Beiträge von blacksun

    Zitat

    Original geschrieben von nokia*night*
    ich hatte tatsächlich dort noch kein konto, schon allein aufgrund der kurzen laufzeit von 3 monaten hatte ich in letzer zeit immer davon abgesehen
    Doch in der jetzigen situation, wo man oft nicht mal mehr 0,9 bekommt sind 1,5 dann doch eine überlegung wert :)


    bzgl. quellensteuer: ist das dann viel was man extra regeln muss, was bei einem konto in DE nicht notwendig ist?


    mit "selten der Fall" meinte ich dass jemand bereits ein Konto eröffnet hat, aber noch nie einen cent dort einbezahlt hat. Sowas wird wohl nie vorkommen, ist also nur eine Floskel in der Formulierung von Neukunde.


    Nun, Quellensteuer sind 35%, Abgeltungssteuer wären lediglich 25% + Soli + KiSt.
    Wegen Steuer, es gibt drei Möglichkeiten:
    1) Du verzichtest auf die Erstattung/Verrechnung der Differenz
    2) Du entscheidest Dich für die "Selbstversteuerung", sprich die Bank führt gar nichts an Steuern ab, informiert aber Dein Finanzamt darüber --> Du darfst die Angabe der Steuern in der EkSt-Erklärung hier besonders nicht vergessen
    3) Du lässt Quellensteuer abführen und verrechnest dann in EkSt-Erklärung.


    Probleme:
    bei 3):
    Laut einem Bekannten, den ich bei seinem Steuerberater habe nachfragen lassen, muss man wohl ALLE Einkünfte angeben, und zwar auch die bei denen Du bereits Deine Steuerschuld per Abgeltungssteuer beglichen hast. Je nach Anzahl an Konten könnte das sehr aufwendig sein.
    Es gilt wohl das Prinzip alles oder nichts angeben. Also nur die eine Steuerbescheinigung einreichen mit der Quellensteuer und dann sagen "bei den restlichen ist bereits per Abgeltungssteuer alles abgegolten" würde wohl nicht funktionieren.
    Wie gesagt kann sehr aufwendig sein, und ob Du wirklich dem Finanzamt alles so deutlich auflisten möchtest, wo Du auf den cent genau was erwirtschaftet hast, das musst Du entscheiden.


    bei 2):
    evtl. gleiches Problem wie bei 3), ist aber nur eine Vermutung.


    bei 1):
    schmälert halt den Zinssatz entsprechend


    Louvain
    ich bin der Meinung (ist aber nur eine Meinung), dass Dich eine Einkunft mit Quellensteuer nicht dazu zwingt, dass man Zinseinkünfte (egal ob die eine oder alle) in der EkSt-Erklärung angeben muss. Sonst würde eine Quellensteuer gar keinen Sinn machen. Die soll verhindern dass die "Nicht-Angeber" einen Steuervorteil haben.
    Formal korrekt wäre eine Angabe. Aber bestraft werden kannst Du meiner Meinung nach nicht. Eine Strafe wäre nur gerechtfertigt wenn Du weniger Steuern bezahlst als Du eigentlich müsstest. Im Fall von 1) machst Du ja sogar das Gegenteil, Du zahlst mehr als Du müsstest.


    Das FA erfährt automatisch denke ich auch nur im Fall von 2) dass Du im Ausland Zinseinkünfte erwirtschaftet hast.

    Du bist aber auch ein KK-Fanatiker :-)
    Es ist doch nicht schlimm wenn die Bezahlung per KK, Paypal, usw. mehr kostet. Es ist ja auch für den Händler teurer als wenn der Kunde per ÜW bezahlt. Klar, wenn es nichts extra kostet nutze ich auch gerne KK und Paypal. Aber entscheidend ist meiner Meinung nach wie ich mit möglichst niedrigen Gesamtkosten an den Artikel komme.
    Wenn eine Bezahlart Aufpreis kostet, dann bin ich zu geizig um dann wegen 1-2 Tagen, die ich den Artikel später bekomme, mehrere Euro mehr zu bezahlen. Soviel Zinsen kann man in den Tagen, die es dann schneller geht, gar nicht erwirtschaften als dass es die Mehrkosten auffangen würde.
    Und ÜW sind doch mit SEPA auch kein Problem. Im ganzen EU-Raum müssen die doch am nächsten Tag beim Empfänger sein.


