Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
Naja... der NEtzbetreiber darf SIM-Karten aber nicht einfach an Unberechtigte herausgeben. Weist man dem Serviceprovider Nachlässigkeit im Umgang mit den SIMs nach könnte man ihn evtl. schon haftbar machen.
naja, ich denke nicht dass es so klar ist, dass der Mobilfunkprovider für den Schaden bei der Bank haftbar zu machen ist.
Klar, die Unmittelbaren Kosten sind kein Problem, so wie bei Deiner Oma, also die Kosten die im Einflussbereich des Mobilfunkproviders liegen (Kosten für Kartentausch, Gesprächsgebühren, usw.).
Man könnte es vielleicht auch übertragen auf einen Schlüsseldienst, der ohne den Ausweis zu kontrollieren einem Fremden deine Wohnungstür öffnet. Und dieser Fremde entwendet dann bei Dir daheim Pin und TAN aus Deiner Schublade wo Du die Bankunterlagen aufbewarst.
Ausserdem müsst ihr mal genau lesen was in dem Artikel steht und was der Grund dafür sein könnte, dass die Postbank wie andere Banken auch bei bisherigen Schadenfällen, auch bezahlt hat.
Da steht dass der Mann per Virus/Trojaner ausspioniert wurde. Also die Daten sind genau so abhanden gekommen wie sonst auch. a
Der einzige Unterschied besteht darin dass die Täter eben nicht versucht haben, den Geschädigten zur Preisgabe einer TAN zu bewegen, sondern dass sie sich selbst um den TAN-Erhalt gekümmert haben.
Allerdings wäre ich immer ein wenig vorsichtig bei so Zeitungs-Artikeln. Man muss immer bedenken dass da keine Security-Spezialisten schreiben, sondern Journalisten. Die genauen Hintergründe und die Tatumstände werden häufig nicht genannt.
So ein Betrug mit persönlichem VorOrt-Einsätzen der Täter ist doch sehr aufwendig. Irgendwie fehlt mir da persönlich noch was in dem Artikel. Wie haben denn die Täter genau den Mobilfunkprovider ausgekundschaftet. Gibt es denn tatsächlich schon Trojaner die im Browser nicht nur den Aufruf von Bankingseiten überwachen und dann tätig werden, sondern auch schon bei Mobilfunkprovidern?