mit einem Mediationsverfahren. Das hat bis jetzt zumindest dazu geführt, dass die Nachbarn erstmals seit Jahren wieder einigermaßen vernünftig miteinander gesprochen und sich über einige Streitpunkte geeinigt haben.


    => http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ich kanns Dir nach dem Lesen dieses Absatzes sagen, warum Du Probleme mit Deinen Nachbarn hast. :rolleyes:


    Der Absatz ist auch sofort in meiner "Best of Goodzilla" - Sammlung gelandet. :top: