Beiträge von blacksun

    Hallo zusammen,


    inzwischen hab ich es hinbekommen.
    Das mit dem DC-Unlocker-Client wurde mir auch an anderer Stelle geraten. Der Client würde einem sicher sagen, ob ein Lock vorhanden ist oder ob nicht.


    Das Problem sind entweder recht hakelige Treiber, oder die Stick-Software selbst.
    Ich bin einfach hergegangen, habe zuerst die ältere Stick-Software von Huawei selbst aufgespielt, dann nochmal die neuere Stick-Software von O2 selbst und dann neu das Mobile-Partner installiert, und schließlich ein Treiberupdate gemacht (Treiber-Update bietet O2 selbst an)


    Da O2 inzwischen sowohl die Stick-Software als auch die aktualisierten Treiber von Homepage entfernt hat, hier das ganze auf einem 1-Click-Hoster:


    Stick-Software:
    http://www11.zippyshare.com/v/83094729/file.html


    Treiber:
    http://www29.zippyshare.com/v/24939920/file.html


    Hotfix:
    http://www34.zippyshare.com/v/55617398/file.html

    Zitat

    Original geschrieben von Hallenser1
    Diesen Verein soll mal einer verstehen,einerseits werden Callthrough Nummern limitiert..Anderseits erlaubt man Voice over IP. :confused:


    Naja, das ist doch ganz klar. Eine Rufnummer kann man einfacher sperren als die Voip-Nutzung
    O2 hat nach wie vor kein großes Interesse daran, dass man mit Voip telefoniert.
    Um aber Voip sperren zu könne, müssten sie den Netzwerktraffic mitlesen. Das dürfte aktuell gar nicht rechtens sein.
    Hinzu kommt, selbst wenn das Erkennen zuverlässig funktioniert, dann benutzt man entweder einen nicht-Standard-Port oder man schickt die Daten gleich durch ein VPN. Das ist verschlüsselt und man sieht nicht hinein.


    Ich meine, in den AGB von T-Mobile wird genau deshalb VPN ebenfalls ausgeschlossen, weil Du durch einen VPN-Tunnel im Grunde alles laufen lassen kannst und keiner kann reinschauen.


    Und selbst wenn man Voip, IM usw. zuverlässig erkennt, hat O2 im Grunde zwei Möglichkeiten. Entweder man schafft es, dies zu blockieren (was wohl nicht möglich ist), oder aber man berechnet es zusätzlich. Dazu muss aber in einer Preisliste auch der Preis angegeben werden. Gut, daran würde es nicht scheitern. Allerdings muss ein Anbieter zweifeilsfrei die erbrachte und dann berechnete Leistung auch nachweisen können. Sprich er braucht eine EVN, der das zeigt.
    Und da sind wir wieder beim Thema zuverlässige Erkennung.


    Mit einer Rufnummer ist das anders. Da gibt's nur an oder aus. Die kann man einfach blockieren. Zumal das mit der vorhandenen Technik ohne Probleme geht.


    Daher bin ich nicht so begeistert, nur weil O2 es nun offiziell erlaubt. Denn O2 ist eben die gleiche Firma, die Call-through-Nummern bzw. Rufnummern zu sonstigen Diensten wie Chats sperrt.

    Hallo zusammen,


    kann mir jemand sagen, wie das mit der Geschwindigkeitsdrossel von UMTS auf GPRS bei O2 funktioniert?


    Drosseln die tatsächlich die UMTS-Geschwindigkeit oder kann ich schlichtweg dann keine Verbindung mehr per UMTS aufbauen, sondern nur noch per GPRS?


    Mein Problem ist folgendes:
    An dem Standort, an dem ich mobiles Internet hauptsächlich nutzen will, ist der UMTS-Empfang besser als GPRS. Damit meine ich nicht den Datendurchsatz (das ist klar, dass der bei UMTS höher ist).
    Auch die Verbindung ist stabiler. Bei GPRS kommen pings nicht an, weil vorher ein Time-out kommt.
    Keine Ahnung wieso, ist leider so.


    Daher die Frage, ob ich weiter per UMTS unterwegs bin (nur halt langsamer), oder ob schlichtweg die Verbindung per UMTS nicht mehr möglich ist.

