Beiträge von blacksun

    Hallo zusammen,


    Nach dem ganzen hin und her hätte ich doch noch drei Fragen zum Angebot selbst:


    - Welche Versandkosten fallen an (wurde schon relativ am Anfang gefragt und, wenn ich nichts übersehen habe, bisher noch nicht beantwortet)?
    - können die Karten in's Minus rutschen (geht z.B. bei callmobile) oder wird strickt bei 0 Euro jede Verbindung gekappt?
    - muss ich die Karten bei Kündigung zurückschicken (Stichwort Kartenpfand)?
    - werden die Verträge in Auskunfteien eingetragen, z.B. Schufa(auch ein Prepaid-Tarif ist letztendlich ein Vertrag)?
    - wie lange ist das Startguthaben gültig oder besser gesagt wie lange kann es genutzt werden?
    - was sind denn die Gründe, die gegen Mobilcom sprechen?


    Vielen Dank.


    Gruß
    Martin

    Zitat

    Original geschrieben von delvos
    Bei dem habe ich Sonntag für 22,90 € den Stick, drei 10,- € Callyas und drei Codes für jeweils eine Stunde Internet per "Sofortkauf" gekauft.


    Hallo,


    ich kam leider zu spät, es waren keine pakete mit 30 Euro gutgaben mehr verfügbar.
    hoffentlich kommen das angebot bald wieder.

    Hallo Katja,


    mal eine rechtliche Frage:


    Mit wem schließe ich denn so Verträge?


    NetzClub ist doch wahrscheinlich nur ein Händler, der als Vermittler auftritt. Sprich den Handy-Vertrag schließe ich doch bestimmt mit O2 selbst oder über einen Provider wie Talkline, Telco, usw. ab.


    Wenn NetzClub nun den Geschäftsbetrieb einstellt, dann hab ich doch bestimmt wieder einen ganz regulären Vertrag an der Backe, den ich dann selbst bezahlen darf, weil die "kostenlos-Geschichte" von NetzClub kam und es diesen dann nicht mehr gibt.


    Das ist so, wie wenn mir der Händler eine Erstattung aus seiner Provision verspricht. Geht der Händler nach Vertragsschluss mit dem Provider Pleite, hab ich den Vertrag nach wie vor an der Backe, die Erstattung kann ich aber abschreiben.


    Oder?



    Und wer ist NetzClub nun?


    Im Impressumg stehen:
    Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG
    Georg-Brauchle-Ring 23-25
    D-80992 München


    Das halte ich für unwahrscheinlich, dass NetzClub rechtlich tatsächlich hinter NetzClub steht.


    Was wohl eher zutrifft:
    YOC AG
    Karl-Liebknecht-Str. 1, 10178 Berlin

    Zitat

    Original geschrieben von Ralli
    Schade.
    Ich lese da nichts von Internetflat auf der rechten Seite.


    Klicke ich die Internet-Flat in der Mitte für 19,95 Euro an ist dort bechrieben, daß die Flat unbegrenzt ist.
    Ist das bei der Internetflat für 9,95 auch der Fall?


    ich sehe auch nichts davon, dass da irgendwas von einer Internetflatrate steht.
    Ausser dem "Flat M" im Namen deutet nichts darauf hin
    Wobei man sich auf solche Tarifnamen, speziell bei Debitel und Co, auf gar gar keinen Fall verlassen darf.

    Zitat

    Original geschrieben von Ckberlin
    Wir empfhelen die Optionen in den ersten 2 Monaten durch einen Anruf bei der Talkline Hotline zu kündigen, 3 Monate sind die Testings frei.


    davon würde ich dringend abraten.


    Meine Empfehlung:
    Die Optionen sofort per Fax (nur mit qualifiziertem Sendebericht!!) oder per Einschreiben kündigen. Fax ist natürlich günstiger.
    Und auch nicht nach 2 Monaten, sondern sobald man die beiden Rufnummern der Verträge/Kdn-Nummer kennt.


    Warum?
    1. Es gibt Gerüchte, dass Talkline für telefonische Aufträge/Kündigungen Gebühren berechnet (mal abgesehen davon, ob das überhaupt rechtlich zulässig ist)


    2. hast Du das Problem der Nachweisbarkeit. Vor allem bei Takline oder generell bei Marken/Unternehmen aus der Debitel-Gruppe sowie bei Drillisch Telecom (telco, victorvox) musst Du Dich immer absichern.


    3. wird sicher nicht noch als Option "mobiles Internet" für 10 Euro mitgebucht?
    Bei vielen anderen Aktionen mit den Talkline Extra-Duo-Verträgen für 10 Euro ist die nämlich auch als Option gleich dabei. Da diese nur im ersten Monat kostenlos ist, sollte man Optionen sofort kündigen.


