Beiträge von blacksun

    Zitat

    Original geschrieben von udo17
    Pro Abhebung mit einer Fremdkarte bekommt meines Wissens der Automatenbetreiber 0,75 Euro Gebühren von der jeweiligen Bank. Die Sparkasse schlägt hier gleich mal 3,50 Euro auf! Den meisten anderen Automatenbetreibern scheint diese Gebühr auszureichen, da ja dort auch die MC von Number 26, die DKB-Visa usw. akteptiert wird.


    das mit den 0,75 Euro stimmt glaube ich nicht. Ich bin mir ziemlich sicher dass sich das Interbankenentgelt sowohl bei VISA als auch bei MC um die 2 Euro bewegt.
    Das heißt aber nicht dass dann die Bank 2 + 3,50 Euro bekommt, sondern nur eines von beidem, siehe unten.


    Ich will nicht die Sparkassen-Strategie verteidigen, aber ist dir dieses auch bekannt:
    http://www.welt.de/wirtschaft/…ehr-am-Geldautomaten.html
    Mit großem Tamtam wurde damals die 1,95 Euro eingeführt. Das hier hat man aber seltsamer Weise still und heimlich gemacht. Was sagst Du dazu?
    Nicht nur den Sparkassen sind 2 Euro zuwenig, das gilt für alle Banken, egal welche Gruppe.
    Dass gerade den Sparkassen die Fremdabhebungen ein Dorn im Auge sind dürfte doch klar sein da sie auch die meisten Automaten in Deutschland betreiben. Damit sind die natürlich mehr betroffen als eine Postbank, Deutsche Bank, usw. Deshalb macht es denen auch weniger aus.


    Warum sollte ausgerechnet der Automatenbetreiber bei einer MC eines Fremdkunden weniger verlangen bei einem Fremdkunden mit Girocard? Nur weil es Banken gibt die (noch) nichts verlangen heißt das nicht das alle so machen müssen. Ein Porsche kostet auch mehr wie ein Golf.
    Nur weil in Berlin wieder so ein hippes Startup meint großspurig irgendwelche Werbesprüche vom Stapel lassen zu müssen heißt das noch lange nicht dass sämtliche Automatenbetreiber das unterstützen müssen.
    Man muss einfach sehen dass die Sparkassenautomaten primär für die Sparkassenkunden gedacht sind so wie die Automaten aus dem Bankcard Servicenetz für die Genossenschaftsbanken sind.
    Wenn nun ein Fremder kommt und man diesen ebenfalls versorgt, dann ist es legitim dass man dafür auch was verlangt und eben selbst die Preise festlegt. Auch N26 und den Direktbanken ist es völlig freigestellt in ganz Deutschland neben jeden Sparkassenautomaten einen eigenen Automaten zu stellen. Schlag das denen dochmal vor.


    Natürlich freut man sich wenn man auch als Fremdkunde selbst nichts bezahlt. Aber erwarten kann man das nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von danchel
    Zumindest eine geringere Gebühr bei Nutzung der Number26 MC wäre fair gewesen, da die Sparkasse zusätzlich knapp 2 Euro von Number26/Wirecard erhält. Bei Nutzung einer Girocard erhält die Bank nur das direkte Kundenentgelt.
    ...
    Das Intercharge bei Mastercard für Bargeldabhebungen liegt bei knapp 2 Euro und nicht 0,75 Euro.


    Bist Du sicher dass Intercharge auch bei dKE gewährt wird? Ich habe im Kopf dass der Betreiber des Automaten dieses nur dann erhält wenn kein dKE angewendet wird, also entweder oder.

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    Original geschrieben von DarioM
    Steuerberater alles machen lassen, wie wäre es damit?


    toller Tipp. Rate mal wen ich in meinem ersten Posting zu dem Thema mit "im Steuerbereich tätig" gemeint habe.
    Der St-Berater kann auch nur die Steuergesetze anwenden und die EkSt-Erklärung ausfüllen wenn Dinge eindeutig geregelt sind. Der kann Steuern nicht wegzaubern. Nur wenn es Interpretationsspielraum gibt, dann hat man eine Chance.


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Denn Wenn sie "steuerfrei" sind, dann fällt ja in Deutschland keine Steuer an. Sprich: Wer ausschliesslich solche (potentiell fünf- oder zechstelligen) Zinseinkünfte hat, der würde ja in Deutschland überhaupt keine Einkommensteuer mehr zahlen. Das kann natürlich nicht sein.


