Beiträge von blacksun

    Zitat

    Original geschrieben von nokia*night*
    Das galt zumindest vor 2 jahren


    Genau Deinen beitrag wollte ich gerade noch verlinken. :top:
    wieder zu langsam :o


    von einem weiteren Limit (Wochen, 7-Tages-, Monatslimit) auf Seite der Advancia ist nichts bekannt, oder?


    Naja, auf jeden Fall habe ich dann immer noch das Problem mit der Gebühr seitens der Automaten-Bank (klick, drittletzter Abschnitt). Der nächste Automat einer Privatbank wäre 25km entfernt.


    Ich habe in den letzten Jahren noch nicht an einem Automaten einer Privatbank Geld abgehoben. Bei den deutschlandweit tätigen Privatbanken, sind da die Gebühren einheitlich (also z.B. bei der Postbank an jedem Automaten von denen in Deutschland gleich) und welche Privatbanken verlangen Gebühren bei Mastercard bzw. sperren VISA?

    Zitat

    Original geschrieben von hudakst
    Kann man sich das nicht über eine Bargeldbehebung am Automaten quasi selbst auszahlen?


    Würde vermutlich schon funktionieren, man muss sich aber einen Automaten suchen bei dem das Abheben mit einer Mastercard nichts kostet.
    Dazu müsste ich aber extra in die nächste Stadt fahren und dort erst mal schauen, da die VoBa/RaiBas und auch die Sparkasse bei mir hier in der Umgebung bei Abhebungen mit Mastercard Gebühren wie bei einer "EC-Karte" verlangen. Im Gegensatz zu VISA kann der Automatenbetreiber bei MC so wie bei girocard-Abhebungen selbst eine Gebühr verlangen.


    Da das mit der Überweisung auf's Konto bisher immer funktioniert hatte habe ich das mit dem Geldabheben bisher nicht näher in's Auge gefasst. Ich müsste ausserdem dann auch erst mal schauen ob es bei der Advancia Bargeldlimite gibt und wie hoch diese sind (Tages-, Wochen-, Monatslimit, usw.). Ich kann mir fast nicht vorstellen dass man mit der Advancia-KK von Seiten der Advancia innerhalb seines Kreditrahmens bzw. auch Guthabens beliebig viel Geld holen kann.

    durch eine Händlererstattung habe ich ein Guthaben (dreistelliger Eurobetrag) auf der Karte. Da die Karte nicht im Guthaben geführt werden kann und weil ich es aus der Vergangenheit auch so kenne habe ich bei der Advancia angerufen und um Auszahlung des Guthabens gebeten.


    Der Mitarbeiter meinte, ich solle das Guthaben verbrauchen. Als ich sagte, dass ich in absehbarer Zeit keine Sollumsätze plane, die das Guthaben aufbrauchen, hat er meinen Auszahlwunsch aufgenommen.


    Dieser Hinweis "ich soll Guthaben doch verbrauchen" ist neu und hatte ich bisher noch nie. Gab's hier eine Änderung bei der Advancia, macht die Bank bei der Auszahlung von Guthaben in letzter Zeit Zicken, oder war das nur eine Floskel?


    Ich werde in der nächsten Zeit wahrscheinlich noch mehrere Händlererstattungen auf die Karte bekommen (3 Stück).

    Re: Umstellung auf Targobank Onlinekonto


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Ich hatte kurz nach Einführung des Onlinekonto (Girokonto) bei der Targobank-Zentrale nachgefragt, ob eine Umstellung eines Best-Konto auf das Onlinekonto möglich sei. Dies wurde mir bestätigt, das könne in einer Filiale gemacht werden.


