Hallo zusammen,
mir ist gerade noch ein wichtiger Punkt eingefallen.
Wie schon mehrfach berichtet kündige auch immer erst einmal per Fax. Das ist am günstigsten, geht schnell und vor allem auch nachweisbar, sofern man ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht hat.
Nur wenn's schnell gehen muss und nicht die Zeit für einen zweiten Anlauf bleibt, dann Einschreiben.
Aber grundsätzlich sollte man sofort bei Vertragsabschluss das Kündigungsschreiben formulieren und fix und fertig machen, es aber erst nach 3-4 Wochen nach Vertragsabschluss losschicken. Sonst kommt der ein oder andere auf die Idee, das ganze als Widerruf zu interpetieren. Ich sag nur eteleon mit klarmobil.
Was mir aber zum Thema FAX noch eingefallen ist:
Es wurde hier nach einer Festnetznummer gefragt anstatt eine Sonderrufnummer:
Für das Kündigen per Fax sollte man doch auf die Sonderrufnummer zurückgreifen.
Der Grund:
Auf diese Weise macht man den qualifizierten Sendebereicht noch wirksamer. Denn in Zeiten von Festnetzflatrates taucht ein Fax sonst nicht auf der Telefonrechnung auf.
Hier kann man sich einmal die Tatsache zu nutze machen, dass Sonderrufnummern nicht durch Flatrates abgedeckt sind.
Mit qualifiziertem Sendebericht sowie Einzelverbindungsnachweis kann man genau nachweisen, wann man es geschickt hat und was man geschickt hat.
Sonst könnte noch jemand behaupten, dass eine aus dem 0180-Telefonbuch stammende Festnetznummer überhaupt nicht der Firma gehört.
Daher am besten eine Faxnummer vom Briefpapier des Unternehmens nehmen und dafür sorgen, dass diese auch auf dem Einzelverbindungsnachweis auftaucht.
Ein ganz häufiges Problem ist auch, dass auf dem Sendebericht nur das als Empfänger vermerkt wird, was die Gegenseite übermittelt. Viele übermitteln hier aber nicht eine Rufnummer.
Wenn dem so ist, kann man hier mit dem Einzelverbindungsnachweis abhelfen. Hier steht die Rufnummer, die auch tatsächlich gewählt wurde.
Nachtrag:
nehmt lieber für Kündigungen ein richtiges FAX, das auch an einem Anschluss betrieben wird, von dem ihr an die Telefonrechnung kommt.
Sonst habt ihr evtl. nicht einen rechtssicheren qualifizierten Sendebericht und auch keinen Einzelverbindungsnachweis