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Original geschrieben von pubbel
Hmm,
merkwürdig finde ich das aber auch. Es muss ja auf jeden Fall etwas passiert sein, dass der Richter eine mündliche Verhandlung nicht mehr für notwendig erachtet. Und da Royal Flush hierzu "nichts beigetragen hat", muss ja die Seite O2 den ausschlaggebenden Grund gesetzt haben, dass der Richter nun auf die Verhandlung verzichtet.
Normalerweise bekommt man aber auch oft einen Wink vom Richter, wenn sich eine Niederlage anbahnt ...
O2 hat dir auch keinen Vergleich angeboten ?
Den Hinweis von Maarthok kann ich aber nur unterstützen, den Richter nicht zu verärgern
- und Richter sind mal ganz schnell angenervt, wenn man zu viel rumrührt.
Die Klage ziehst du ohne Rechtsanwalt durch? Musstest du Stellung zu den Münchener Urteilen nehmen?
Bist Du auf den Urteil aus Berlin rumgeritten und hast die die dortige Urteilsbegründung "ausreichend" in deiner Argumentation verwendet ???
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Hi,
der Richter hat einen relativ engagierten Eindruck gemacht. Er wollte ja alle Aktenzeichen wissen, von denen o2 gesprochen hat (@Handriel es gab in München keine 4 Urteile, sondern nur 2). Und diese zwei hat der Richter beigezogen, sich also wohl in die Materie eingelesen.
o2 hat mir 2 Vergleiche angeboten, 1) "Vertragsende August 2007, dafür Rückgabe der subventionierten Handies" und 2) Vertragsende Oktober 2007, bisher offene Rechnung von ca. 70 Euro bleibt erlassen".
Die Klage zieh ich ohne Rechtsanwalt durch. Ich musste keine Stellung zu den Münchner Urteilen nehmen, hab es aber natürlich getan. Die Urteilsbegründung aus Berlin hab ich natürlich verwendet
(Mit herzlichem Dank an den damaligen Kläger, der mir auch hier bisher sehr geholfen hat).
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Original geschrieben von Krabbenkopf
Aber die Anbieter wollen natürlich gar nicht, dass der Kunde merkt, ob sich eine Flat lohnt! Ist doch logisch!
Im Hinblick auf die sog. Datensparsamkeit dürften die 0,00 EUR-Verbindungen eigentlich datenschutzrechtlich gar nicht gespeichert werden, da diese nicht zur Abrechnung vonnöten sind.
Daher begrüsse ich die Änderung bei Congstar, v.a. im Hinblick auf die ab 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung.
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Einen Anruf hatte ich auch, war aber den ganzen Tag in Besprechungen und konnte nicht zurückrufen ...
Ich bin mir grade echt unsicher ob ich (als Kläger) selbst mündliche Verhandlung beantragen sollte...
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mmh - vorher krieg ich eine Mail vom Richter, dass der Termin abgesetzt und nun doch im schriftlichen Verfahren entschieden wird.
Gutes oder schlechtes Zeichen?
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Original geschrieben von marco5
Augenscheinlich will o2 es nicht auf einen "richtigen" Prozess ankommen lassen.
Doch ... am Montag ist mündliche Verhandlung in München :top:
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Schon längst gemacht
, leider negativ.
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Gibts hier jemand, der bei o2 im Corporate Directory nachschauen kann, wo (Abteilung) eine gewisse Person arbeitet? Falls ja, bitte PN.
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Hab das Urteil nun. Infos + Spendenkonto
per PN.
Auch das Urteil weckt den Eindruck, dass der Kläger gar nicht gewinnen wollte.
"Trotz Hinweis des Gerichtes wurde ein Kündigungsrecht durch die Klagepartei nicht schlüssig vorgetragen.
Die Klagepartei geht davon aus, dass die Preiserhöhung gegenüber der Klägerin wirksam ist, woraus sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht herleitet, ist nicht nachvollziehbar.
(...)"
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Original geschrieben von RA Fries
Mir ist derzeit kein aktueller D-Netz-Tarif bekannt, der auch nur im entferntesten die Definition der Abzocke erfüllen würde.
Dann schau Dir mal die Zwangstarife zum iPhone an.