    Seien wir doch ehrlich, das meiste was man bei amazon bestellt ist nicht so überlebensnotwendig, als dass man auch nicht 2 Tage länger drauf warten könnte. Dein Lumia ist ein gutes Beispiel dafür.
    Wenn man etwas ganz dringend braucht, dann muss man sowie im stationären Handel sich das Teil holen. Und im Falle von Onlinehandel müssen einem die Mehrkosten einem das Wert sein, egal ob Prime bei amazon, Express-Lieferung beim Händler, oder eben die Aufpreise für Bezahlarten wo der Händler das Geld schneller hat. Das ist hat nichts mit amazon zu tun, das gilt für alle Onlinehändler.



    Um jetzt wieder den Bezug zu amazon, dem Lumia herzustellen:
    Es ist klar dass amazon die Kosten für die Bezahlung natürlich schon einbepreist hat.
    Ob Du nun bei amazon mehr für den Artikel bezahlst und keine Aufpreise mehr für's Bezahlen oder bei einem anderen Händler einen KK-Aufschlag, das ist doch dann der gleiche Euro den Du ausgibst. Letztendlich sind die Gesamtkosten entscheidend. Und wie oben beschrieben, es muss doch nicht zwingend ein aufpreispflichtiges Bezahlen sein. Beim Onlinehändler kannst Du wenigstens Geld sparen wenn Du über ÜW bezahlst. Bei amazon hast Du die Möglichkeit nicht weil schon alles im Produktpreis einbepreist ist.



    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Da vermisse ich jetzt vor allem den bequemen Lastschrifteinzug.


    ...Alternate...Mindfactory...Atelco...redcoon...hardware-versand.de...cyberport


    Übrigens, wenn Paypal angeboten wird, dann kannst Du doch immer über Paypal mit KK bezahlen. Wenn es der Händler nicht explizit sperrt dann auch über Paypal mit Lastschrift, Giropay, usw. Überweisung würde auch funktionieren wenn es der Händler selbst nicht anbieten würde. Das einzige, was nicht über Paypal geht und deshalb der Händler selbst bzw. über einen anderen Zahlungsdienstleister anbieten müsste, sind Nachname, Finanzierung, Sofortüberweisung.
    Bei den Preisvergleichern wie geizhals, idealo und co wird doch oft angezeigt, welche Kosten anfallen. Da kannst Du doch schon schauen


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Ansonsten wird der Kundenservice verlangen, dass man die Kreditkarte einscannt und mailt (äh... ja...?). Lastschrift gibt's natürlich auch nicht. Ach ja, aus eigener Erfahrung noch eine persönliches Manko: Die Rechnung wird dabei separat, und nicht mit dem Paket verschickt. Deshalb kommt sie, wenn man wie ich im Ausland wohnt, auch erst Tage nach dem (innerhalb Deutschlands verschickten) Paket an. Das ist unpraktisch für die Ausfuhr und Steuererstattung.
    ...
    Wird klar, was ich meine? ;)


    ich weiß schon was Du sagen willst, aber Du musst schon zugeben dass Du ein Sonderfall bist. Für die Wenigen mag Amazon bequemer sein. Für 97% der deutschen Onlineshopper spielt das aber alles keine Rolle. Unter diese Gruppe falle auch ich.


    Das sind letztendlich alles Bequemlichkeiten für die Du mehr bezahlst. Rein die Bequemlichkeit wäre es mir nicht wert, aber das muss jeder selbst entscheiden. Ein besseres Produkt bekommst Du nicht.
    Die Leute sind schon sehr verwöhnt von amazon. Aber das lässt sich amazon schon auch bezahlen.


    EDIT:
    malinfo und Herbert1960
    Gutscheine, genau das ist ein wichtiger Grund für meine "amazon-Kritik".
    Wenn Du einen 50E-Amazon-Gutschein hast, und einen Artikel bei amazon (ich meine jetzt den Marktplatz) für 50 Euro kaufst.
    Bei einem seriösen Händler würdest Du bei Überweisung den gleichen Artikel mit Versand und allem drum und dran für 40 Euro bekommen, dann ist Dein Gutschein effektiv nur noch 40 Euro wert.
    Und genau DAS ist das Problem mit amazon, dass es eben sehr oft einen Händler gibt bei dem Du den Artikel mit niedrigeren Gesamtkosten bekommen kannst.
    Vor diesem Problem stehe ich sehr häufig wenn ich amazon-Gutscheine als Prämie erhalten habe. Daher ist meiner Meinung nach die Aussage falsch dass Amazon-Gutscheine wie Bargeld zu sehen sind. Denn amazon-Gutscheine lassen sich nicht ohne Abschlag in Bargeld umwandeln. Und nur Geld ist universell bei allen Händlern einsetzbar.

