Beiträge von Royal Flush

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    Original geschrieben von phonefux
    Auch inhaltlich kann ich deine Kritik nicht teilen.


    Ein befreundeter, sehr bekannter Münchner Juraprofessor, hat sich heute zu folgender Alliteration hinreissen lassen: "bodenloser Bullshit von Begründung, Beileid!".


    Ich überlege grade, ob es nicht vielleicht doch noch Rechtsmittel gibt. Offenbar hatte ich kein ausreichend rechtliches Gehör - schließlich steht im Urteil, ich hätte gekündigt, weil die Beklagte [...] den Tarif erhöht hat.
    Ich habe aber klar und deutlich gemacht, dass ich gekündigt habe, weil mir die alten Preise trotz Abmahnung nicht wieder eingeräumt wurden.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Zweitens ist die Restlaufzeit des Vertrages sehr wohl relevant, denn dort heißt es "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil ... die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ... bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann." Die Zumutbarkeit hängt dann eben auch von der Dauer der Restlaufzeit ab.


    Hi,
    bei einer Kündigung nach erfolgloser Abmahnung nach § 314 Abs. 2 BGB ist die Restlaufzeit gerade _nicht_ relevant.


    Und selbst wenn: 2 Verträge à 10 Monate Restlaufzeit ist IMHO nicht wirklich wenig.

    Ganz ehrlich? Praxiserfahrung.


    Ich (Rechtsreferendar) lerne zwar täglich den theoretischen Quatsch. Aber wissen wie's geht tut man halt erst, wenn mans mal gemacht hat.


    Es war mir von Anfang an klar, dass ich auch verlieren kann. Aber bei dem geringen Kostenrisiko war es mir das wert.


    Außerdem ist das Verhältnis 340 EUR gewinnen vs. 65 EUR verlieren durchaus ok.

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    Original geschrieben von EricssonFreak
    hätte ich an deiner Stelle auf einer mündlichen Verhandlung bestanden


    Hab ich mir natürlich auch überlegt. Erst wollte die Richterin ja eine mündliche Verhandlung, hat die dann aber 1 Tag bevor sie stattgefunden hätte abgesagt. Wenn man dann noch einmal eine mdl Verhandlung beantragt, macht man sich natürlich keine Freunde - deshalb habe ich es gelassen.

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    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Eindeutig nicht so bewandert im Mobilfunk, die Richterin... "Freischaltung der Rufnummer" usw.


    Tut mir leid für Dich - ist wohl eher wie Lotterie vor dem AG :(


    Kann man wohl sagen. Klageantrag 2 war die Herausgabe der Nummer zur Portierung - den hatte ich aber vor Wochen bereits für erledigt erklärt, weil die Nummer im Dezember regulär freigegeben wurde.


    Das mit der Lotterie ist wohl wahr. Da hat mich mein Ausbilder aber schon "vorgewarnt".

    Schlechte Neuigkeiten aus München:


    Meine Klage wurde abgewiesen. Offenbar hat die Richterin nicht einen einzigen Blick in § 314 BGB geworfen.


    Anscheinend ist auch der Begriff "außerordentliche Kündigung" Neu für die Richterin; in der Urteilsbegründung steht, ich habe "fristlos" gekündigt.


    Auch die restliche Vertragslaufzeit (zum Zeitpunkt der Kündigung immerhin noch fast 1 Jahr) ist vollkommen irrelevant.


    Zum selberlesen und kopfschütteln:
    http://rapidshare.com/files/95672389/o2.pdf.html

    Hallo,


    Ich habe einen USB-Stick Huawei E170.


    Wenn man den an den PC ansteckt (XP, unter Vista wohl auch) wird keine neue Hardware erkannt. Also insbesondere kein Modem / Netzwerkkarte, deren Treiber man manuell installieren könnte - obwohl auf der CD die reinen Treiber wären.


    Das Ding wird vielmehr als CD-ROM-Laufwerk erkannt, auf dem mit Autoplay das (bei mir) Telekom Startcenter installiert wird. Danach ist die Karte auch ordentlich also Modem im System eingetragen und lässt sich mit mwconn nutzen.


    Deshalb 2 Fragen:


    1. Wie kann ich den Treiber manuell einbinden, ohne die Software installieren zu müssen? und


    2. (Wie) Kann man die Dateien, die auf dem virtuellen CD-Laufwerk liegen, ändern? Ich würde da gern noch mwconn dazupacken ;)