    Zitat

    Original geschrieben von jeps
    Stick kostenlos? Hier ist der Link
    http://www.mobilcom-debitel.de/shop/try-and-buy.html


    Ziemlich widersprüchlich... Fällt nun ein Anschlusspreis an wenn man innerhalb der ersten 30 Tage kündigt?


    Zitat

    Original geschrieben von flensi
    debitel mobilcom


    http://www.teltarif.de/vorsich…itvertrag/news/36459.html


    Hallo zusammen,


    also ich habe gerade einmal bei der Bestellhotline angerufen und wollte bestellen. Der Mann meinte gleich, dass es die Erstattung (sowohl für AG als auch für den ersten Monat nur dann gibt, wenn man nicht in den ersten 30 Tagen kündigt..


    Erkärung: Wie soll in einer dritten Rechung erstattet werden, wenn im dritten Monat schon gar kein Vertrag mehr besteht, weil dieser gekündigt wurde.


    Naja, hab ich mir doch fast gedacht

    Hallo zusammen,


    ich habe gesten meinen ersten UMTS-Stick bekommen. Ich hatte noch nie einen Stick in Händen, daher kenne ich mich damit überhaupt nicht aus.


    Ich habe den O2-Stick, dazu eine O2-o-SIM mit Internet-Pack-M.
    Der Stick hat laut Händler weder SIM- noch Netlock.


    Genutzt werden soll eine simyo-Karte.
    Nun stehe ich etwas ratlos da. Wie lege ich nun los?


    Mit der Software auf dem Stick und der O2-SIM funktioniert schon mal eine Verbindung. Allerdings funktioniert die Software vom Stick nicht, wenn ich die simyo-Karte einlege. Da wird schon nicht einmal das Gerät erkannt.
    Nun habe ich gehört, dass man das Tool MWconn für die Einwahl nehmen soll, einfach weil es mehr kann und weil es sich besser für andere SIMs eignet.


    Für mich stellen sich nun lauter Fragen:


    - Wie finde ich heraus, um welches Modell es sich handelt? Hersteller weiß ich, das ist Huawei.


    - Wie finde ich heraus, ob der Stick tatsächlich keinen Netlock bzw. Simlock hat


    - Das Tool MWconn wäre mir insofern sympatisch, da es keine Installation benötigt.


    - Was brauche ich? Muss ich irgendwo noch Treiber für den Huawei herunterladen? Als modem gibt es den Stick, ebenso als COM-Port. Eine


    wenn ich die config.exe von MWconn starte und auf Netz klicke, dann bekomme ich immer die Meldung "SIM nicht erkannt".
    Diese Meldung erhalte ich aber sowohl bei der O2-Sim als auch bei simyo.


    Wie gehe ich nun vor?
    Mir fehlt irgendwie der Einstieg in das Thema.

    Zitat

    Original geschrieben von max4you


    "Ein Telefax-Sendeprotokoll stellt wegen der Manipulationsmöglichkeiten nur ein Indiz für den Zugang eines Schreibens dar. Bestreitet der Empfänger den Zugang und legt seinerseits ein Protokoll vor, welches das Fax als nicht eingegangen ausweist, so ist das Indiz des Sendeprotokolls entkräftet." (LG Darmstadt, Az. 9 O 170/92 v. 17.12.92)


    Elektronische Erklärungen sind zwar grundsätzlich rechtswirksam, ihr gerichtlicher Beweiswert aber ist von der Fälschungssicherheit des Mediums abhängig. Fehlt dem elektronischen Dokument die Urkundenqualität - wie im Fall Telefax - so wird es beweisrechtlich als Objekt des Augenscheins bewertet.


    Bei dem genannten Urteil müsste man noch überprüfen, ob es dabei überhaupt um ein qualifiziertes Fax geht und nicht nur um einen normalen Sendebericht. 1992, da gab es evtl noch ganz selten Faxgeräte, die ein qualifizierten Sendebericht erstellen konnten. Ich hab u.a. auch noch ein altes Fax aus Bundespost-Zeiten, das kann nur Sendebericht, aber keinen qualifizierten Sendebericht.
    Nur einen normalen Sendebericht, das würde das Urteil erklären. Da gebe ich jedem Recht, damit kannst du rein gar nichts beweisen. Soweit aus den Medien bekannt akzeptiert das auch kein Gericht.


    Ein juristisch wirklich absolut unumstößlicher Beweis ist das Fax nicht. Aber ein qualifizierter Sendebericht erfüllt einen Anscheinsbeweis.


