Beiträge von blacksun

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    Original geschrieben von cestec
    ° wie kann es sein, dass die Postbank bei Kontoeroeffnung im ersten Quartal *keine* Gebuehren berechnet, im zweiten dann ploetzlich doch? Die Hotline sagte, das Konto sei gebuehrenfrei (ohne Mindesteingang), aber scheinbar ist es das wohl doch nicht (aus der Aktion Anfang des Jahres mit den 125 Euro Amazon). Hat da jmd von Euch Erfahrungen mit?


    das mit dem ersten Quartal könnte daran liegen, dass die PB kulanter Weise im Eröffnungsquartal / Eröffnungsmonat keine Gebühren berechnet. (Wenn z.B. kurz vor Monatsende das Kto eröffnet wird hättest Du ja sonst gar keine Chance, die Bedingungen für die Gebührenbefreiung zu erfüllen).


    Was Konditionen "bedingungslos kostenfrei" angeht, hast Du Screenshots von den Bedingungen? Was Anrufe bei der Hotline angeht, hast Du das vor oder nach der Eröffnung erfragt? Wenn davor, dann hattest du noch keine Telefon-PIN und das Gespräch wurde nicht aufgezeichnet. Sprich Gespräche ohne Aufzeichnung sind ohne Wert.
    Daher immer schriftlich anfragen (geht ja im Onlinebanking mit PIN-TAN), oder wenn schon telefonisch, dann immer nach Legitimierung im Telefonbanking und sich dann Datum/Uhrzeich/Name des Gesprächspartners notieren.


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    Original geschrieben von cestec
    ° eine Neueroeffnung einer Bekannten bei der Netbank wurde nur zwei Tage nach Postident mit einer (korrekten) Fehlermeldung beantwortet, also wurde der Antrag vollstaendig neu zugesandt. Wie lange dauert das ganze denn dann? eineinhalb Wochen finde ich schon viel.


    was meinst Du mit "Fehlermeldung" beantwortet?
    War beim PostIdent was falsch? Sind die Unterlagen nochmal komplett neu zugeschickt worden?
    Also im Mai und Juni 2014 hat es bei zwei Eröffnungen jeweils keine 7 Werktage gedauert, bis zumindest der erste Brief der Netbank da war.

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    Original geschrieben von dipol3
    von Degussa hab ich auch noch nix gehört. Aber noch ist ja auch nicht der 31ste


    weil das Thema gerade angesprochen wurde
    - haltet ihr eigentlich die WP bis zum Prämienerhalt oder habt ihr verkauft/wegübertragen?
    - was bedeutet das für uns wenn nichts kommt und es heißt "solange Vorrat reicht"? Wer kennt sich damit aus, ob auf jeden Fall was geliefert werden muss und welche Bedingungen dafür gelten (Bargutschrift, anderes Modell, Wert mind. genausohoch, muss überhaupt was kommen, usw.)?

    Re: MyWallet Prepaid Mastercard


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    Original geschrieben von kmak
    Es gibt derzeit insgesamt 30€ Bonus (15 sofort, 15 nach dreimaligem Einsatz). (Das waren auch mal 40€-55€, habe ich leider verpasst.)


    Ich war auch beim 55-Euro-Angebot mit dabei. Inzwischen ist das ganze auch gekündigt.
    Hat jemand schonmal versucht ob es ein zweites Mal mit einem Bonus klappt (steht zwar dabei Ausschüttung nur einmal pro Person, aber das könnten ja zwei verschiedene Aktionen sein).

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    Original geschrieben von Kevin7289
    Das aufgeladene Guthaben muss Vodafone dir auszahlen. Nur möchte Vodafone hierfür oft die Originalbelege der Voucher haben, um Betrug vorzubeugen. Ich glaub aber dass die Auszahlung von 1400,00€ mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Soweit ich das weiss, wurde dies über ein Urteil festgesetzt ;)


    Schade, ein Gesetz wäre kräftiger. Da würde es keine Diskussionen in Richtung "Urteil sei nur einzelfallbezogen" geben.
    Und Fristen, wie lange sich ein Anbieter Zeit lassen darf, wären im Gesetz bestimmt auch genannt.


    Kann jemand was dazu sagen, ob die Voucher selbst immer ausreichend waren, oder ob die auch noch einen zusätzlichen Kassenbeleg wollten, dass auch wirklich bezahlt wurde?
    So nach dem Motto "es könnte ja sein, dass ich mir die Codes am Terminal illegal ausgedruckt hätte und ich diese doch gar nicht bezahlt hätte"

    Re: Depotüberträge


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    Original geschrieben von prämienjäger
    Kann eine Bank, zu der ich Wertpapiere übertrage, eigentlich sehen, bei welchen Banken diese Wertpapiere vorher gelagert haben.


    unabhängig davon ob sie es dürfen, bei den Übertragsaktionen heißt es doch immer, dass der Übertrag nicht von Bank X kommen darf.
    Wenn der Übertrag von Bank Y kommt und die sehen würden, dass vor Y die WP bei X waren, dann hätte ich noch nie eine Übertragsbedingung gelesen, die sich auch mit viel Wohlwollen hätte sich so interpretieren lassen, dass sowas eine Nichteilnahme an einer Aktion rechtfertigt.


