Beiträge von blacksun


    In unserem Netto Markt wurde auf die Änderung mittels Infozettel an den Kassen eigentlich deutlich sichtbar hingewiesen.


    ich gehe oft zum EDEKA der kein Cashback macht. So regelmäßig bin ich bisher nicht im netto. Ohne Umweg würde ich aber das gleiche auch im netto bekommen so dass ich wegen Cashback entsprechend öfter zu netto (oder einem anderen Laden) gehen würde. Da ich jemand bin der viele kleine Einkäufe hat anstatt wenige große und der auch Geld nur in kleinen Portionen am Automaten zieht, kommen die Senkungen natürlich sehr entgegen.
    Die Senkung von 10 Euro bei netto und bei Aldi Süd haben ganz viele nicht mitbekommen, sonst würden sich nicht so viele Seiten in den Suchtreffern finden bei denen von 20 Euro gesprochen wird.



    Woraus schließt Du das? Gibt es irgendwelche Quellen dafür?
    Wieso sprichst Du im Konjunktiv "würde gehen", geht es nun oder nicht?


    Genau um Klarheit zuschaffen hab ich die Frage hier im Forum im Diskussionsbereich gestellt.
    Wenn man mit Google zu dem Thema sucht, dann findet man völlig unterschiedliche Angaben. Die genannten Händler, bei denen Cashback geht, sind nicht immer gleich, und die Angabe des Mindesteinkaufswert unterschiedet sich, und dann berichtet einer in einem Forum dass er bei seinem EDEKA und netto auch Geld mitnehmen kann wenn er mit KK zahlt. Man solle aber die Karte nicht zeigen damit die Kassierin nicht sofort sagt das geht nicht obwohl es technisch wohl doch gehen würde.
    Und wieder andere zählen die Geschichte von einigen wenigen Banken mit Cash26/barzahlen.de auch zu Cashback.


    In offiziellen Angaben der Händler werden nie KK genannt. Das muss aber nicht heißen dass es tatsächlich nicht doch geht.
    In meinem Norma sind heute noch keine Akzeptanzsymbole für KK angebracht, aber man kann dort schon eine ganze Weile mit KK zahlen.


    Klar, die Nutzung einer KK ist ein Zusatznutzen (Cashback, Bonis, Kreditrahmennutzung, kontaktlos, usw.).
    Die Einkaufswerte sind da schon wichtiger. 10 Euro bekommt man eher zusammen wie 20 Euro, und wenn man das sicher weiß, dann kann unterwegs entscheiden wenn man Geld braucht ob man mit seinem kleinen Einkauf besser in den Laden A anstatt in B geht. Oft liegen mehrere Märkte zusammen.
    Der Mittagspauseneinkauf (etwas aus der Bäckertheke, 1-2 Flaschen zu trinken, was süßes und evtl. noch Kippen), das gibt's in allen Läden. Bei einen Laden kannst Du mit 10 Euro noch Geld mitnehmen, beim anderen mit 20 nicht.


    Elektronische Zähler können für 8 und Ferrariszähler ohne Messwandler für 16 Jahre verwendet werden.
    Mein Zähler ist an die 40 Jahre alt...


    das meine ich, dass man nach einem Wechsel davon ausgehen kann dass nach 5 Jahren nicht schon wieder einer erfolgt. Und Du kennst die Zahlen ja noch genauer als ich.
    Wenn dein Zähler seit 40 Jahren schon nicht gewechselt wurde, dann ist das der Idealzustand für das was ich beschrieben habe.
    Das kann ich aber für mich nicht bestätigen. Entweder das ist abhängig vom Bundesland oder vom Netzbetreiber, aber bei mir wurde bisher immer gewechselt (und natürlich auch bei meinen Nachbarn, Bekannen, Freunden, nicht dass der Eindruck aufkommt bei mir wird wegen Verdacht getauscht)



    Schaden, nämlich u.a. in Form des entgangenen Gewinns.
    ...
    Für dich wäre das ja in Ordnung. Aber bist du dir sicher, dass Anbieter B keinen Schaden hat? So könnte sich ja jeder günstige Preise für die nächsten Jahrzehnte sichern, wenn er nur ein bisschen in Vorkasse geht.