    Also kurz gesagt, Du würdest sagen dass sich dieses "steuerfrei" aus §32b auf Deutschland bezieht und nicht auf das EU-Land?
    Ich hab auch anders herum gedacht und überlegt was das denn für Einkünfte sein sollen die nach DBA steuerfrei bleiben sollen. Weil für irgendwas muss dieser Satz in §32b ja schließlich da sein. Was sollen das für steuerfreie Einkünfte aus dem Ausland sein?

    Zitat

    Original geschrieben von udo17
    So, das zum Thema Abheben bei der Sparkasse habe ich nun gefunden, es ist schon traurig, dass die Sparkasse so hohe, bzw. überhaupt Gebühren verlangt.


    Das Thema hatten wir doch auf Seite3/4 dieses Thread ganz ausgiebig.
    Du musst nicht traurig sein. Du wurdest nicht benachteiligt. Wenn Du eine Girocard einer Nicht-Sparkasse eingeschoben hättest, dann wäre genau die gleiche Meldung mit dem gleichen Betrag angezeigt worden.
    Da hättest Du Dich auch nicht gewundert und das auch so erwartet. Warum sollte die Sparkasse einen Unterschied bei Fremdkunden machen nur weil Du mit einer Mastercard anstatt einer Girocard von z.B. der Postbank daherkommst?


    Und wieder zeigt sich an dem Posting von udo17 dass diese Aussagen mit "überall gratis Geld abheben" nichts als ein vollmundiges Werbeversprechen ist das bestenfalls noch irgendwo ganz versteckt in den FAQ eingeschränkt wird.
    Und wie man am Udo sieht, er hat es geglaubt.


    udo
    ich bin ja durchaus offen für neue Ideen. Erläutere uns doch bitte warum Du der Meinung bist dass die Sparkasse hätte im Falle der N26-MC keine Gebühren verlangen dürfen?

    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Warum sollte das was mit Zinserträgen zu tun haben?


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html


    Erstens: Dort ist die Rede von steuerfreien Einkünften. Zinserträge deutsche Privatanleger unterliegen ja allerdings (offensichtlich) der deutschen Einkommensteuer. Sie sind also nicht für die Progression verantwortlich.


    Genau hier entsteht für mich die Unkarheit die sich auch bei dem Wikipedia-Artikel zum Progressionsvorbehalt ergibt.
    Es gibt einige EU-Länder die keine Quellensteuer abführen auf Basis eines DBA mit Deutschland. In §32b heißt es "Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind".
    Meint dieses steuerfrei dann steuerfrei im Ausland, oder steuerbefreit in Deutschland?
    Sind solche Zinseinkünfte dann nicht genau solche Einkünfte wo plötzlich die Progression wirkt?


    Mein persönlicher Grenzsteuersatz liegt natürlich wesentlich über der Abgeltungssteuer. Wenn dieser Grenzsteuersatz plötzlich auch auf Zinseinkünfte angewendet werden würde, dann wären das äußerst schlechte Anlagen.

    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Meinst du innerhalb der EU? Ausserhalb der EU wird das sicher nicht "immer" gewährleistet sind, da gibt's sicher Länder, die beispielsweise (nicht sinnvoll erstattbare) Quellensteuern abführen oder Nicht-Ansässige besteuern.


    Wieso sollte ein Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommen? Zinserträge von deutschen Privatanlegern sind ja sicher nicht steuerfrei. Werden auch ohne Abzug mit 25% besteuert:


    es geht tatsächlich nur um Anlagen in EU-Ländern.


    Wegen Progressionsvorbehalt, ein bißchen was scheint doch dran zu sein, denn schau mal hier:
    https://de.wikipedia.org/wiki/…ionsvorbehalt#Deutschland


    Das liest sich so als wenn Einkünfte aus dem Ausland schon einem Progressionsvorbehalt unterliegen können, und zwar bis 2008 auch innerhalb der EU.
    Bei der Aufzählung für was seit 2008 ein Progressionsvorbehalt innerhalb der EU NICHT mehr gilt, werden eben keine Zinseinkünfte genannt.


    Weiß jemand was es damit genau auf sich hat?

    wenn man aktuell die besten Zinssätze für klassiche Anlageprodukte wie TG und FG sucht muss man schon seit längerem in's europäische Ausland gehen. Eine Seite zurück wurde erst wieder Easisave aus Malta erwähnt, vorgestern die Crédit Agricole Consumer Finance, ansonsten natürlich noch die Geschichten bei weltsparen und savedo.


