Beiträge von blacksun

    Zitat

    Original geschrieben von paul_k_9
    Ja. Abschluss am 11.01.17, erste Rate am 15.01.17, email Bestätigung am 24.03.17:


    Danke, es gibt also entsprechende Schreiben.
    Hattest Du Dich bei Deinem Sparplan bei der Bezeichnung an die Namenspflicht gehalten?


    Hat jemand von euch eine Bestätigung erhalten obwohl er nicht die korrekte Bezeichnung verwendet hat (Abschluss vor der entsprechenden Anpassung der Bedingungen)?

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    dann ist man in der Vertrag-ist-Vertrag Falle.


    Aber nochmal zu dem Urteil.
    In der Praxis kann man das Urteil nur nutzen um früher aus einem Vertrag zu kommen, z.B. wenn man im 1. Jahr nicht rechtzeitig gekündigt hat und nun ein weiteres Jahr gebunden ist.
    Da die Erhöhung der staatlichen Abgaben in absoluten Zahlen fast nie in einem Verhältnis zum dadurch wegfallenden Bonus steht bringt das Urteil für Leute im 1. Jahr nichts.


    Mit dem Urteil kommt man zwar aus der Vertrag ist Vertrag Falle. Aber selbst wenn der Vertrag erst 1-2 Monate läuft ist es meist lukrativer den Vertrag nicht zu kündigen, eben da die Erhöhung in keinem Verhätnis zum Bonusverlust steht.


    siehe hier:
    https://1-stromvergleich.com/strom-report/eeg-umlage/


    Wenn ich Stromio oder ein anderer Anbieter wäre, dann würde ich einem solchen Ex-Kunden, der rückwirkend die EEG-Steigerung wiederhaben möchte, zwar meinetwegen die 50 Euro geben die das ausmacht, aber gleichzeitig auch den Bonus von 200 Euro zurückfordern weil dann nicht 1 Jahr beliefert worden wäre wenn er entsprechend gekündigt hätte.

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Wenn ein Anbieter bevorstehende EEG-Erhöhung nicht im Gesamtpreis nennt und somit er womöglich weiter vorne bei Vergleichsportalen landet -ist das unlauterer Wettbewerb.


    ich meine ich habe das nur ganz selten mal gesehen.
    Bei den meisten Einträgen in den Portalen steht bei den Angeboten, wenn eine entsprechende Erhöhung bevorsteht, schon etwas dabei wie "enthält bereits die EEG-Umlage 2017".
    Wenn nicht, dann hilft nur Nachfragen oder einen anderen Anbieter wählen.

    Zitat

    Original geschrieben von zardi77
    Ursprünglich lief die Aktion ja nur bis 31.12.2016 und wurde dann im Dezember auf den 31.01.2017 verlängert. Und im Zuge dieser Verlängerung wurde auch der Passus neu aufgenommen.


    Gut zu wissen.
    Meine Screenshots sind vom 20.11.16 und der erste Einzug erfolgte zum 01.12.16, sprich beides noch im Zeitraum ohne die "Namenspflicht". Ich befürchte nur dass die Consors damit dann automatisch bei denjenigen die Prämie nicht automatisch bucht da sie die Teilnehmer nicht finden kann.
    Eine Unsicherheit entsteht nur für diejenigen die ihren Sparplan zwar vor der Änderung der Namenspflicht angelegt haben, deren erster Einzug aber danach erfolgte. Es stellt sich die Frage was entscheidend ist, Sparplananlage oder 1. Ausführung.


    Eine Frage in die Runde, hat jemand von euch für die zweite 12+1-Aktion aus 2016, die für jedermann war, eine Bestätigung für die Teilnahme erhalten?



    Zitat

    Original geschrieben von kmak
    Wie konnte man eigentlich -außer hier und beim Krokodil- von der aktuellen 12+1 Aktion erfahren? Bei den beiden letzten malen stand das in Werbe-Emails. Die erste Aktion (für welche die Zahlung jetzt überfällig ist) war m.W. nur für eingeladene Kunden, die zweite wurde soweit ich mich erinnere direkt auf der Startseite der Consors-Homepage beworben.


    Hat hier jemand gefragt ob die aktuelle Aktion auch für Teilnehmer der vorherigen Aktionen offen ist? Lässt es wer darauf ankommen?


    Ich meine die aktuelle 12+1-Aktion wurde nach einem Logout im Onlinebanking auch mal angeboten.


    Für die Aktionen aus 2016 habe ich das auch so in Erinnerung wie von Dir beschrieben. Die allererste 12+1 war nur für eingeladene Kunden, die zweite aus Nov./Dez. 2016 für jeden. Bereits damals haben einige der Eingeladenen nachgefragt ob eine zweite Teilnahme möglich sei (Antwort weiß ich nicht mehr).


    Für die aktuelle Aktion meine ich hätte ich hier gelesen (finde nur den Beitrag nicht mehr) dass jemand telefonisch nachgefragt hätte ob eine erneute Teilnahme möglich ist wenn man bereits an einer 12+1-Aktion aus 2016 teilnimmt und dies bestätigt wurde. Andererseits kann man das auch aus der Beschreibung schließen. Die Aktionen in 2016 hatten (trotz Verlängerung) einen begrenzten Zeitraum, genau wie die aktuelle Aktion. Ich wüsste nicht wie man da darauf kommen sollte dass es sich um das gleiche Angebot handelt und man daher nur einmal teilnehmen kann. Sprich ich werde werden trotz Teilnahme in 2016 einen zweiten Sparplan für die 2017-Aktion abschließen.