    Am besten zählt man im Kündigungsschreiben die Optionen auf, die man kündigen möchte und schreibt zusätzlich noch, dass man ebenfalls alle weiteren Optionen kündigt, die nach Ablauf der Testphase monatlich zusätzlich zur Grundgebühr Geld kosten.
    ABER:
    Auf keinen Fall schreiben "ALLE optionen", denn die Grundgebühr für den Extra-Vertrag beträgt regulär 15 Euro und nur durch die Option "5 Euro monatlicher Preisnachlass" kommt man auf die 10 Euro Grundgebühr pro Vertrag!!
    Schreibt man "ALLE", dann ist auch diese Option weg und man bezahlt 15 Euro statt monatlich 10.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die geltende Rechtslage ist ein Dilemma für die Verkäufer. Zum einen müssen sie die vom Kunden zu Hause getestete Ware ohne Vorbehalt zurücknehmen, zum anderen darf sie danach m.W. nur noch als B-Ware angeboten werden.


    Gehe ich in ein Geschäft und sehe mir die Ware dort an, darf der VK das Gerät selbstverständlich weiterhin als neu verkaufen, wenn ich es nicht genommen habe.


    Wer online kauft und vom Rückgaberecht gebraucht macht, sollte aus Gründen der Fairness daher dieses Spiel bis zu Ende mitspielen.


    Naja, was heißt Dilemma.
    Ich finde es absolut notwendig, dass das Widerrufsrecht so ist wie es ist. Die Händler sind alle volljährig und sie sollten wissen, wie das Hase läuft.


    Entweder kontrolliert der Großhändler die Rückläufer und verpackt diese wieder neu, oder aber der Händler verkauft diese eben als B-Ware bzw. refurbished. Dann weiß der Käufer auch, worauf er sich einlässt.


    Fernabsatz ist nun halt auch mal Fernabsatz, da darf sich also auch kein Händler beschweren, dass der eine oder andere Ware auch wieder zurückschickt. Daher muss ich als Händler das auch einkalkulieren und eine entsprechende Abwicklung umsetzen. Wenn er das nicht will oder kann, dann darf er auch nicht als Händler auftreten.
    Daher habe ich kein Verständnis für ein Gejammer der Händler. Jeder meint, er macht mal schnell einen Online-Handel auf, ohne sich Gedanken über die Abwicklung von Rückläufern zu machen.


    Ein anderes Thema ist das Thema kostenloser Versand. Mir haben schon einige Händler vorgeweint, die per kostenloser Versand verkauft haben und denen ich die Ware zurückgeschickt hatte, dass das ein Verlustgeschäft für sie sei, wenn Ware zurückgeschickt wird, da weder die Ware verkauft sei und man zusätzlich dei Kosten für den Hin- und Rückversand hätte und die Ware ausserdem benutzt wäre.
    Aber das muss mir klar sein, wenn ich als Onlinehändler tätig bin.


    Ich will damit nicht sagen, dass ich nur um Kosten zu verursachen einfach sinnlos Ware bestelle und diese zurückschicke. Das sollte man wirklich aus Gründen der Fairness nicht tun. Aber ich finde es legitim, Ware zum Testen zu bestellen, die auszuprobieren und bei Nichtgefallen wieder zurückzuschicken. Das ist ein ganz normaler Kauf auf Probe.



    Ausserdem habe ich mit dem Erhalt eines Rückläufern kein Problem, wenn das auch so im Angebot stand. Würden die Händler/Hersteller mehr Garantien ausstellen, hätten viele auch mit Refurbished kein Problem. Sind Schäden beim Rückläufer sofort erkennbar, dann muss man halt auch diese sofort beim Erstkäufer reklamieren und entsprechend nicht den kompletten Betrag erstatten. Und für verdeckte Fehler muss halt einfach eine Garantie (keine Gewährleistung!) her.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    1. Entgegen dem schriftlichen Angebot (AG-Befreiung bis 04.01.) wurde eine AG in Rechnung gestellt. Eine solche AG-Befreiung sei im System nicht ersichtlich.


    2. Der bei Abschluss über einen o2-Partner gewährte Sondervorteil in Form eines zusätzlichen Startguthabens von 25,- € war auch nicht enthalten.


    Hallo Frankie,


    ich nehm ja selten Firmen in Schutz, aber auf die schnelle würde ich sagen, da kann doch O2 nichts für.


    O2 hat doch bei O2-o soweit ich weiß keine AG-Befreiung im Angebot. Daher können aktuell AG-Befreiungen nur dadurch passieren, dass der Händler einen Teil seiner Provision hierfür benutzt. Zumindest zeigen das die ganzen Angebote der Händler im Forum hier. Die Befreiung erfolgt aktuell bei allen durch eine Überweisung auf's Girokonto.


    O2 hat damit überhaupt nichts zu tun. O2 kennt weder das Angebot noch befreit O2.
    Dass auf der O2-Rechnung die AG drauf ist, ist dadurch vollkommen klar. Du hast nur rechnerisch eine Befreiung.


    Und auch die Sache mit dem Gesprächsguthaben ist stark vom Händler abhängig. Je nachdem welche "Version" des O2-o Dir verkauft wird. Da gab's in letzter Zeit z.B. auch verschiedene Versionen was die Höhe des "Kostenairbags" angeht.


    Überhaupt ist in solchen Fällen erst einmal der Händler Dein Ansprechpartner. Für was ist er sonst auch da. Er macht schließlich das Angebot, also ist auch er zuständig. Nur die Kündigung des Mobilfunkvertrages kann man direkt an den Provider, in diesem Fall O2 direkt schicken, einfach weil das Zeit spart.