    Aber auch ein Einschreiben kommt meiner Meinung nach nicht besser weg. Beim Einschreiben beweist eigentlich nur den Zugang eines Originaldokumentes. Sprich es ist sicher dokumentiert, wer etwas erhalten hat, und dass er eben etwas im Original erhalten hat.
    Das ist dann wichtig, wenn es auf das Original ankommt.
    Aber wiegesagt keinerlei Aussagekraft, was der Inhalt war


    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Selbst wenn man beim Einschreiben eine leere Seite sendet, ist der Erhalt dieser quittiert und der Empfänger müsste umgehend darauf reagieren - dem Absender mitteilen, dass die Seite ohne Inhalt war.


    Das Problem ist, dass eben DU beweisen musst, dass Du rechtzeitig gekündigt hast.
    Das heißt, Du musst beweisen
    - die rechtzeitige Absendung
    - dass es auch den richtigen Empfänger geschickt hast ( übertriebenes Beispiel: es bringt nichts, eine Kündigung für O2 der Fa. Daimler zuschicken)
    - was Du geschickt hast, eben dass Du auch wirklich den Willen einer Kündigung zum Ausdruck gebracht hast.
    - und dass es auch beim Empfänger angekommen ist.


    Meiner Meinung nach sind beim Fax mehr Punkte erfüllt wie beim Einschreiben.


    Das Zitat aus dem Urteil (wenn es tatsächlich um einen qualifizierten Sendebericht ging) ist vermutlich ein ganz spezieller Fall gewesen. Wenn Du z.B. O2 eine Kündigung faxt und das O2-Gebäude brennt vorher ab, bevor das Fax jemand liest, oder jemand bricht ein und stiehlt das Faxgerät, dann gilt garantiert, dass die Willenserklärung den Empfänger nicht erreicht hat.


    Das Urteil trifft nur auf einen winzigen Teil von Schreiben per Fax zu.


    Denn einen qualifizierten Sendebericht kannst Du nur sehr schwer manipulieren. Eben um die Möglichkeit einer Manipulation durch dich auszuschließen habe ich ja gesagt, dass ein EVN das ganze noch untermauert.
    Dann hast Du einerseits einen qualifizierten Sendebericht, und zusätzlich noch einen EVN. Und diesen kannst Du nicht fälschen, da dieser von einer unabhängien Stelle stammt, dem Telefonanbieter.
    Und das Urteil sagt ja selbst, dass der [qualifizierte?] Sendebericht als Anscheinsbeweis erst einmal Bestand hat. Und jetzt muss die ANDERE Partei erst einmal einen Gegenbeweis/Argument liefern, dass es trotz Erfolgsmeldung nicht angekommen ist oder eben nicht Deine Willenserklärung angekommen ist (Zitat "...legt seinerseits ein Protokoll vor, welches das Fax als nicht eingegangen ausweist..")


    Und wie will er das machen?
    Wie will er beweisen, dass er etwas nicht bekommen hat? Das geht gar nicht.
    Da kommen wiegesagt nur so Dinge in Frage wie "Haus mit Fax abgebrannt" oder "Fax wurde gestohlen" in Frage.


    Beim Einschreiben hingegen bist Du selbst in der Pflicht, dass Du auch den Inhalt beweist. Und das kannst Du eben nicht. Daher sehe ich Einschreiben sehr kritisch, weil beim Fax immerhin ein Anschein entsteht, beim Einschreiben hingegen gar nichts.


    Jetzt behauptet der Empfänger, Du hättest ihm nur ein leerer Blatt geschickt. Wie willst Du dann beweisen, dass doch was drauf stand?
    Das musst Du beweisen.
    Beim Fax hingegen die andere Partei.


    Wenn Du wirklich 100% kündigen willst, dann geht im Grunde nur ein Weg: Ein Bote, der die Nachricht überbringt.
    Dieser unabhängige dritte muss den Inhalt der Nachricht von Dir kennen (also den Inhalt lesen und sehen, dass Du selbst unterschrieben hast), und diese nach der Verifizierung des Empfängers diese ihm selbst übergeben.
    Nur dann sind alle oben genannten Punkte erfüllt.