    JA, ganz genau darum geht es. Es ist völliger Quatsch wenn man zu wenig angibt und meint sich so Geld sparen zu können. Genau anders herum muss man es machen.
    Dein Beispiel drückt das sehr schön aus, kann man aber so extrem nicht durchziehen. Einen plausiblen Verbrauch musst Du trotzdem bei jedem Anbieter abrechnen damit keiner vorbeikommt. Und auch der Aufbau des "Guthabens" musst Du verteilen.


    Das alles ist nichts anderes wenn Du bei einem Sonderangebot für Toilettenpapier Dir einen 10Jahres-Vorrat kaufst. Auch Versicherungen funktionieren nach dem Prepaid-Prinzip, erst Cash, Leistung dann erst in der Zukunft (oder auch gar nicht).
    Entgangener Gewinn ist für mich kein Schaden, erst Recht nicht bei einem Stromanbieter der die Ware selbst nicht produziert. Für mich haben Unternehmen kein Recht auf Gewinn, sondern nur die Aussicht auf einen möglichen Gewinn. Dass kein Schaden entsteht wenn zu wenig über B abgerechnet wird da sie es dann selbst auch nicht einkaufen müssen, darin sind wir uns denke ich einig.


    Prepaid wäre die Lösung für ganz viele Dinge im Leben, und auch wesentlich besser als Dinge über Versicherungen abzusichern.
    Strom, Wasser, Rente, Krankenkasse, Steuern.
    Dann wäre der Druck viel größer dass man wirtschaftlich haushaltet wenn endlich diese Garantie wegfällt dass man unbegrenzt einfach mehr abkassieren kann wenn das Geld nicht mehr reicht. Wir als Privatleute müssen auch mit dem auskommen was man hat.


    Klar muss er dann auch 400 kWh weniger einkaufen, aber darauf kommt es nicht an.


    Warum soll es darauf nicht ankommen?
    Auf genau das will ich doch hinaus und nichts anderes. Wenn bei Anbieter A zuviele kWh angegeben wurde, dann werden auf Anbieter B weniger kWh angerechnet, und die muss B nicht einkaufen und die verursachen ihm auch keine Kosten. Also braucht er auch kein Geld von mir für diese kWh die ich bereits bezahlt habe, nur eben bei Anbieter A.
    B erleidet keinen Schaden weil nicht woanders nachgemessen wird wie viel tatsächlich während der Belieferungszeit an Strom zu mir geflossen ist.




    Differenz nicht in Luft auslöst. Und warum sollte man überhaupt Guthaben anhäufen um es dann "langsam" abzubauen...?


    Ich hatte auch nie behauptet dass die Differenz sich nicht auflöst.
    Nun, wenn Du an den Beginn der Diskussion gehst, dann hatte ich als einen Anwendungsfall von "optimieren" bei Pakettarifen gesprochen. Ich hatte Pakettarife genannt und daraus nicht verbrauchte kWh. Es könnte durch eigene Verbrauchsschwankungen auch mal anders herum sein...
    Den Rest kannst Du Dir denken.
    Andere Fälle für einen tatsächlichen Mehrverbrauch: Wasserschaden --> Heizlüfter, Heizung ausgefallen und Heizen per Strom nötig bis zur Reparatur, Besuch mit hohem Stromverbrauch, es wird in einem Jahr sehr oft der Trockner benutzt anstatt Wäsche aufhängen, ...



    liest der Grundversorger turnusmäßig ab


    nein, das ist nicht deutschlandweit so. Das ist Sache der Netzbetreiber ob sie jemanden schicken oder den Kunden selbst ablesen lassen.
    bei mir liest nie jemand vom Netzbetreiber ab, und das ist bestimmt schon 20 Jahre so.



    werden die Stromzähler in bestimmten Abständen geeicht bzw. auf Fehler überprüft.


    nur ausgetauscht, und das auch nur alle 10 Jahre. Du weiß doch dann dass nicht nach 2 Jahren nach dem Zählerwechsel schon wieder einer vorbeikommt.
    ob die tatsächlich wieder neu zum Einsatz kommen, das glaube ich fast nicht. Bisher kam immer ein neuer Zähler rein (Herstellungsdatum war angegeben). Dann werden die Dinger nur bei der Herstellung geeicht/geprüft, und bei den ausgebauten vermutlich nur wenn es zu Auffälligkeiten kam (kostet ja schließlich alles Geld)



