Beiträge von blacksun

    Re: Re: Getmobile Cashback


    Zitat


    Getmobile schuldet mir immerhin nunmehr rund 115€


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    ...sachliches Einwurfeinschreiben mit Deiner Forderung...
    am Amtsgericht die Zahlung ein


    ???
    --> Porto, Gebühren Amtsgericht, Fahrtkosten zum Amtsgericht.....


    In der Theorie vielleicht richtig, faktisch aber nutzlos. Das mag vielleicht gut sein wenn es einem um's Prinzip geht und man getmobile eine reindrücken möchte.
    Selbst wenn die entsprechende Solvenz da ist vermute ich dass Du die eigenen Kosten für den Forderungseintrieb nicht erstattet bekommst. Die Kosten haben wirst Du aber auf jeden Fall.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: BIW - Depotüberträge


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Tun sie auch. Das Problem der Banken sind nicht langfristige Anlagen am Aktienmarkt, sondern höchstens kurzfristige(!) Zockereien. Und das mit dem höheren Risiko einer gut gestreuten Aktienanlage kann man m.E. so pauschal auch nicht sagen...


    Wenn man das pauschal so stehen lässt, dann muss man sich aber schon fragen warum z.B. Bausparkassen versuchen die Kunden mit hohem Sparzins loszuwerden (übrigens sogar vom Staat dazu aufgefordert werden) oder warum die Lebensversicherer sich über die Altverträge mit der hohen Garantieverzinsung beklagen.


    Dass man mit dem klassischen Einlagen- und Ausleihgeschäft durch die immer geringere Zinsmarge immer weniger verdienen kann ist nachvollziehbar. Wenn man Deine Aussage mit "am Aktienmarkt gewinnt langfristig jeder" nimmt, dann hätten die Banken aber doch kein Problem. Statt das Geld der Sparer an Kreditnehmer auszuleihen müsste doch eine Bank das Geld lediglich am Aktienmarkt investieren und mit den "großen, sicheren" Aktienerträgen dann die etwas Guthabenzinsen der Sparer bezahlen. Da das eben nicht passiert zeigt doch auch dass es so einfach, planbar und sicher dann auch wieder nicht ist.


    Ausserdem, die Regel mit "der Zinssatz ist der Preis des Risiko" gilt meiner Meinung nach nach wie vor. Wenn also die Renditen am Aktienmarkt höher sind als bei klassichen Bankprodukten, dann ist doch damit alleine schon gesagt dass das Riskio am Aktienmarkt höher ist als bei klassischen Anlageprodukten.

    Re: Re: Re: Re: BIW - Depotüberträge


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Ich meinte Mitte September 2016. :) Die Postbank hat auf https://www.postbank.de/privat…t_eroeffnen_wechseln.html eine 6-Monats-Klausel.


    Hilft Dir vielleicht ein bißchen, aber in der Tat liegt es nicht an der Postbank. Ich habe ebenfalls im Rahmen der Depotwechselaktion übertragen, aber von CC. Der Brief von der Postbank mit "wir haben Formular weitergeleitet" trug als Datum bereits den Tag nachdem ich den Brief losgeschickt hatte.



    zu der Diskussion wegen Leitzinssenkung nur noch kurz folgende Punkte:
    - Die Sparer entziehen der Wirtschaft das Geld nicht. Es liegt bei den Banken und steht der Wirtschaft zur Verfügung. Was anderes wäre es wenn es unter dem Kopfkissen oder im Schließfach gebunktert werden würde.
    - in Bezug auf "Kreditklemme" und "die Banken rücken kein Geld in Form von Krediten raus" muss man die Banken auch in Schutz nehmen. Nur weil Geld billig ist heißt es nicht dass man es jemand leihen muss dem man es früher bei einem höheren Zinssatz auch nicht geliehen hätte.
    - das Hauptaugenmerk bei einer Kreditvergabe muss auf dem Ausfallrisiko sein. Nur weil das unternehmerische Risiko heute größer ist als vor 30 Jahren heißt das nicht dass das unternehmerische Risiko nun mehr von den Banken getragen werden soll (im TV gab's mal einen Mittelständler der sich darüber beklagt hat dass die Bank ihm seine Materialeinkäufe nicht vorfinanzieren möchte weil die "böse" Bank auch noch Sicherheiten haben möchte, die man natürlich nicht hatte). Das Thema Absicherung ist übrigens nicht nur im Interesse der Bank selbst, sondern auch im Interesse der Sparer und erst Recht im Sinne des Staates. Es wurden nicht umsonst vom Staat die Anforderungen der Banken bei Kreditvergabe erhöht.
    - Thema bei langfristiger Anlage in Aktien gewinnt man immer: Du kannst es drehen und wenden wie Du möchtest, aber es ist immer risikoreicher als eine Anlage in klassiche Bankanlagen bei denen das Ergebnis garantiert wird. Wenn Du in Rente gehst und zu der Zeit eine Tiefphase ist und Du nun das Geld auch mal haben möchtest, dann hilft Dir die Tendenz hat immer nach oben gezeigt auch nicht. Zumal die Aussage mit gewinnt jeder kann schon per se nicht stimmen. Wenn schon jeder Kleinanleger immer positiv damit fährt, dann müssten Finanzunternehmen wie Banken und Versicherungen, die sich jeden Tag mit der Materie beschäftigen, erst recht positiv mit solchen Anlagen fahren.