    Zitat

    Original geschrieben von Reifel
    Mal was Positives: Ab 29.08.14 1,5% beim Advanzia Tagesgeldkonto:
    https://www.advanzia.com/Produkte/Advanziakonto-Tagesgeld/


    zwei Dinge noch:
    - gilt nur für Neukunden. Neukunde ist jemand der noch nie ein TG-Konto dort hatte bzw. eben noch nie was einbezahlt hatte (was wohl so gut wie nie vorkommt). Die Bank vergisst ehemalige Kunden auch nicht, daher ist man nur einmal im Leben Neukunde
    - es wird die EU-Quellensteuer abgeführt bzw. alternativ Mitteilung an's Finanzamt und selbst versteuern, keine Abgeltungssteuerabrechnung möglich


    Frage von nokia*night*, wenn man KK-Kunde ist:
    nein, Anlage-Bereich und KK-Bereich sind komplett getrennte Bereiche der Bank. Daher kein Unterschied ob man schon eine KK bei der Bank hat oder nicht.
    Ist wie bei Barclaycard und Barclays auch. Der eine Bereich der Bank kann nicht auf die Daten des anderen zugreifen.

    Goyale & Applied


    aber gerade wenn man nur amazon als Händler betrachtet und Marketplace weglässt, gerade dann ist amazon ja doch oft preislich nicht ganz vorne dabei. ist ja auch logisch, sonst würde Marketplace gar keinen Sinn machen wenn amazon selbst immer günstiger wäre als andere Händler auf Marketplace.


    Zusatzservices wie ebook und Videothek:
    Wenn man das auch ohne Amazon genutzt hätte ok. Aber oft gilt auch wie beim Beispiel Festnetz-Telefon & Flatrate, ein Single der Vollzeit arbeitet, der würde für ein Paket mit Flatrate unnötig viel bezahlen weil er es gar nicht nutzen kann; ein Internet-Only-Tarif hätte es auch getan.
    Die Frage ist halt braucht man die ganzen Features überhaupt oder nutzt man sie nur deshalb weil man sie bezahlt.


    49 Euro Jahresgebühr:
    - kauft man überhaupt soviel über's Jahr gesehen ein dass man soviel an Versandkosten sparen würde? (ich nicht).
    - gilt nicht für Marketplace (Vermutung von mir ohne es nachgeschlagen zu haben)
    - bekomme ich alles was ich mir bestellen würde überhaupt bei amazon selbst?
    - bekomme ich alles bei amazon zum gleichen preis wie beim seriösen shop?



    Service:
    naja, ich weiß gar nicht was die Leute immer für besonderen Service brauchen. Ich erwarte, wenn ich etwas kaufe und bezahle, dass es dann auch wie angegeben geliefert wird.
    Handelt es sich um ein Neugerät, sollte es eben auch ein unbeschädigtes Neugerät sein.
    Rückgabe ist auch gesetzlich geregelt. Im Falle von Rückgabe erwarte ich dass ich das Geld wieder bekomme.
    Ich weiß gar nicht was der Otte-Normalkäufer sonst noch für Service braucht.
    Die meisten Händler bieten doch auch die gleichen Bezahlarten wie bei amazon auch an (Überweisung, KK, Paypal, Nachnahme, etc.)


    Um beim Lumia Beispiel zu bleiben
    Wenn das Ding bei amazon selbst 99 Euro kostet und bei z.B. rakuten, comtech, jacob elektronik, alternate, cyberport, etc 94 Euro (auch mit Versandkosten), dann wären die 5 Euro mehr meiner Meinung nach verschenktes Geld.
    Ich würde pauschal sagen dass man jeden Trustedshops-zertifizierten Onlineshop mit amazon gleichsetzen kann. Und dann zählt nur der Preis.


