Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Die geltende Rechtslage ist ein Dilemma für die Verkäufer. Zum einen müssen sie die vom Kunden zu Hause getestete Ware ohne Vorbehalt zurücknehmen, zum anderen darf sie danach m.W. nur noch als B-Ware angeboten werden.
Gehe ich in ein Geschäft und sehe mir die Ware dort an, darf der VK das Gerät selbstverständlich weiterhin als neu verkaufen, wenn ich es nicht genommen habe.
Wer online kauft und vom Rückgaberecht gebraucht macht, sollte aus Gründen der Fairness daher dieses Spiel bis zu Ende mitspielen.
Naja, was heißt Dilemma.
Ich finde es absolut notwendig, dass das Widerrufsrecht so ist wie es ist. Die Händler sind alle volljährig und sie sollten wissen, wie das Hase läuft.
Entweder kontrolliert der Großhändler die Rückläufer und verpackt diese wieder neu, oder aber der Händler verkauft diese eben als B-Ware bzw. refurbished. Dann weiß der Käufer auch, worauf er sich einlässt.
Fernabsatz ist nun halt auch mal Fernabsatz, da darf sich also auch kein Händler beschweren, dass der eine oder andere Ware auch wieder zurückschickt. Daher muss ich als Händler das auch einkalkulieren und eine entsprechende Abwicklung umsetzen. Wenn er das nicht will oder kann, dann darf er auch nicht als Händler auftreten.
Daher habe ich kein Verständnis für ein Gejammer der Händler. Jeder meint, er macht mal schnell einen Online-Handel auf, ohne sich Gedanken über die Abwicklung von Rückläufern zu machen.
Ein anderes Thema ist das Thema kostenloser Versand. Mir haben schon einige Händler vorgeweint, die per kostenloser Versand verkauft haben und denen ich die Ware zurückgeschickt hatte, dass das ein Verlustgeschäft für sie sei, wenn Ware zurückgeschickt wird, da weder die Ware verkauft sei und man zusätzlich dei Kosten für den Hin- und Rückversand hätte und die Ware ausserdem benutzt wäre.
Aber das muss mir klar sein, wenn ich als Onlinehändler tätig bin.
Ich will damit nicht sagen, dass ich nur um Kosten zu verursachen einfach sinnlos Ware bestelle und diese zurückschicke. Das sollte man wirklich aus Gründen der Fairness nicht tun. Aber ich finde es legitim, Ware zum Testen zu bestellen, die auszuprobieren und bei Nichtgefallen wieder zurückzuschicken. Das ist ein ganz normaler Kauf auf Probe.
Ausserdem habe ich mit dem Erhalt eines Rückläufern kein Problem, wenn das auch so im Angebot stand. Würden die Händler/Hersteller mehr Garantien ausstellen, hätten viele auch mit Refurbished kein Problem. Sind Schäden beim Rückläufer sofort erkennbar, dann muss man halt auch diese sofort beim Erstkäufer reklamieren und entsprechend nicht den kompletten Betrag erstatten. Und für verdeckte Fehler muss halt einfach eine Garantie (keine Gewährleistung!) her.