Beiträge von blacksun


    Das ist jetzt zwar bezüglich der neuen Karte OT, aber ich halte es für dämlich, bei einer Kreditkarte mit lebenslanger Beitragsfreiheit zu werben. Aus der Nummer kommt die Bank kaum noch raus, falls sich ein Kunde sträubt ;). Einfach mal so das Produkt komplett einstellen wird da vor Gericht


    Ist doch kein Problem. Man versucht einfach ein paar Mal dem Kunden etwas Kostenpflichtiges anzudrehen, und wenn das nichts wird, dann kündigt man ihm ordentlich. Da braucht es keine Begründung. Lebendslang kostenlos bedeutet nicht lebendslang Vertragsweiterführung, siehe der Thread mit der SCB-"Tankkarte".


    Wenn das so wäre, könnte man erwidern, dass auch andere Banken sinnfreie Dinge getan haben. Z. B. die Po-Bank hatte massiv ein kostenloses Konto über Dealseiten gepusht, zehntausende komplett wertlose Kunden (Dealjäger) gewonnen, und das Produkt kurz darauf eingestampft bzw. eine GG eingeführt.


    ich gibt bestimmt genug Helden die nur an die Prämie und an kostenlos gedacht haben, denen aber nicht bewusst ist dass man auch kostenlose Konten im Auge behalten muss und nicht in der Schublade vergessen darf. Die bezahlen jetzt schön Grundgebühr weil sie es nicht mitbekommen haben.
    Auch ohne Dispo laufen die Konten schön in's Minus. Irgendwann kommt dann eine Kündigung oder auch nur ein Brief mit der Forderung nach Kontoausgleich. In beiden Fällen müssen die Helden dann bezahlen. Wenn die Postbank nur lange genug wartet, dann hat sie die Prämien schnell wieder hereingeholt.

    Wie schichtet man in andere Anlagen um, ohne zu verkaufen?


    schon klar, es ging mir nur darum ob ein Invest in neue WP zwingend nötig ist (siehe frühere Bedingungen Targobank-Übertragsaktionen).
    [USER="199308"]Goyale[/USER]
    "und" kann auch zwischen dem vorletzten Wort und dem letzten Wort einer Aufzählung stehen. (Äpfel, Birnen und Trauben: Das heißt nicht dass Birnen und Trauben zusammengehören)

    ich habe gerade die Prämienbedingungen bei Depotübertrag bei maxblue überflogen.
    Bei den Haltebedingungen, der Satz "oder ein Verkauf der übertragenen Wertpapiere und die Umschichtung in andere Anlagen bei der Deutschen Bank berühren den Prämienanspruch nicht", kann man das "und" als weitere Option sehen die den Prämienanspruch nicht mindert, oder verbindet das und Verkauf und Umschichtung?

    Gehen denn bei Revolut Lastschriften?


    laut Support, nein.
    habe erst vor 4 wochen wieder nachgefragt


    laut dem hier soll es funktionieren:
    https://blog.revolut.com/introducing-euro-direct-debits/


    User-Bericht dass es nicht geht:
    https://www.vielfliegertreff.d…ngen-254.html#post2583863


    User-Bericht dass es funktionieren würde:
    https://www.vielfliegertreff.d…ngen-254.html#post2583916
    https://www.vielfliegertreff.d…ngen-254.html#post2584054


    Weiteres Problem bei Revolut: Wenn man dort monatlich 4 bis 5 stellige Beträge per KK auflädt und diese per Lastschrift abbuchen lässt werden die das sicher nicht lange mitmachen.


    Wie ich sehe wurde die Gebühr bei TopUp mit Kreditkarte abgeschafft. Damit wäre der Workaround sinnlos.
    Es gibt aber ein TopUp-Limit von 30.000 Euro / Jahr. Selbst bei Premium habe ich keinen Hinweis gefunden dass dieses höher bzw. aufgehoben ist
    Da der Kreditrahmen bei BC meist sehr hoch ist hast Du das z.B. bei 10K in 3 Monaten erreicht.


    Imho ist das nicht korrekt, wenn zusätzlich noch "Außergewöhnliche Belastungen" (z.B. Krankheitskosten) geltend gemacht werden - denn dafür gibt es einen selbst zu tragenden Eigenanteil, der vom Gesamtbetrag der zu versteuernden Einkünfte incl. Kapitaleinkünfte abhängt. Deshalb müssen sämtliche Kapitalerträge erklärt werden, selbst wenn die Besteuerung der Kapitalerträge selbst bereits stattgefunden hat.