    Dann kommt ja noch die Endablesung als solche hinzu wenn der Vormieter/Eigentümer auszieht und der neue Mieter/Eigentümer den (fortlaufenden!!) Zählerstand eben übernimmt


    Ich denke dass Mißverständnis kommt aus dem unterschiedlichen Umfeld von Dir und mir.
    Ich habe Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Häusern im Kopf die über Jahrzehnte nicht wechseln. Das ist bei mir in der Mehrheit der Häuser und Wohnungen so. Die Häuser bei mir in der Siedlung wurden Anfang der 80er von den Eigentümern gebaut, und in den meisten wohnen die Eigentümer noch heute.
    Wenn ich das noch richtig im Kopf wohnst Du a) in einer Stadt und b) bist Mieter. Dass für Dich ein Mieter- oder Eigentümerwechsel alle 3-5 Jahre normal ist, das verstehe ich.



    beim Auszug wird aber wahrscheinlich der ungünstigste Tarif des Grundversorgers zugrunde gelegt und danach berechnet


    warum sollte beim Auszug der Grundversorger-Tarif zum Einsatz kommen?
    Die Endabrechnung wird doch mit dem Anbieter gemacht mit dem Du einen Vertrag abgeschlossen hast, und eben zu dem vereinbarten Tarif.
    Und bei dem Anbieter fallen dann weniger kWh an, also das "Guthaben" löst sich da dann auf.
    Da der Strompreis nur eine Richtung kennt ist das doch immer ein gutes Geschäft wenn Du das Guthaben zu günstigeren Preisen aufgebaut hast, erst recht wenn tatsächlich der Grundversorger mit seinen Mondpreisen der letzte ist.

    Offiziell dürfte man bei keinem Händler Bargeld per Kreditkarte bekommen. Die Limitierung der Bargeldauszahlung auf Girocard findet sich oft nur im Kleingedruckten, z.B. bei Rewe.und Netto.


    ich würde sagen dass die meisten Händler dieses System für Cashback nutzen
    http://www.modern-banking.de/n/1708161.htm
    Die Girocard ist ein rein deutsches System der Deutschen Kreditwirtschaft, und dann ist klar dass die in dem System nur Girocard zulassen.


    Bei den Kreditkarten müssten entsprechende Regelungen für Cashback mit VISA, MC und Amex getroffen werden. Die Zahlsystemanbieter müssten dies so tun dass sie es auch beliebigen Händlern anbieten könnten. Bisher müsste das jeder Händler vermutlich einzeln mit den VISA, MC und Amex verhandeln. Das dürfte viel zu aufwendig und zu teuer sein.
    Gerade Amex tut gefühlt alles dass deren Karten nicht für die Bargeldbeschaffung, Lotto, Casino, usw. genutzt werden. Bei Amex muss der Bargeldbezug am Automaten extra freigeschaltet werden, und auch dann werden diese Verfügungen soweit ich weiß sofort dem Einzugskonto durchbelastet und nicht wie normale Umsätze angesammelt und in einer Summe eingezogen.


    Wenn ich die verschiedenen Quellen mir anschaue, dann würde Cashback mit Kreditkarte im Moment wohl nur bei netto und bei einzelnen EDEKAs funktionieren. Da die meisten EDEKAs von einzeln Händlern betrieben werden und nicht von EDEKA Hamburg kann jeder Händler vieles selbst entscheiden was er anbietet, also ob überhaupt KK-Zahlung, ob er bei Deutschlandcard mitmacht, und eben auch ob er Cashback bietet.
    netto wäre somit wohl der einzige der das einheitlich in allen Filialen anbietet.
    Da netto der Discounter von EDEKA ist, analog Penny der Discounter von Rewe, würde das erklären dass es gerade netto und EDEKA sind wo das funktionieren würde.
    Kennt ihr noch andere wo das geht?