    Zitat

    Original geschrieben von rainer2911
    Die beiden Sticks, die ich erstanden hatte, haben beide Netlock. Ich nutze einen davon mit einer Mobilcom--T-Mobile-Vertragskarte.


    ok danke.


    da aktuell wahrscheinlich alle sticks ja sowie alle wieder weg sind, ist das hier die bessere Alternative:
    http://www.mobilcom-debitel.de/shop/try-and-buy.html
    Da gibt's den Stick gratis.


    Man legt sozusagen nur die AG sowie die Grundgebühr für den ersten Monat drei Monate lang aus.


    Und die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass der Stick keinen Sim- und Netlock hat.
    Das ganze Angebot ist ja eigentlich schon auf 2 Jahre Laufzeit ausgelegt. Und bei Geräten, die man bei 2 Jahres-Vertrag bekommt ist nur ganz ganz selten ein Sim oder Netlock vorhanden.


    //edit:
    doch nicht ganz kostenlos: Versandkosten fallen an in Höhe von 5 Euro. Und man muss evtl noch Porto für einen Brief ausgeben, um die SIM-Karte zurückzuschicken. Müsste man schauen, ob es bei Mobilcom-Debitel ein Kartenpfand gibt.


    Das X-tra-Pack ist halt für alle interessant, die keinen Vertrag mehr bekommen (z.B. schlechte Schufa) bzw. den Vertrag nicht in der Schufa haben wollen.

    Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    Ergibt doch keinen Sinn


    Wenn man rechtzeitig kündigt und eine Bestätigung anfordert ist es doch scheißegal ob man das Fax/Brief oder was auch immer nachweisen kann.


    Nur das kapieren die Leute oft nicht, eine rechtzeitige Kündigung erleichtert das Leben.


    Stimme ich Dir voll und ganz zu. Das A und O ist das rechtzeitige kündigen.


    Aber:
    meine Erläuterungen zum Thema Fax machen durchaus Sinn, denn:


    Was machst Du, wenn der Anbieter einfach nicht reagiert? Dann kannst Du noch so oft Faxe, Briefe und was auch immer schicken. Wenn er Dir einfach keine Bestätigung schickt, dann musst Du selber dafür sorgen, dass Du eine Bestätigung hast.
    Und das geht am einfachsten per Fax.


    Nehmen wir mal ein bekanntes Beispiel aus den Medien, die Abzockfallen im Internet. Da wird Hins und Kunz auch geraten, man soll einmal dem Vertrag widersprechen. Nur glaubst Du, dass wenn Du da in Dein Schreiben schreibst, dass Du gerne eine Bestätigung hättest, dass die dann ein Briefchen schicken? Das glaubst Du ja wohl selbst nicht.


    Und ich war auch schon bei genug Firmen Kunde (u.a. auch Banken), wenn man da nachgefragt hat, dann hieß es ganz klar, dass es beim betreffenden Unternehmen nicht üblich sei, Kündigungsbestätigungen zu verschicken.


    Und beim Thema Handy:
    Auch hier wollen die Provider Geld sparen. Sehr oft kammen Bestätigungen lediglich per Email oder SMS. Nur damit kannst Du ja rein gar nichts anfangen.
    Auch ganz seriöse Firmen wie etwas O2 verschicken erst mal nur ne SMS. Hab ich gerade selbst erlebt.


    Und ehrlich gesagt hab ich keine Lust, einem Bestätitungsschreiben hinterherzurennen. Ich brauch was Beweisfestes ohne großen Aufwand.
    Und da ist ein qualifiziertes Fax inkl. EVN einfach nicht zu toppen.



    völlig falsch, denn:


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Im qualifizierten Sendebericht ist die Originalseite verkleinert dabei.
    Wer sagt, dass du bei einem Einschreiben+Rückschein keinen leeren Umschlag verschickt hast?


    Ganz genau so ist es.
    Genau aus diesem Grund ist ein Fax sogar besser als ein Einschreiben.
    Nicht nur dass es schneller geht und wesentlich günstiger ist, nein Du hast auch einen Nachweis (zumindest die erste Seite), WAS Du geschickt hast.


    Daher kann ich jedem nur raten, Kündigungen per Fax durchzuführen.
    So hat man garantiert nur einmal den Aufwand und muss nicht einer Kündigungsbestätigung hinterherrennen.


    Wer will sich schon darauf verlassen, dass sich ein Unternehmen auch tatsächlich bereit erklärt, ein Schreiben in papierform zu schicken.
    Ich mit Sicherheit nicht.