    Die Erklärung ist soweit erst einmal logisch. Wir haben verschiedene Aussagen von FAs/Steuerberatern bekommen.
    In einem waren die Aussagen aber gleich. Wenn man nur deutsche Einkünfte hat bei denen alles korrekt per Abgeltungssteuer versteuert wurde, es also nichts zu korrigieren gibt, dann kann man auf die Angabe von Kapitaleinkünften komplett verzichten. Das würde aber auch dazu führen dass die Gesamteinkünfte zu niedrig sind.
    Ich habe 2x von meinem FA von verschiedenen Personen und zu unterschiedlichen Zeiten die Aussage bekommen. Der gleiche Mann, der nicht erklären kann warum trotz korrekter Versteuerung der deutschen Erträge diese bei Auslandseinkünften trotzdem angegeben müssen, ist sich absolut sicher dass wenn nur deutsche Einkünfte gibt, dass man diese dann weglassen kann. Da entsteht doch ein Widerspruch, oder?

    Das stimmt nicht. Bei Verivox sind alle Anbieter gelistet, man muss sich dafür aber alle Tarife anzeigen lassen (das ist nicht vorausgewählt).


    genau an das habe ich auch gerade gedacht.
    Allerdings könnte schon was dran sein, da ich bei noch keinem Vergleicher den Lidl-Strom gesehen habe. Hat den schonmal jemand in einem Vergleichsportal gesehen?


    Ich erstelle gerne ein kostenlosen Angebot aus 85 Anbietern und 500 Tarifen - und auch die die man bei den grossen Portalen nicht findet wie Check24 und Verrivox


    Hast Du wirklich Anbieter im Portfolio die tatsächlich bei keinem Vergleichsportal gelistet sind, also auch nicht wenn man Anbieter/Tarife einblendet die nicht direkt über das Vergleichsportal abgeschlossen werden können?

    Auf modern-banking.de wird berichtet dass die Santander Consumer Bank auf dem 123-Girokonto eine Grundgebühr eingeführt hat. Wenn nicht mindestens 1200 Euro im Monat eingehen sollen happige 6,95 Euro Grundgebühr fällig werden. Im Moment werden die Santanderbank und die Santander Direkt Bank in die Santander Cosnumer Bank integriert.
    Sind Bestandskunden davon ausgenommen? Wurdet ihr darüber informiert?
    Ich war bisher immer der Meinung dass man über wesentliche Vertragsänderungen, und dazu zählt die Einführung einer Grundgebühr, informiert werden muss und man das nicht einfach still und heimlich per Preisleistungsverzeichnis machen kann. Es gab ja genügend Beispiele hier im Forum: Die Postbank mit den Tchibo-Konten, die netbank, die PSD Westfalen-Lippe, usw.


    Für den Gehaltsbonus müssen es nun ebenfalls die 1200 Euro sein anstatt wie bisher 600 Euro.


    EDIT:
    Telefonat mit der Kundenhotline: Für Bestandskunden würde es bis auf weiteres bei den alten Konditionen bleiben. Die Produktnamen sind gleich. Eine Umstellung oder ein Schreiben über die Konditionsveränderung sei nicht in Planung.

    Das hat mir mein FA so mitgeteilt und auch hier https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3 kann man darauf indirekt schließen


    scheinbar hast Du ein "besseres" FA.
    Ich war diese Woche beim FA wegen einer Ansässigkeitsbescheinigung und habe die Chance genutzt um mal wieder zu fragen.
    auch diesmal wieder gebetsmühlenartig, man müsse alles angeben und könne die Kapitalerträge nur dann weglassen wenn sämtlich Erträge korrekt abgegolten worden seien.
    Ich habe versucht noch nachzufassen:
    dass noch nicht abgegoltene Einkünfte angegeben werden müssen ist kar. Dann wurde noch erklärt dass auf jeden Fall auch die Erträge rein müssen bei denen man eine Freistellung vorgenommen hat.
    Auf den entscheidenden Punkt, wenn der persönliche Grenzsteuersatz ohnehin über dem Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt und damit eine Günstigerprüfung keinen Sinn macht, ob dann tatsächlich auch die bereits abgegoltenen Einkünfte rein müssen, kam ein "man müsse sich ein Gesamtbild der Einkünfte machen können".


    Scheinbar gibt es viele FA die das genau so haben wollen, sonst wäre das Interesse an der Bescheinigung der Consorsbank nicht so groß.


    Dafür gibt es in der Anlage KAP 2017 auch extra die Zeile 13 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt".


    woher stammt die Info dass man nur die Kapitalerträge angeben muss bei denen noch keine (vollständge) abgeltende Wirkung stattgefunden hat und den Rest weglassen kann, abgesehen von der besagten Zeile? Gehst Du mit Deiner Aussage davon aus dass die Kapitalerträge, die eigentlich unter die Abgeltungssteuer fallen würden, komplett mit dem Sparer-Pauschbetrag abgedeckt werden? (was bei vielen auch heute trotz Niedrigzins nicht der Fall ist dass 801/1602E reichen)
    Gibt es die besagte Zeile zumindest schon einige Jahre, nicht dass sich eine Änderung ergeben hat und das nun neu wäre?


    Mich wundert es da mir ein Steuerberater und ein Mitarbeiter eines FA unabhängig das so bestätigt haben dass im Falle von Kapitaleinkünften, bei denen keine (vollständge) abgeltende Wirkung stattgefunden, immer sämtliche Einkünfte vollständig anzugeben wären.