    Die Gebühren für das Bezahlen dürften eigentlich keine Rolle spielen, wenn nach der Regulierung der KK-Gebühren selbst Aldi und Lidl eine Kreditkartenzahlung anbieten. Die Mehrkosten alleine dadurch dass die abgebuchten Summen durch Cashback größer werden dürften minimal sein. Ich tippe eher auf vertragliche und regulatorische Gründe.
    Die Kreditkarten für Cashback zu nutzen hätte mehrere Vorteile: Man könnte das andere Cashback sammeln, für Kontaktloszahlung die schneller gehen als Karte stecken muss kein Guthaben aufgeladen werden, und man kann den Kreditrahmen seiner Kreditkarte nutzen für die Bargeldversorgung nutzen.


    unabhängig von Girocard oder KK, auf einer Seite wurden norma und rossman als Händler genannt die Cashback anbieten. Ist da was dran, und wenn ja wird das einheitlich in allen Filialen angeboten?

    N26 / Cash26 ab Null Euro Einkaufswert, nur bei Cash26-Partnern (real etc) - ist im Gegensatz zu den anderen Cash auszahlenden Händlern auch nicht auf die Girocard beschränkt, dafür freilich auf ein N26-Konto. Ähnlich glaube ich auch bei der DKB via barzahlen.de
    https://www.barzahlen.de/de/privatku...en-und-abheben


    n26, DKB, usw. die den Dienstleister barzahlen.de nutzen, das ist bekannt. Das können wie Du richtig erwähnt hast nur die Kunden dieser Banken nutzen, und auch nur bei Cash26-Partnern.
    Mir geht es um Cashback das jeder Besitzer eine Girocard bzw. Kreditkarte nutzen kann.
    Bei der Google-Suche stößt man auf ganz viele Seiten die veraltete Mindesteinkaufswert angeben, und die auch nicht aktuell sind bei welchem man Cashback auch beim Bezahlen mit Kreditkarte bekommt.
    Daher bin ich mir nicht sicher wo nun was gilt.
    Hinzu kommen noch die unterschiedliche Maximalbeträge. Da soll es neben den 200 Euro auch nur 150 Euro geben.


    Ne ne du. Der Zählerstand weist dann eine Differenz von 400kwh auf -die dann solange mitgeschleppt wird bis der amtlich abgelesen wird. Diese 400kwh gehen also nicht verloren, sondern verschieben sich immer weiter und weiter nach hinten -aber spätestens bei Auszug ist dann Kassensturz. Und da kann es allen Parteien egal sein, ob du irgendwann vor 10 Jahren einen Pakettarif hatest oder nicht. Abgerechnet wird nur nach Zählerstand, nicht nach ominösen Pakettarifen...:D


    Natürlich wird irgendwann abgelesen, entweder beim Zählerwechsel oder beim Auszug. Die zu hohe Angabe beim alten Anbieter ist natürlich gleichzeitig der zu hohe Startwert beim neuen Anbieter. Ich hatte nicht umsonst geschrieben im Rahmen sinniger Verbrauchsschwankungen. Ein Auszug kommt nicht von heute auf morgen. Daher kannst Du dein "Guthaben" auch wieder langsam abbauen. Es sieht etwas komisch aus wenn Du in den Jahren zuvor 1500 kWh abgerechnet wurden, bei der Ablesung für 9 Monate seit Lieferbeginn nur 10kWh rauskommen.
    Wenn bei der Fremdablesung natürlich ein niedriger Stand abgelesen wird als Du bei Start der Belieferung angegeben hast, dann hast Du natürlich Geld verschenkt. Andererseits, wenn Du in in unserem Pakettarif-Beispiel den echten Stand angegeben hättest, dann wären die 400kWh auch verschenkt gewesen da Du nicht verbrauchte kWh aus einem Pakettarif bezahlst, aber nicht erstattet bekommst.
    Bestraft wirst Du nicht. Du begehst keinen Stromdiebstahl. Und wenn jemand mehr bezahlt als er gemusst hätte, da hat glaube ich niemand was dagegen.




    Du bezahlst aber Anbieter A und beziehst Strom von Anbieter B. Letzterer wird dann sehr wohl um 400kWh betrogen.


