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Original geschrieben von BartS1975
Wie wäre es denn, wenn du ein zweites Consorsbank-Depot eröffnest (das geht problemlos online), wenige Anteile eines Geldmarktfonds kaufst und diese unter Schließung des Zweitdepots und Übertragung der Verlustverrechnungstöpfe zu einem anderen Broker überträgst? Nach meiner Erinnerung sollte das problemlos möglich sein. Oder ist es dir wichtig, die Verlustverrechnungstöpfe bei der Consorsbank zu behalten?
Ein zweites Depot wäre nicht mal nötig wenn ich die Töpfe weg bekommen möchte. Das Depot muss lediglich leer sein, nicht aber geschlossen werden.
Ich vermute auch stark dass die Töpfe am Kundenstammsatz hängen und nicht an einem Depot. Sonst würde das mit der Nutzung des allgmeinen Topfes für die Tagesgeldzinsen nicht funktionieren. Ich glaube daher nicht dass man mit einem zweiten Depot Töpfe übertragen kann solange in irgend einem Depot danach noch etwas enthalten ist (nur eine Vermutung).
Das Depot bei consors ist bei mir meist leer. Da Consors einer der wenigen Broker ist, bei dem man "schiebend" übertragen kann (mit DAB fällt leider einer weg) nutze ich das gerne für Übertragsaktionen in Verbindung mit AA-freien Fonds.
Ein kleinerer allgemeiner Topf aus WP-Käufen mit Stückzinsen wird mind. quartalsweise durch die TG-Zinsen sofort "verbraucht".
Wenn ich für eine Übertagsaktion beim WP-Kauf einen größeren Betrag in den Topf bekomme, dann übertrage ich diesen meist. Das geht dann leider nicht mehr wenn das "BNP paribas interne" WP von DAB einfach in das Consors-Depot umgebucht wird.
Die zwangsweise Befüllung durch eine DAB-Aufgabe würde mich also in der Entscheidungsfreiheit bei den Töpfen einschränken.
Anderer Aspekt:
Wenn eine Umbuchung nicht möglich ist, dann werde ich gezwungen das Gold-WP aufzugeben, entweder in Form einer physischen Auslieferung oder durch Verkauf.
Weder das eine noch das andere ist in meinem Sinne (und ausserdem teuer).
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Original geschrieben von amerin
Und bis auf lebenslang ist alles mit AGB-Frist leider kündbar.
mir ist nicht so wirklich klar wo ihr da einen Vorteil seht wenn es lebenslang heißt.
Lebenslang gilt nur solange der Vertrag läuft. Egal mit welchem Argument ihr widersprecht, kann die Postbank doch jedes Girokonto regulär mit 2 Monatsfrist kündigen.
Die Postbank hat doch nie eine Zusage gemacht dass sie jemandem lebenslang die Führung eines Girokontos bietet und lebenslang auf die eigene Kündigung verzichtet, oder?