Re: Re: Targobank online Überweisungslimit
Zitat
Original geschrieben von Louvain
...eine Verzichtserklärung unterschreiben, mit der man die Targo von ihrer Haftung (oberhalb der 11k) entbindet, wenn missbräuchliche Überweisungen getätigt werden (die Targo hat standardmäßig eine Beweislastumkehr in ihren Bedingungen, d.h. sie muss dem Kunden nachweisen, dass er grob fahrlässig gehandelt hat, sonst haftet sie)
ich habe gestern zufällig genau aus diesem Grund mal wieder mit der Targo telefoniert (Zentrale in Duisburg). Diese Möglichkeit mit der Verzichtserklärung wurde mir noch nie angeboten, so auch gestern nicht.
Das mit der Verzichtserklärung wäre mir zu aufwendig und zu risikoreich. Nicht weil ich eine echte Gefahr sehe, sondern wer weiß ob man damit nicht auch gleich seine Seele verkauft
@ :cool:
Sunny67
Du möchtest bestimmt, nachdem Du die WP für "Zins gegen Depot" verkauft hast, das Geld eben von dem Targo-Giro wegbekommen.
Ich hab das per normalem Überweisungsbeleg gemacht. Ich hab mir eine Filiale in der Nähe gesucht, bei der Kassengeschäft möglich ist (also kein Beratungspunkt ohne Bargeschäft), habe dort angerufen und nett und höflich mit einem Mitarbeiter vereinbart, dass ich ihm persönlich per Brief den Überweisungsträger schicke und er die ÜW eben dann ausführt, sobald das Geld aus dem WP-Verkauf Valuta auch auf dem Konto ist, nicht dass noch Sollzinsen entstehen.
Ich hatte damals noch das Aktiv-Konto, wo beleghafte ÜW eigentlich ich meine 4,50 Euro kosten. Beim aktuellen Online-Konto ist das meine ich auch so.
Der Mitarbeiter wusste aber, wie man manuell auf das Best-Konto umstellt, so dass beleghafte ÜW nichts kosten. Durch das FG sind auch die Bedingungen für die Kostenfreiheit für das Best-Konto erfüllt, ganz ohne monatliche Geldeingänge (= Guthaben bei Targo >2500 Euro).
Der Mann kannte sich sehr gut aus. Normalerweise würde das Targo-System prüfen, ob Bedingungen für das Best-Konto oder Aktiv-Konto erfüllt sind, und entsprechend automatisch das Kontomodell einstellen. Das würde aber nur einmal im Monat passieren. Sprich wenn das FG ausläuft und damit die Bedingungen für das Best-Konto nicht mehr erfüllt seien, muss ich nur die Bedingungen des Aktiv-Konto erfüllen, und der Computer wechselt dann von Best auf Aktiv. Ich könnte mir vorstellen, dass das beim Onlinekonto auch so ist.
Diesen "Service" wirst Du aber vermutlich nur in einer Filiale bekommen. In der Zentrale wird man Dir das nicht machen.
Dann noch als Tipp für das Festgeld: Bei der Anlage des FG kann Dir die Filiale als Abrechnungskonto nur ein Targo-internes Konto einstellen. Wenn Du die Zentrale das FG anlegen lässt, wird das vermutlich auch so sein. Du kannst aber später, nachdem das FG angelegt ist, über das Onlinebanking eine Nachricht schicken, dass sie Dir ein externes Konto hinterlegen sollen. Das funktioniert. Dann landet das Geld automatisch woanders und Du ersparst Dir ein zweites Mal den Aufwand mit der 11.000 Euro Grenze bei Fälligkeit des FG.