    Nein, das ist falsch gedacht.
    Die allermeisten Stromanbieter sind keine Erzeuger, sondern sie kaufen Strom selbst bei den Erzeugern ein. Es gibt nur ein gemeinsames Netz in das immer genügend Strom eingespeist werden muss. (Anmerkung: Nur weil Du Öko-Strom einkaufst kommt aus Deiner Steckdose kein anderer Strom).
    Die Einspeisung erfolgt erstmal unabhängig davon welche Kunde von welchem Anbieter gerade wieviel Strom verbraucht. Es geht nur darum dass das Netz stabil bleibt. Das muss immer gemacht werden da unterschiedlich Strom verbraucht wird (ist nicht linear in jeder Minute gleich) und auch unterschiedliche Strom erzeugt wird (Sonnenschein, Wind, usw.).


    Was die Abrechnung angeht, die ist davon losgelöst. Es gibt keine zentrale Zähler die messen wieviel die Gesamtheit der Kunden eines Anbieters tatsächlich verbrauchen.
    Diese Zahl kann nur von den Netzbetreibern kommen die für die Ablesung sämtlicher Zähler zuständig sind. Und diese Betreiber wissen dann welche Verbräuche in ihrem Netz zu welchem Anbieter gehören.
    Wenn Du als Stromkunde bei der Ablesung 400 kWh für Anbieter A mehr angibst und diese natürlich dann auch bezahlst, dann muss auch der Anbieter A diese 400kWh bei seinem Stromeinkauf bezahlen, und eben nicht Anbieter B, unabhängig davon ob diese tatsächlich verbraucht sind.


    Jetzt könnte man argumentieren dass der Stromerzeuger geschädigt wird da er eine in 2017 bezahlte und nicht verbrauchte kWh, die in 2018 verbraucht wird, teurer als in 2017 produziert. Da stimmt aber auch nicht. Wie beschrieben müssen die Erzeuger das Netz so oder so stabil halten, sprich es passiert nichts was nicht ohnehin passieren würde durch die Verbrauchs- und Erzeugungsschwankungen.


    Die Schufa-Klausel war bereits Bestandteil der seit dem 1.3.2018 geltenden AGB. Bisher wurde mein Konto nicht eingetragen.


    Gab es noch eine Version zwischen der vom 30.06.2017 und jetzt dem 01.05.2018?
    In 2017 wurde noch von Informationen einholen gesprochen, jetzt wird explizit die Schufa genannt.
    Unabhängig vom Datum, ist die Verbindung zur Schufa ein Nachteil, auch wenn es nur bei einer Anfrage bleiben würde.



    Warum nicht für jede Bank einen Thread? Ist da nicht mehr Übersicht ;)


    Es ist Sammelthread, es geht darum sich zu informieren wo sich Verschlechterungen ergeben haben und so herauszufinden ob man betroffen ist, qasi wie ein Newsletter


    Warum sollte ein Mitglied einer Kirche nicht die automatische Abführung der Kirchensteuer für Kapitalerträge durch die Bank wählen...zum Zwecke der Kirchensteuerabführung selbst bemühen
    ...Günstigerprüfung Sinn macht, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unterhalb von 25% liegt. Eine solche Situation tritt bei Alleinstehenden nur auf, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei gut 15.000 Euro (oder darunter) liegt.


    Die Angabe von Kapitalerträgen in der Steuererklärung braucht man öfters als man denkt.


    - Kirchensteuer:
    Ich denke auch dass es nicht viele Personen mit Paranoia gibt die dem Abruf des Kirchensteuermerkmals widersprochen haben.


    Relativ oft bringen die Banken es nicht auf die Reihe das Kirchensteuermerkmal korrekt abzurufen und in Ihren Systemen zu berücksichtigen. Die net-m 1891 Privatbank hat das schon zweimal bei mir nicht geschafft.
    Sehr oft passiert das bei Banken in dem Jahr in dem Du Kunde wirst. Das Kirchensteuermerkmal kann aus zwei verschiedenen Gründen abgerufen werden, jährlich im Herbst die Regelabfrage, oder anlassbezogen. Und genau dieser anlassbezogener Abruf scheinen viele Banken nicht zu kennen, deren Systeme nicht herzugeben, und sie wollen es einfach nicht machen. Der anlassbezogene Abruf ist ein weiterer Schritt im Rahmen der Kunden/Konto-Neuanlage den man anstoßen muss, die Regelabfrage führt das System der Banken automatisch durch.
    Beispiele sind die PSD NO, die PSD WL oder die Onvista-Bank.


