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Sind hier auch Juristen unterwegs?
Ich habe vor 2 Wochen eine Frist bis zum 2.2. gesetzt (per Einwurfeinschreiben), mir schriftlich zu bestätigen, dass die alten Preise für mich weiterhin gelten.
Aber: Bis heute keine Antwort bekommen.
Kann ich nun gleich kündigen, oder muss ich den Brief erneut absenden und auf negative Antwort warten?
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Ich kündige seit fast 10 Jahren jeden Vertrag außerordentlich, wenn sich Preise zu meinen Ungunsten erhöhen. Probleme mit Neuabschluss hatte ich bisher noch nie.
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Zitat
Original geschrieben von Boeschop_first
Ich denke es geht dann eher an ein Inkasso Büro die dann die Forderungen eintreiben soll...
Und?
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Zitat
Original geschrieben von Boeschop_first
Deine Einzugsermächtigung kannst du generell jeder Zeit kündigen. Aber bevor eine Kündigung nicht wirksam ist und du offene Forderungen zurück hälst kann das Inkasso und Schufa mähsige nachfolgen für dich haben (dazu war neulich bei Stern TV ein interessanter beitrag wo empfohlen wurde dies nicht zu tun sonder abzuwarten bis alles geklärt ist und dann ggf Rückforderungen zu machen. Prinzip ist, da beides unabhängig von einander läuft).
Das Problem ist, wenn Du die Einzugsermächtigung nicht widerrufst, bucht o2 munter weiter die Grundgebühr ab und weist jeden Brief von Dir zurück. Da musst Du dann schon selber aktiv werden (-> (negative) Feststellungsklage) wenn Du raus willst.
Mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung müsste o2 allerdings klagen, um an das Geld zu kommen.
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Zitat
Original geschrieben von mrbig1206
es muss doch auch eine gesetzliche Definition geben, was im Vertragsrecht als Nebenleistung anzusehen ist.
Nein, denn das ergibt sich aus dem Vertrag üblicherweise selbst.
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Hallo,
ich hätte gar keine Lust, mir da so lange Stress zu machen. Nach der Kündigung SIM raus und nicht mehr benutzen.
Und dann wahlweise entweder die Rechnungen nicht mehr zahlen und es auf eine Klage ankommen lassen, oder selber aktiv werden und Feststellungsklage erheben.
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kopiman, äußerst zuverlässiger Verkäufer.