    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Auf cash26-Einzahlungen, ob in Bar, mit KK oder mit Gutscheinkarten bezahlt, gibt es keine Payback-Punkte.


    im Sinne von direkten Punkten bei real usw. für den Einkauf hast Du recht. Aber wenn Du die Payback-Amex nutzt, dann bekommst Du 1 Punkt auf 2 Euro Umsatz völlig unabhängig was du bezahlst und wo du die Karte einsetzt. Es wird also der Karteneinsatz bepunktet. Es gibt nur eine Ausnahme, und das sind Tankstellenumsätze.
    Wenn man real bei Amex zum Lieblingspartner gemacht hat (sofern man das kann/konnte bzw. es das Thema Lieblingspartner noch gibt), dann sind es 1 Punkt auf 1 Euro Umsatz.


    Ansonsten bin ich aber bei Dir. Ich vertrete die Meinung dass es für einen Betrug immer eine Täuschung braucht. Da der Karteneinsatz rechtmäßig stattgefunden hat wurde auch niemand getäuscht.
    Bei der Meinung von Merlin habe ich das Gefühl dass er einen "sinnlosen" Umsatz einem "verbotenen/nicht rechtmäßigen/strafbaren" Umsatz gleich setzt.
    Dass ein Umsatz sinnlos ist wenn Du Geld von A nach B schiebst, das kann man so sehen. Aber unrechtmäßig wird es deshalb nicht. Und Amex bepunktet nun mal rechtmäßige Umsätze.
    Ein unrechtmäßiger Umsatz wäre meiner Meinung nach nur in 3 Fällen möglich: Wenn Du mit fremden KK-(Daten) einkaufst. Auch bei einer Rückabwicklung in Form von Widerruf hat der Umsatz nicht stattgefunden. Und als dritter Fall würde mir noch einfallen wenn Du das Geld nicht hast um die KK-Rechnung zu bezahlen.


    puntigamer
    warum das Thema trotz der neuen Begrenzung seitens N26 interessant und aktuell ist, ist in Bezug auf sehr viele Angebote im Bankenbereich die hier diskutiert werden.
    Wenn alle "sinnlosen" Transaktionen strafbar im Sinne des Gesetzes wären, dann wäre es auch strafbar wenn Du bei Übertragsaktionen extra WP bei einem Broker kaufst nur um durch einen Übertrag zum anderen Broker eine Prämie/sonstwas zu bekommen.

    Zitat

    Original geschrieben von paul_k_9
    z Zt 1,1% bis 30.04. - leider nützt diese Info niemandem


    Das würde ich nicht sagen. Zumindest für mich ist es interessant.
    Ich gehe davon aus auf ein TG-Konto, also nichts mit Haltefrist.
    Ohne weitere Bedingungen im Depotbereich?
    bis zu welchem Betrag bekommst Du die 1,1%?
    Wann hast Du diese Konditionen mit der Zinsgarantie bekommen?

    Timba


    wir sind durchaus dankbar wenn Du zu neuem/weiteren Wissen beitragen kannst.
    Wie Du aber durch die vielen Rückfragen siehst bringt es doch nichts wenn Du nur irgendwelche Stichwörter in den Raum wirfst und dann sagst lest selbst nach
    ... der Satz könnte dann weitergehen "und findet selbst raus wie ich das meine"


    Warum erläuterst Du uns nicht mal die Schritte wie Du sie siehst?


    Jetzt kannst Du natürlich sagen "ich will euch nicht alles vorkauen". Aber wenn Du nicht bereit bist etwas genauer zu erläutern (egal ob es nun etwas nachweisbares ist oder nur wie Du zu einer Meinung kommst), dann ist es doch besser nicht einfach nur Stichwörter in den Raum zu werfen. Das verunsichert die Leute nur bzw. die schlussfolgern dann was ganz anderes als Du meinst.


