ZitatOriginal geschrieben von Sunny67
Ein VVT Übertrag ist nur bei Übertrag des gesamten Depots möglich, das auch nicht leer sein darf.
Das alte Depot muß vom Gesetz her nicht aufgelöst werden, allerdings übertragen einige Banken VVTs wohl nur bei einer Auflösung. Das solltest Du vorab bei Deiner Altbank erfragen, wenn Du das Depot behalten willst.
Vielen Dank für die Antworten. Die haben mir doch sehr weitergeholfen.
Inzwischen konnte ich das Problem zwischen den beiden Banken klären. Die abgebende Bank hat unabsichtlich das Depot aufgelöst. Sie überträgt als "Wiedergutmachung" den Verlusttopf nachträglich noch zu der aufnehmenden Bank. Dort kann ich den Topf auch tatsächlich brauchen, um ihn mit Guthabenzinsen verrechnen zu lassen.
Mal wieder richtig Dusel gehabt.
Wie gesagt hätte ich das Depot bei der abgebenden Bank schon noch eine Weile behalten. Aber gut, ich kann ja auch wieder eines eröffnen und ich hab ja noch ein paar Stück.
Das mit den Zinsen hat mich deshalb doch sehr verwundert da ich den Fond bestimmt schon über 10 Mal in den letzten beiden Jahren übertragen habe und mir sowas noch nie passiert ist, dass da plötzlich Steuern abgezogen wurden. Seltsam.
Das mit dem Verlustvortrag bescheinigen lassen hilft vermutlich nur den wenigsten. Wenn man sowas in der Einkommenssteuererklärung angeben möchte muss man vermutlich im Gegenzug auch alle Erträge angeben. Ist wie gesagt nur eine Vermutung, aber das könnte ich mir gut vorstellen.
Ich sehe gerade in er Abgeltungssteuer den Vorteil dass man seine Erträge nicht angeben muss und einem das FA trotzdem nichts anhaben kann.
Wie siehst Du das?