    Das einzige, was ungefähr in die Nähe kommt, sind die Aktionen der Postbank, bei denen man nicht vorher Kapital abziehen darf, um es dann wieder neu zu bringen. Das hatte die Postbank aber auch noch nie im Rahmen von Depot-Aktionen.

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    Original geschrieben von cestec
    in einigen Tarifrechnern steht "EVD" ja ganz vorn, ca 20-30 Euro Jahresdifferenz zum naechsten... Hat damit jemand von Euch Erfahrungen? Die Beitraege im Netz sind ja (nicht zuletzt aufgrund der 'Herkunft' des Unternehmens und der Geschaeftsgebahren) durchwachsen...


    wurde ein Jahr lang bis Ende Februar 2014 von denen beliefert.
    Es ist halt ein Discounter wie viele anderen auch. Die nutzen die gesetzlichen Fristen komplett aus (Rechnung z.B. max 6 Wochen, usw.)
    Rechnung kam 7 Wochen nach Lieferende, Bonus wurde im Mai von alleine gutgeschrieben.
    Abrechnung war korrekt, auch die Sache mit den Abschlägen lief korrekt.

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    Original geschrieben von Sunny67
    Man könnte das dritte Zitat so lesen, daß das neu anzulegende Geld via zuvor ausgefülltem Depotübertragsformular zufließen muß (also Übertrag des Verrechnungskontoguthabens). Eine Selbstüberweisung würde damit ausgeschlossen sein.


    Selbst wenn die CoBa vieleicht nicht unterscheiden kann, ob das Geld die Vorgängerbank im Rahmen des Depotübertrags überwiesen hat oder Du es selber veranlaßt hast, wäre es ungewöhnlich, daß der Geldeingang deutlich nach den Wertpapieren stattfindet. Insofern müßte das schon sehr zeitnah von Dir veranlaßt werden.


    Ich lese da nirgends heraus, dass das Geld mittels Depotübertragsformular von einem Konto bei der gleichen Bank wie das Depot geholt werden muss/kann. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man das Geld selbst überweisen und dann in WP anlegen kann.
    Im dritten Zitat aus den Bedingungen wird sogar von "überweisen" gesprochen. Daher völlig eindeutig dass selbst überwiesenes Geld, welches in WP angelegt wird, auch prämienberechtigt ist.



    The Muppet
    Wenn Du sowieso beim Berater warst, warum hast Du vor dem Übertrag das nicht angekündigt, dass Du mit Übertrag und WP-Kauf teilnehmen möchtest und dass zwischen Übertrag und WP-Kauf eben viel Zeit liegt?


    Sind denn die WP, die Du übertragen hast, noch im Depot bei der CoBa?
    Wenn nicht, dann ist klar dass der Berater denkt, dass das Geld, welches du jetzt überwiesen hast, aus dem WP-Verkauf stammt und dass Du so quasi für's gleiche Geld zweimal Prämie möchtest.
    Das ist ein ähnliches Thema wie die Frage, ob die WP bis zur Prämienzahlung gehalten werden müssen.


    Ich stimme Dir schon zu, dass die Bedingungen hier nichts dazu sagen, dass eine Prämienzahlung den 3-Monatszeitraum vorzeitig beendet.
    Wenn die WP noch im Depot sind, dann wirst Du den Berater noch eher davon überzeugen können, dass Du eben unabhängig von dem Übertrag und der bereits dafür erfolgten Prämienzahlung trotzdem Zeit hast, Geld durch WP-Kauf prämienberechtigt anzulegen.


    Fazit:
    Da nichts über eine Haltedauer von übertragenen WP angegeben ist und eben auch nichts davon dass eine erfolgte Prämienzahlung den 3 monatigen Zeitraum für den eigenen WP-Kauf beendet hast Du eigentlich schon Anspruch auf die Prämie.
    Es wird ja sogar gesagt, dass ZWEI Prämienzahlungen erfolgen, wenn Übertrag und eigener WP-Kauf kombiniert wird. Insofern sind die Bedingungen schon fast eindeutig.


    Wenn Du den Berater nicht überzeugen kannst, dann wird das vermutlich ein längerer Kampf mit der Filialleitung und wenn das nicht hilft ein Brief in die Zentrale in's Beschwerdemanagement.

    Zitat

    Original geschrieben von xxt
    Wie lange dauert es von Aktivierung der Kreditkarte bis Gutschrift der 4000 Paybackpunkte?


    bei mir ca 3 Wochen nach der "Willkomen bei AE-Mail". Also nach max 4-6 Wochen sollten die Punkte da sein.