    Hier im Forum gibt es übrigens auch einen amazon-Thread in dem z.B. auch über negative Erfahrungen mit amazon berichtet wird.
    Amazon hat z.B. auch mehr wie einmal schon Konten bei zuviel Rücksendungen gesperrt. Wenn amazon unbegrenzte Rücksendungen akzeptieren würde wäre das was anderes. Aber das bietet auch amazon nicht, egal ob mit oder ohne prime.
    Erst dann wäre ein Shop mit einem Einkaufsbummel vergleichbar. Stell Dir mal vor, wenn Du alles zusammennimmst, was Du das Jahr über beim Shopping bei allen stationären Läden in die Hand genommen/angeschaut hast, wenn Du das bei einem Onlinehändler bestellen würdest und die Dinge, die Du wieder in's Regal zurückgestellt hast / nicht gekauft hast, zurückschicken würdest, da würde Dich auch amazon sperren.



    Aber gut, lassen wir das Thema, sonst kommen wir ab vom eigentlichen Thema des Threads, die amazon-KK.
    Ich bin immer noch der Meinung dass es genügend andere Onlinehändler gibt die amazon in nichts nachstehen.

    Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Die Banken, die die Schufa abfragen, lehnen auch ab, falls die Schufa ihnen nicht gefällt. Würde sonst ja auch keinen Sinn machen.


    doch eigentlich schon.
    --> Eintrag in Schufa: könnte eine vertragliche Verpflichtung mit der Schufa sein
    --> Ablehnung: Vertragspartner ist ja derjenige auf den die Hauptkarte läuft, somit sollte auch dessen Bonität nur eine Rolle spielen da er auch für alles verantwortlich ist.


    Fazit:
    Wenn AE mir keine Karte direkt ausstellen möchte, dann brauche ich es auch nicht mit einer Partnerkarte auf ein Familienmitglied versuchen?

    zwei Fragen zum Ändern der Bankverbindung:


    - bei älteren Karten vor SEPA lässt sich die Bankverbindung online nicht ändern. Gibt es da einen Trick wie ich die Bankverbindung selbst ändern kann? Wenn nicht, wie ist der Ablauf einer solchen Änderung?


    - grunsätzliche Frage der Änderung:
    Bei der Bestellung setzt Fonic zwingen eine Erstaufladung über 10 Euro per LS voraus. Will Fonic auch bei einer Änderung was per LS einziehen bzw. überprüft Fonic sonstwie das Konto per LS?

    Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Und du glaubst, das wenn Amazon keine Gratis Rücksendungen mehr anbietet, dadurch die Preise sinken?


    nein. Amazon reduziert nur seine eigene Kosten, und das gibt man natürlich nicht an den Kunden weiter, sondern erhöht somit seine eigene Rendite.


    Es sinken auch keine Preise nur weil der Mindestbestellwert für versandkostenfreie Lieferung von 20 auf 30 Euro angehoben wurde.



    Aber mal was grundsätzliches, warum bestellen eigentlich alle wenn sie was brauchen immer bei Amazon? Nur weil Amazon so bekannt ist? Das alleine kann's doch nicht sein, oder?
    Im Internet heißt es bei den Amazon-Gutscheinen immer "kann wie Bargeld angesehen werden".
    Weil wenn ich was gefunden habe und den Artikel dann bei einem Preisvergleicher wie idealo eingebe, dann findet sich in 90% der Fälle ein Händler ausserhalb von Amazon (seriös), der das ganze (natürlich mit Versandkosten etc.), der das ganze günstiger anbietet.
    Auch denke ich immer dass bei ganze vielen Artikeln, die bei Amazon verkauft werden, eben nicht Amazon der Händler ist, sondern nur die Plattform anbietet (=Marketplace). Da kann ich mir doch dann das Geld sparen und eben beim günstigeren kaufen.

    Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Schufa Eintrag erfolgt auf den Karteninhaber. Also denjenigen, welcher auf der Partnerkarte steht.


    das scheint gängige Praxis zu sein, dass eine Partnerkarte bei demjenigen in die Schufa eingetragen wird, auf den sie ausgestellt ist (Erfahrung DKB).


    Kann die Bank die Ausstellung genau wie den Produktabschluss auch aufgrund der Schufa verweigern?
    Wie sind die Erfahrungen (nicht nur AE, sondern auch bei anderen Banken)?