Zitat
Original geschrieben von max4you
"Ein Telefax-Sendeprotokoll stellt wegen der Manipulationsmöglichkeiten nur ein Indiz für den Zugang eines Schreibens dar. Bestreitet der Empfänger den Zugang und legt seinerseits ein Protokoll vor, welches das Fax als nicht eingegangen ausweist, so ist das Indiz des Sendeprotokolls entkräftet." (LG Darmstadt, Az. 9 O 170/92 v. 17.12.92)
Elektronische Erklärungen sind zwar grundsätzlich rechtswirksam, ihr gerichtlicher Beweiswert aber ist von der Fälschungssicherheit des Mediums abhängig. Fehlt dem elektronischen Dokument die Urkundenqualität - wie im Fall Telefax - so wird es beweisrechtlich als Objekt des Augenscheins bewertet.
Bei dem genannten Urteil müsste man noch überprüfen, ob es dabei überhaupt um ein qualifiziertes Fax geht und nicht nur um einen normalen Sendebericht. 1992, da gab es evtl noch ganz selten Faxgeräte, die ein qualifizierten Sendebericht erstellen konnten. Ich hab u.a. auch noch ein altes Fax aus Bundespost-Zeiten, das kann nur Sendebericht, aber keinen qualifizierten Sendebericht.
Nur einen normalen Sendebericht, das würde das Urteil erklären. Da gebe ich jedem Recht, damit kannst du rein gar nichts beweisen. Soweit aus den Medien bekannt akzeptiert das auch kein Gericht.
Ein juristisch wirklich absolut unumstößlicher Beweis ist das Fax nicht. Aber ein qualifizierter Sendebericht erfüllt einen Anscheinsbeweis.
Aber auch ein Einschreiben kommt meiner Meinung nach nicht besser weg. Beim Einschreiben beweist eigentlich nur den Zugang eines Originaldokumentes. Sprich es ist sicher dokumentiert, wer etwas erhalten hat, und dass er eben etwas im Original erhalten hat.
Das ist dann wichtig, wenn es auf das Original ankommt.
Aber wiegesagt keinerlei Aussagekraft, was der Inhalt war
Zitat
Original geschrieben von max4you
Selbst wenn man beim Einschreiben eine leere Seite sendet, ist der Erhalt dieser quittiert und der Empfänger müsste umgehend darauf reagieren - dem Absender mitteilen, dass die Seite ohne Inhalt war.
Das Problem ist, dass eben DU beweisen musst, dass Du rechtzeitig gekündigt hast.
Das heißt, Du musst beweisen
- die rechtzeitige Absendung
- dass es auch den richtigen Empfänger geschickt hast ( übertriebenes Beispiel: es bringt nichts, eine Kündigung für O2 der Fa. Daimler zuschicken)
- was Du geschickt hast, eben dass Du auch wirklich den Willen einer Kündigung zum Ausdruck gebracht hast.
- und dass es auch beim Empfänger angekommen ist.
Meiner Meinung nach sind beim Fax mehr Punkte erfüllt wie beim Einschreiben.
Das Zitat aus dem Urteil (wenn es tatsächlich um einen qualifizierten Sendebericht ging) ist vermutlich ein ganz spezieller Fall gewesen. Wenn Du z.B. O2 eine Kündigung faxt und das O2-Gebäude brennt vorher ab, bevor das Fax jemand liest, oder jemand bricht ein und stiehlt das Faxgerät, dann gilt garantiert, dass die Willenserklärung den Empfänger nicht erreicht hat.
Das Urteil trifft nur auf einen winzigen Teil von Schreiben per Fax zu.
Denn einen qualifizierten Sendebericht kannst Du nur sehr schwer manipulieren. Eben um die Möglichkeit einer Manipulation durch dich auszuschließen habe ich ja gesagt, dass ein EVN das ganze noch untermauert.
Dann hast Du einerseits einen qualifizierten Sendebericht, und zusätzlich noch einen EVN. Und diesen kannst Du nicht fälschen, da dieser von einer unabhängien Stelle stammt, dem Telefonanbieter.
Und das Urteil sagt ja selbst, dass der [qualifizierte?] Sendebericht als Anscheinsbeweis erst einmal Bestand hat. Und jetzt muss die ANDERE Partei erst einmal einen Gegenbeweis/Argument liefern, dass es trotz Erfolgsmeldung nicht angekommen ist oder eben nicht Deine Willenserklärung angekommen ist (Zitat "...legt seinerseits ein Protokoll vor, welches das Fax als nicht eingegangen ausweist..")
Und wie will er das machen?
Wie will er beweisen, dass er etwas nicht bekommen hat? Das geht gar nicht.
Da kommen wiegesagt nur so Dinge in Frage wie "Haus mit Fax abgebrannt" oder "Fax wurde gestohlen" in Frage.
Beim Einschreiben hingegen bist Du selbst in der Pflicht, dass Du auch den Inhalt beweist. Und das kannst Du eben nicht. Daher sehe ich Einschreiben sehr kritisch, weil beim Fax immerhin ein Anschein entsteht, beim Einschreiben hingegen gar nichts.
Jetzt behauptet der Empfänger, Du hättest ihm nur ein leerer Blatt geschickt. Wie willst Du dann beweisen, dass doch was drauf stand?
Das musst Du beweisen.
Beim Fax hingegen die andere Partei.
Wenn Du wirklich 100% kündigen willst, dann geht im Grunde nur ein Weg: Ein Bote, der die Nachricht überbringt.
Dieser unabhängige dritte muss den Inhalt der Nachricht von Dir kennen (also den Inhalt lesen und sehen, dass Du selbst unterschrieben hast), und diese nach der Verifizierung des Empfängers diese ihm selbst übergeben.
Nur dann sind alle oben genannten Punkte erfüllt.