    Andere Anwendungsfälle sind Kirchenaustritte und Eintritte (z.B. wenn man ausgetreten ist, und nun seinen Partner doch auch kirchlich heiraten möchte, oder das Kind getauft werden soll) bzw. Glaubenswechsel (christliche Heirat mit einem Moslem, einen Katholiken heiraten der bereits geschieden ist, neuer Arbeitsplatz bei einer kirchlichen Einrichtung die von einer anderen Glaubensrichtung betrieben wird als die die man hat)


    - Freistellungsauftrag vergessen bzw. falsch ausgestellt


    - Mit Günstigerprüfung und Grenzsteuersatz hast Du Recht.
    Mir würden hier Rentner einfallen die wenig Rente bekommen oder diese nicht bzw. nur zu einem kleinen Teil versteuern müssen.


    - (Kapital-)einkünfte aus dem Ausland
    Denk mal an Weltsparen, Savedo, Zinspilot, Advanzia-TG, TF-Bank-TG, usw.
    Aus irgendwelchen Gründen die für mich auch nicht nachvollziebar sind, gilt bei der Angabe von Zinseinkünften das alles oder nichts Prinzip.
    Wenn Du nur Kapitaleinkünfte hast bei denen die Steuern im Rahmen der Abgeltungssteuer korrekt und vollständig abgeführt wurden (und eine Günstigerprüfung keinen Sinn macht), dann brauchst Du diese auch nicht angeben.
    Wenn Du noch nicht in Deutschland versteuerte Einkünfte hast, z.B. von Auslandsbanken, dann musst Du ALLE Einkünfte angeben, auch diejenigen bei denen bei der Abgeltungssteuer alles passt. Wenn Du also 30 korrekt mit Abgeltungsteuer besteuerte Einkünfte hast und 1 Festgeld im Ausland z.B. über Weltsparen im, dann bist Du gezwungen alle 31 Einkünfte anzugeben.
    Das haben mir ein Steuerberater und ein Bekannter, der beim FA arbeitet, so bestätigt.
    Welchen Sinn das haben soll, also auch die richtig versteuerten Einkünfte angeben zu müssen, das erschließt sich mir nicht.


    Wie meinst du das?
    ...500kwh zu einem Durchschnittspreis von 0,25Cent/kwh weniger angebe...
    Würde ich dagegen jedes Jahr dann umgekehrt 500kwh zu viel angeben, so müßte ich dieses "Guthaben" erst mal zivilrechtlich durchsetzen


    Wenn die kWh 0,25Cent kosten würde, das wäre himmlich; ich weiß, ist ein Tippfehler.
    Mal angenommen Du hast einen Pakettarif mit 3700 kWh die Du wegen Pakettarif auf jeden Fall bezahlen musst, hast aber tatsächlich nur 3300 kWh verbraucht, dann wäre es Quatsch die 400 kWh zu verschenken. Du betrügst auch niemanden da Du tatsächlich auch für die Leistung bezahlst.
    Wenn Du einen Tarif hast der nach Verbrauch abrechnet und dich die kWh 0,25 Euro kostet und Du bei der jährlichen Suche nach einem neuen Anbieter feststellst dass die kWh beim neuen Anbieter 0,28 Euro kostet, dann macht es auch Sinn bei der Angabe beim alten Anbieter noch ein paar kWh draufzuschlagen.
    Das spart dann 3cent/kWh.


    Das ganze geht natürlich nur bei Selbstablesern, und nur im Rahmen von sinnigen Verbrauchsschwankungen.



    1 Jahr + 1 Tag Kunde war. Das ging aber nur mit einer Vertragverlängerung einher.


    Diese Unsitte ist zum Glück auch mit Flexstrom gestorben.
    Genauso die Variante dass Vertragsbeginn und Lieferbeginn unterschiedlich sind, also der Vertrag z.B. am 15.5. beginnt, Lieferung aber nur vom 01.06. bis 15.5.2019 ist und man dann nicht 1 Jahr beliefert worden ist was Vorraussetzung für den Bonus ist.