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Hallo,
ich habe 3 Nummern bei Simyo, die ich (blöderweise) zu einem Sim-Team zusammengefasst habe.
Die Hauptnummer (den SIM Chef) möchte ich nun zu einem anderen Anbieter portieren.
Simyo schreibt, dass sie die Nummer erst zur Portierung freigeben, wenn das SIM-Team aufgelöst ist - was für jede Nummer 15 EUR kostet :eek:
Geht das auch anders? Kann ich ne andere Nummer zum SIM-Chef bestellen und dann die andere Nummer wegportieren?
Fällt Euch ne (kostenlose) Möglichkeit ein? Zur Not muss ich eben die beiden anderen Nummern kündigen; wie schnell geht sowas bis sie dann aus dem SIM-Team sind?
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Danke für die Info :top:
Dann hoffe ich mal, dass Maxxim in Zukunft - sollte ich wieder wechseln wollen - genauso dankbar ist 
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und wie stell ich das an? Auf dem Simyo Formular ist kein Datum als Stichtag einzutragen.
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Hallo,
habe eine 0171-Nr bei Simyo und möchte damit zu einem anderen Anbieter (maxxim) wechseln.
Wie kann ich die Ausfallzeit für die Nummer möglichst kurz halten?
Bei Simyo gibts ja ein Verzichtsformular, dass man abschicken muss, bevor man die Rufnummernportierung beim anderen Provider beantragen kann.
Wenn ich das aber abschicke, denke ich, legen die die Nummer sofort still, oder? Dann braucht es ja einige Tage, bis sie wieder funktioniert.
Wie kann ich diese Ausfallzeit auf wenige Stunden beschränken?
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Ich schaue regelmässig rein, und der Score ist da wie zementiert.... Ich behaupte deshalb, der Einfluss wird überbewertet.
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Und mein Score ist bei 5 Verträgen (2x D1, 2x D2, 1x Eplus) genauso auf 98,5 wie vor 2 Jahren, als ich kurze Zeit mal keinen einzigen Vertrag hatte.
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Das kann man so auch nicht vergleichen. Du kannst Deinen Vertrag auch kostenlos beenden, indem Du nur kündigst.
Willst Du die Rufnummer mitnehmen, fallen eben Gebühren an. Dies ist auch mit der AGB Inhaltskontrolle zu vereinbaren.
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Zitat
Original geschrieben von Thomas201
Hast du zufällig ein Aktenzeichen / Fundstelle oder einen Link zu dem Urteil?
Ich denke das war kein Urteil, sondern ein Beschluss (oder wie immer das EuGH-Äquivalent dazu heisst). Bzgl | 46 III S. 1 TKG bleibt Dir eine Normenkontrollklage. Wüsste aber nicht wie man die begünden sollte, IMHO verstößt die Portierungsgebühr gegen kein höherrangiges Recht.
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Zulässig bis zu einer Höchstgrenze von 29,95 EUR, siehe EuGH-Entscheidung aus 2006.