    Allen diesen Angeboten ist gemeinsam dass der Anleger sich selbst um die Versteuerung in Deutschland kümmern muss. Bei einigen Ländern wird keine Quellensteuer abgezogen, bei anderen wird diese soweit reduziert wie sie vom deutschen Fiskus im Rahmen eines DBA anrechenbar ist wenn man sich eine Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen FA ausstellen lässt, und bei anderen EU Ländern lässt sich die volle EU-Quellensteuer direkt in D anrechnen.


    Der ein oder andere hier hat vermutlich schon seit mehreren Jahren Erfahrung mit dem Thema. Ist bei Anlage von Privatvermögen als Privatperson in klassische Anlagen wie TG und FG immer gewährleistet dass ausländische Zinserträge in D nie höher besteuert werden die deutsche Abgeltungssteuer?


    Kann es sein dass bei solchen Anlagen im Rahmen der EkSt auch ein Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommt und so eine höhere Besteuerung möglich ist?
    Der Progressionsvorbehalt wurde neulich in einem Gespräch in den Raum geworfen. Dabei handelte es sich um jemanden der im Steuerbereich tätig ist.

    Zitat

    Original geschrieben von cestec
    und Du besuchst solche Seiten auch noch?!? Weia...


    das geht schon wenn man einige Dinge beachtet:
    - aktuellen Browser und Betriebssystem
    - aktueller Virenscanner
    - sämtliche aktiven Inhalte ausschalten (noscript, addons manuell aktivieren, etc.)
    - den Link um den individualisierten Teil kürzen um nicht eine Email-Adresse zu bestätigen.


    dann bleibt nicht mehr viel was überhaupt auf dem eigenen Gerät ausgeführt wird

    Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Die vormals reservierten Transaktionen sind nun alle abgerechnet worden. Jeweils nochmals günstiger als reserviert. Allerdings steht die Differenz immer noch blockiert im Kto.!


    bitte berichte ob die abgerechnete Reservierungen auch mit dem gleichen Euro-Betrag wieder gutgeschrieben werden sobald die Reservierung wieder rausfällt.

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    Original geschrieben von nokia*night*
    doch afaik schon möglich, da dies mit den gebühren zusammenhängt, die die bank von mastercard bzw. visa erhält
    da diese bei visa meist niedriger sind als bei der mastercard wird wohl häufig die visa varianten gesperrt


    natürlich ist es in der Theorie möglich. Mir ging es darum ob jemand tatsächlich schonmal in Deutschland einen Automaten entdeckt hat bei dem VISA gesperrt/eingeschränkt ist und bei dem der Automatenbetreiber bei MC trotzdem nichts verlangt. Das würde mich wundern wenn es sowas gibt.


    es wäre unlogisch wenn jemand VISA sperrt weil ihm die fest vorgegebenen Gebühren von VISA zu niedrig sind, dann aber freiwillig auf Gebühren bei MC verzichtet die er selbst bestimmen kann.



    Wenn man selbst keine direkten Gebühren verlangt gibt es bei MC vermutlich auch ein Interbankenentgelt. Dieses wird sich vermutlich auf Niveau von VISA bewegen, also um die 2 Euro.
    Dass das aber zu wenig ist zeigt schon das hier:
    http://www.welt.de/wirtschaft/…ehr-am-Geldautomaten.html
    (Link soll zeigen dass selbst den privaten Banken 2 Euro für eine Fremdkunden-Transaktion zu wenig sind)



    Ach ja, was das mit Advanzia-KK bzw anderen MC-KK zu tun hat:
    Wenn man an einem Automaten steht und sieht dass VISA gesperrt/eingeschränkt ist, dann kann man sich das Zücken seiner MC sparen wenn man kostenlos abheben möchte.

    Re: Re: Re: Re: Re: Cash26


    Zitat

    Original geschrieben von danchel
    Normalerweise bezahlt man über barzahlen.de Bestellungen und da ist es vermutlich nicht ungewöhnlich diese mit Karte zu bezahlen.


    geht das denn überhaupt, ich meine eine Einzahlung über den Service barzahlen.de beim Einzelhändler mit Karte bezahlen? Da der Sinn und Zweck von barzahlen.de Transaktionen mit Bargeld sind würde ich vermuten dass ausschließlich Bar-Auszahlungen und Bar-Einzahlungen funktionieren.


    Bin auch gespannt auf Deinen Bericht ob die Bezahlung der Transaktion mit Amex funktioniert, und wenn die nicht akzeptiert wird, probier bitte auch gleich ob überhaupt eine KK oder Girocard verwendet werden können.