    Wir haben bisher doch zwei schöne Beispiele. Das eine ist der Geldtransfer von vorhandenem (!) eigenen Geld über KK über C26 auf ein Konto. Und das andere ist das Überweisen von vorhandenem eigenen Geld von einem eigenen Konto zu einem anderen eigenen Konto.


    Ich würde mich daher freuen wenn Du das mal nachvollziehbar aufzeigst.

    Zitat

    Original geschrieben von Faro22
    Kann man vom Consors-Verrechnungskonto Lastschriften einziehen lassen?


    kurz und knapp, ja.
    Eine Lastschriftankündigung, also vorgemerkte Umsätze, gibt es aber leider nicht (hängt aber vermutlich am Bankingsystem von Consors, wird beim "echten" Giro auch nicht anders sein,oder?)
    Was auch sehr praktisch ist, Du hast automatisch immer einen Dispo in Form des Guthabens aller Konten.
    Wenn man keine Karten braucht ist das eigentlich fast ein vollwertiges Girokonto, und das schufafrei. Ich bin absolut zufrieden mit der Bank.


    Zitat

    Original geschrieben von paul_k_9
    Ihr seht und doch nur das was offiziell auf den Webseiten angeboten wird und bezieht es in eure Vergleiche ein. Bei der net m sind das 0,55%. Bei den 1% handelt es sich um ein individualisiertes Angebot. Die geben andere Institute bestimmten Kunden auch. Varengold z B tut das bei mir und anderen Kunden mit einem über dem Niveau liegenden TG Zins..


    was spricht dagegen das so zu tun?
    Es macht doch wenig Sinn in Zinsübersichten Individualangebote aufzunehmen. Man muss ja erst mal Kunde werden damit man überhaupt die Chance hat ein solches Angebot zu bekommen.
    Ich wäre auch bereits Kunde bei Varengold geworden wenn das Neukundenangebot interessant gewesen wäre (andere waren besser)


    Was aber ganz nett wäre ist wenn ihr hier Bescheid sagt wenn es bei einer Bank möglich ist ein Angebot zu bekommen damit andere auch wissen dass es bei der entsprechenden Bank sowas gibt. Dann kann man entweder sein Konto nach einem Geldabzug auf Reserve halten und nicht kündigen, oder man kann anfragen ob die Bank einem ein Angebot macht.


    Dein Beispiel ist die Varengold die also auch bereit ist für Bestandskunden Angebote zu machen.
    Ich halte deshalb seit Jahren bereits das Konto bei bank11. Das gleich gilt für Barclay-TG welches aus der Zeit EZB-Zins + 1,75% stammt.


    Die jeweilige Bank muss den Kunden halt rechtzeitig ein Angebot machen wie eben jetzt die 1891, nicht erst Wochen oder Monate später wenn der Kunde sein Kapital abgezogen und gekündigt hat weil die Konditionen bis dahin uninteressant waren. Ein Angebot sollte nicht erst kommen wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt. Wenn Kündigung da ist, spätestens dann sollte das Angebot auch kommen.



    Darf ich Fragen was Dir die Varengold bietet?

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Zivilprozess ist hier das Stichwort. Im Commerzbank Beispiel ist es nämlich auch keine Straftat.
    Man kann da so oft Geld hin- und wegüberweisen wie man möchte. Wenn es der Bank zu bunt wird kann sie kündigen, aber strafbar macht man sich damit keinesfalls.


    genau so schaut's aus.
    Zivilprozess mit Ziel auf Schadensersatz hat aber auch nur Aussicht auf Erfolg wenn man sich nicht vertragsgemäß verhalten hat. Weder bei der Kreditkartengeschichte noch im Commerzbankbeispiel ist das der Fall.
    Ein "so haben wir uns das nicht vorgestellt" spielt keine Rolle.
    Die von Merlin erwähnten "der Betrag ist zu gering" spielt auch keine Rolle.


    Die meisten Verträge haben als Klausel sowas wie "Nebenabreden bedürfen der Schriftform". Wenn sogar die Bank selbst das schreibt, dann gilt auch nur das was im Vertrag sowie in AGB sofern einbezogen steht. Wenn sie also das nicht vertraglich festhält was sie eben nicht haben möchte, dann hat sie einfach Pech gehabt. Das ist weder ein Thema für das Strafrecht noch für ein ziviles Verfahren.

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Es geht allgemein um Betrug bzw. Erschleichen von Leistungen, evt. auch Computerbetrug.
    Ich weiß nicht, ob Bareinzahlungen über Kreditkarten Bonuspunkte auslösen, was aber soll sonst der Grund sein, warum man jeden Tag den Maximalbetrag für eine "Bareinzahlung" tätigt?
    Da damit kein tatsächlicher Umsatz generiert wird, könnte sich das als Betrug darstellen.