    Ich denke die aktuelle Eingrenzung mit keine Kombination mit anderer Aktion vom 01.08.2017 bis 15.09.2017 soll nur dafür sorgen dass keine Kombination mit Neukundenangeboten möglich ist. Auf die meisten hier trifft das nicht zu wie man den Postings über das bis zu 5000 Euro-Neukundenangebot entnehmen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Zum einen habe ich bisher alle meine Boni zum Anfang der Laufzeit bekommen und zum anderen wäre sicherlich das Versagen der Boni wegen erhöhter Preis ein noch größer Skandal als jetzt schon. Denn dann wären Verträge völlig sinnlos, wenn der Anbieter über eine erfundene Preiserhöhung sich an nichts mehr halten müßte. Die Folge wäre ein Chaos auf dem Strommarkt, da jeder Anbieter mit hoher Boni locken würde um im nächsten Monat die Preise zu vervierfachen und keine Boni auszahlen zu müssen.


    auf die staatlichen Abgaben hat der Anbieter keinen Einfluss. Die treffen alle Anbieter gleich. Da kann der Anbieter nicht selbst etwas noch dazupacken. Sprich eine Vervierfachung kann es nicht geben.


    Was aber ein Trick der Anbieter sein kann, wenn eine Erhöhung der staatlichen Abgaben bereits ansteht, er diese aber noch nicht in seinen Preisen ausweist und er damit quasi noch mit dem alten Preis wirbt.


    Mir wäre übrigens wie meinem Namenvetter auch neu dass es Preiserhöhungen gibt bei denen man kein Sonderkündigungsrecht hat. Nur die MwSt. ist meine ich die einzige Ausnahme.
    Man verspielt natürlich wie beschrieben seinen Bonus wenn dieser eine 1jährige Belieferung voraussetzt.


    Übrigens, nur weil ein Bonus gleich am Anfang der Vertragslaufzeit bezahlt wird heißt das noch lange nicht dass er Dir sicher ist.
    Wenn im Vertrag steht dass die Voraussetzung für einen Bonus eine 1jährige Belieferung ist, Du aber nicht auch 1 Jahr beliefert wurdest, dann hast Du rechtlich keinen Anspruch auf den Bonus. Der Anbieter kann mit der Endabrechnung den Bonus immer noch von dir zurückfordern.


    Ein Bonus zu Vertragsbeginn statt am Ende soll dem Kunden nur mehr Schutz vor einer Insolvenz des Anbieters vermitteln. Aber auch hier sehe ich die Möglichkeit dass der Bonus nicht sicher ist. Mal angenommen dass Dein Anbieter nach 6 Monaten Belieferung Insolvenz anmeldet und die Belieferung einstellt, Du aber bereits einen Bonus erhalten hast, im Vertrag steht dass der Bonus eine 1jährige Belieferung voraussetzt, dann könnte ein Insolvenzverwalter auch auf die Idee kommen und deshalb den Bonus zurückfordern.

    Re: Consors 12+1


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    Original geschrieben von lola13
    Neue Bedingung ab sofort :
    .......Die gekauften Fondsanteile dürfen mindestens 12 Monate nicht verkauft oder extern übertragen werden. Ein Wechsel der Fonds innerhalb der Aktionsliste ist jedoch möglich....


    War das schon bei der 2. Aktion so?


    Wenn die zweite Aktion Dezember 2016 war, dann nein. Da gab es diese Klausel noch nicht.


    Beim Thema Klausel bitte noch auf eine Spitzfindigkeit der Consorsbank achten.
    Die Bezeichnung des Sparplans muss genau stimmen, sonst nimmt der Sparplan nicht teil. Diese muss "12+1 Sommer 2017" lauten. Diese Klausel ist ebenfalls neu.
    Also entweder angelegte Sparpläne entsprechend anpassen solange er noch nicht ausgeführt wurde. Ansonsten löschen und einen neuen anlegen mit dem richtigen Namen.

    Re: Re: Re: Consorsbank


    Zitat

    Original geschrieben von prämienjäger
    Wenn hier die Formulierung "zu Lasten des Consorsbank Depots" steht, so kann damit ja eigentlich nicht ein früher bereits vorhandenes Depot gemeint sein, sondern es muss das neu eröffnete Depot gemeint sein.


    doch, genau das ist möglich.
    Ein Familienmitglied wurde schonmal treuer Neukunde und hatte im neuen Onlinezugang auch noch die historischen Dokumente der Depots/Konten (ist z.B. bei ebase genauso).
    Unabhängig von Aufwand bei CC das zu untersuchen oder ob es wirklich gemacht wird, wäre es möglich.
    Dein Kundenstammsatz ist nach den 6 Monaten vorhanden mit allen früheren Aktivitäten und kann von den Mitarbeitern problemlos eingesehen werden (selbst schon die Erfahrung gemacht).


    Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, der verkauft und kauft vor dem Übertrag wieder neu.

    Re: Re: Depotauflösung


    Zitat

    Original geschrieben von pvr
    Wobei aber ggf die Eröffnung über einen Vermittler trotzdem funktionieren könnte!? ;)


    leider nicht. Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen dass die CD auch kein Konto/Depot über einen Vermittler eröffnet wenn sie es direkt nicht macht.
    Mit einem Vermittler-Depot kannst Du sehr wahrscheinlich auch nicht an den Aktionen der CD teilnehmen.
    Trotzdem ist man mit einem Vermittlerdepot Depot-Bestandskunde bei der CD, kann also nicht an den Depot-Neukunden-Angeboten teilnehmen.