    Ich habe die Karte aber auch sofort nach Erhalt genutzt. Ob das eine Rolle spielt weiß ich nicht. Ich wollte, da ich das mit dem Karteneinsatz hier gelesen habe, kein Risiko eingehen und habe die Karte deshalb möglichst schnell genutzt.

    Hallo,


    da ich leider keinen allgemeinen (aktuellen) Callya-Thread gefunden habe, muss ich doch einen neuen eröffnen. Ich habe diesbezüglich nur Threads im Archiv gefunden.


    Der Titel sagt es ja schon, wer kann was dazu sagen wie viele Callya-Karten aktuell innerhalb einer relativ kurzen Zeit auf eine Person registriert werden können?


    Mit relativ kurzer Zeit meine ich in einem Monat.



    - es geht nicht darum wieviele Callyas ein Händler gleichzeitig aktiviert bzw. allgemein von diesem pro Person akzeptiert, sondern wirklich wieviele VF selbst zulässt.
    - ich habe schon gelesen, dass nach einer gewissen Zeit weitere funktionieren
    - andere Personen kommen nicht in Frage, es geht wirklich um einen Personalausweis
    - ich habe schon (leider ältere) Aussagen gelesen, dass jemand über 20 Karten hat(te). Die Aussagen sind aber alle mehrere Jahre alt.


    weitere Detail-Fragen:
    - spielt es eine Rolle ob es Websession-Callya-Karten sind oder Callyas auch zum telefonieren?
    - wenn eine Callya-Karte gekündigt wird, fällt die dann wieder raus und man kann eine neue registrieren?
    - gibt es aktuelle Info's über den Zeitraum, der gewartet werden muss, damit wieder weitere Karten registriert werden können
    - gibt es Erfahrungen darüber, dass VF jemanden auf eine "Blacklist" gesetzt hat und grundsätzlich keine Registrierungen mehr auf diese Person zulässt, weil man viele Karten gekauft und diese gekündigt hat (also nicht verfallen lassen hat, sondern wirklich gekündigt)?


    Bitte keine Nachfragen nach dem Sinn von vielen Callya-Karten.
    Es geht nicht um irgendwelche "Betrügereien", etwa irgendwelche Transfers von Guthaben zwischen VF-Karten, irgendwelchen Vorschuss-Funktionen, auch nicht um irgendwelche Boni von Vodafone selbst (Sterne, und was es da so noch gibt).
    Einfach Karten im Laden kaufen und mit Vouchers aufladen, und wenn einem die Karte nicht zusagt kündigen da die Callyas ja keine Vertragslaufzeit haben.

    Hallo,


    ich habe gekaufte Callya-Cashcodes im Wert von gut 1400 Euro, die ich nicht brauche. Diese Cashcodes wurden regulär gekauft und an der Kasse auch voll bezahlt.
    Diese direkt zurückgeben an Vodafone funktioniert nicht. Den Verkauf z.B. auf ebay möchte ich nicht nutzen da diese nur unter Kaufwert weggehen.
    Vodafone-Verträge sind nicht vorhanden.


    Daher muss ich diese auf Callya-Karten einlösen und diese dann kündigen.
    Wer hat es geschafft, ohne Probleme ein so großes Guthaben wieder auf sein Konto zu bekommen?
    Macht es Sinn, die Callya-Cashcodes auf mehrere Karten einzulösen und diese dann einzeln zu kündigen?
    Bis zu welchem Betrag dürfte es keine Probleme geben?


    Welche größeren dreistelligen Beträge habt ihr in den letzten Monaten ohne größere Problemen nach Kündigung einer Callya-Karte wieder zurückbekommen? Was wurde seitens VF verlangt und wie lange hat es gedauert?


    Danke schonmal für eure Erfahrungen.



    Grundsätzliche Frage:
    Diese Verpflichtung, dass Guthaben ausser Startguthaben ausbezahlt werden muss, sind das lediglich einzelne Gerichtsurteile oder ist das auch irgendwo geregelt in Gesetzen?



    Ich habe alle 24 Seiten des Threads durchgelesen. Es wurde auch schon mehrfach das Ausbezahlen von größeren Beträgen kurz angesprochen, aber so wirklich hilfreich waren die Antworten nicht. Zum anderen sind die entsprechenden Erfahrungen auch schon mehrere Jahre alt und zum Teil noch aus der Zeit von entsprechenden Gerichtsurteilen.


    (Bitte eine Postings wie "warum/wo soviel Guthaben gekauft wurde". Es ist einfach da, wurde nicht ergaunert, und beim Kauf des Guthabens wurde der volle Betrag bezahlt.
    Bitte auch keine Postings wie "für sowas ist das Ausbezahlen von Guthaben nicht gedacht")