    Lieber Merlin, Deine Aussage basiert hoffentlich nur auf dem Moralgefühl "das kann man doch nicht machen".
    Selbst Wikipedia sagt eindeutig dass es sich um eine rechtswidrige Bereicherung handeln muss bei einem Vermögensschaden damit es ein Betrug ist. Das lässt sich hier nun im besten willen nicht ableiten.


    "unechter" Umsatz: Mal angenommen Du hast ein Konto bei der Commerzbank welches erst ab einem Geldeingang von 1200 Euro keine Grundgebühr hat. Nur damit die Grundgebühr nicht anfällt überweist Du nun von einem anderen Konto von Dir 1200 Euro und dann wieder zurück. Dem "Moralgefühl" nach würden das die meisten als unechter Umsatz bezeichnen. Meinst Du irgend ein Gericht würde hier eine Straftat in Form von z.B. Betrug herleiten?


    Und Computerbetrug ist es erst recht nicht da nicht ein Merkmal aus 263a auch nur ansatzweise erfüllt ist


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    "Kreditkartenreiterei"


    Weil dieses Wort nun schon wieder mehrfach genannt wurde muss ich auch nochmal betonen: Im Strafrecht gibt es das nicht. Dieses Wort bezeichnet nur den Einsatz einer KK wie ihn sich die Bank nicht wünscht. Sie kann das Vertragsverhältnis dann ordnungsgemäß kündigen. Aber strafrechtlich ist das nicht relevant.
    Dieser Begriff ist im Zeitalter vor den Direktbanken entstanden. Wenn Du den Begriff nachliest, dann findet sich als Erklärung dass man Geld mit der Karte abhebt (was eigentlich gar nicht gewünscht ist) um es dann auf sein Konto wieder einzuzahlen. Bereits damals war es nicht strafbar sondern eben nur nicht so gedacht.
    Ich schreibe deshalb Direktbank weil wie wir alle wissen dass genau dafür, also verfügen von Geld am Automaten, die KK gedacht sind.

    Zitat

    Original geschrieben von SchnellerHund
    Der real,- weiß teilweise nicht, dass es eine Bareinzahlung ist. Mein Screenshot bearbeiten ist so, dass der obere Bereich, wo 'Einzahlung' steht, gelöscht wird. Wenn die fragen, was das ist. Online-Bestellung mittels Barzahlen. Wenn die fragen, wieso ich nicht direkt online bezahle, habe ich Schreiben der Polizei + LBB da, dass meine Karte die letzten Zeiten gehackt worden ist. Ich sage, dass ich deswegen momentan Angst habe meine online-Zahlungen online zu bezahlen. Spätestens nachdem die Papiere begutachtet wurde, sind die Rückfragen erledigt.


    Wobei ich sicher bin dass die nach wie vor skeptisch bleiben. Zum einen wer kommt schon und zahlt mehrfach den gleichen Betrag (auch wenn Du noch ein paar Einkäufe mit dazugibst) ein, das ganze auch noch mehrfach, und hat dann auch noch solche Unterlagen im Supermarkt mit dabei und sofort parat.


    Zitat

    Original geschrieben von SchnellerHund
    Ich denke, wenn man nichts Illegales tut, hat man nichts zu befürchten. Es stimmt schon, dass es alles zum Ärger führen kann.
    ...
    Wenn jemand was wissen möchte, soll er mich gern anzeigen und vorladen. Habe jetzt weitere Versicherung bei der Allianz abgeschlossen


    Prinzipiell hast Du recht mit dem wenn man nichts illegales tut. Faktisch könnte es aber auch mal auf ein Urteil rauslaufen was auf Indizien beruht, so nach dem Motto das ist ein Verhalten was ausschließlich echte Geldwäscher anwenden.
    Mit Versicherung meinst Du Rechtschutzversicherung? Der DarioM hatte darauf hingewiesen dass eine solche Versicherung nie im Falle von Geldwäsche bezahlt.


    So aus Interesse:
    Dass Du die Geldflüsse mit Abrechnungen und Belegen nachweisen kannst ist mir schon klar. Aber was antwortest Du wenn Du nach dem Grund gefragt wirst warum Du das Geld im Kreis transferierst?
    Der Kassenfee kannst Du meinetwegen mit der Geschichte mit Angst vor direktem Onlinebezahlen kommen. Aber bei Anzeige sehen die durch die Belege den kompletten Geldfluss. Geldwäsche bzw. illegales Treiben ist dann vielleicht vom Tisch. Aber dann könnte sich nahtlos eine andere Behörde dafür interessieren die bei DarioM gegenüber ihren Sitz hat.