    Überraschung: Laut einer Mitarbeiterin meiner Filiale ist das doch nicht möglich, d.h. ich müsse das Best-Konto kündigen und anschließend das Onlinekonto per Internet neueröffnen.
    Hat einer von euch schon mal probiert, ein herkömmliches Targobank-Girokonto in ein Onlinekonto umzuwandeln?


    auch ich kann das genau so bestätigen. Nachdem ein FG ausgelaufen ist, das Geld dann abgeflossen ist und damit die Bedingungen für eine Gebührenfreiheit des Giros nicht mehr erfüllt waren wollte ich auch auf die Online-Variante wechseln.
    Die Filiale meinte zunächst auch, dass eine Umstellung möglich sei, später korrigierte ein anderer Mitarbeiter dies dann. Das hängt schlicht und ergreifend daran, dass nicht alle Mitarbeiter darüber Bescheid wissen, dass eine Umstellung auf Online-Konten nicht möglich ist.
    Eine Nachfrage von mir per Onlinebanking-Nachricht hat es zusätzlich bestätigt, dass eine Umstellung von Filial bzw. alten Kontomodellen auf die neuen Online-Konten nicht möglich sei.


    Aber vielleicht hilft Dir auch weiter, dass es da einen Automatismus geben soll, der eine Günstiger-Prüfung bei Best- und Aktiv-Konten durchführt und Dich automatisch auf das alte Aktiv-Konto umstellt und wohl auch umgekehrt. Sprich Du musst nur die 600 Euro Geldeingang (muss kein Gehalt sein) pro Monat haben, dann bleibt das Aktiv-Konto gebührenfrei.

    - ist schon absehbar, wann das Angebot eingestellt wird, hält es noch bis Montag 07.10.?
    - wie müssen die Unterlagen (Antrag, Ausweiskopien, Kopien EC-Karte) eingeschickt werden, zwingend per Briefpost oder reicht per Email?
    - gibt es ein Affili- / Partner-Programm bei preisboerse24.de?
    - müssen die Optionstestings alle bei Talkline gekündigt werden, oder ist noch eine weitere Firma (Stichwort Jamba) der Anbieter eines Testings, z.b. bei Norton Mobile Security

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Irgendwie unterliegst du hier einem Trugschluss. Ob der Vertrag übernommen werden kann oder nicht, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Wenn du die Versicherung fragst und diese sagt, ja, kann übernommen werden, ist alles gut.


    Wenn diese sagt, ja, kann übernommen werden, aber nur mit einem niedrigeren SFR, steigen ab sofort die Beiträge.


    nicht ganz, es ist genau so wie es carba hier geschrieben hat.
    Ein Vertrag kann formell nur dann übernommen werden, wenn eine der Bedingungen vorliegt, die Carba genannt hat, Enkel(in)/Neffe/Nichte sind definitiv nicht nah genug verwandt, und haben auch nicht im gleichen Haushalt gewohnt. Das haben meine Anfragen bei meinen eigenen Versicherungsgesellschaften ergeben. Alles andere ist reine Kulanz, und darauf hat man keinen Anspruch.
    Genau darum hatte ich ja geschrieben, dass der SF-Rabatt der Versicherung höchstwahrscheinlich NICHT übernommen werden kann.



    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wenn du nun einfach nichts machst und ein Unfall passiert, ist im allerschlimmsten Fall keine Versicherung vorhanden. Wenn die Versicherung durch den Tod nicht von der Leistungspflicht frei wird (wonach es ja aussieht),


    genau darum geht es primär erst mal. Besteht nun auf jeden Fall Versicherungsschutz oder nicht.



    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    wird sie jedoch zahlen und die höheren Beiträge (durch den niedrigeren SFR) von dem Enkel rückwirkend einfordern (dann wären wie also bei der gleichen finanziellen Konstellation wie oben.
    ...
    Du siehst also, in allen Konstellationen ist man unterm Strich dort, wo man wäre, wenn man der Versicherung ganz einfach die veränderte Situation heute mitteilen würde.
    ...
    Du kannst durch eine unverzügliche Mitteilung also nichts verlieren, sondern nur gewinnen, nämlich Gewissheit über Art und Umfang des Versicherungsschutzes.


    Wie schon gesagt, wenn der Tod gemeldet wird, dann wird die Prämie definitiv steigen. Wenn hingegen nicht gemeldet wird und es dann irgendwann mal rauskommt, dass die Versicherung auch definitiv dann rückfordert, das ist hingegen nicht gewiss. Also kann/könnte man schon was gewinnen.


    carba
    Vielen Dank für Deinen Beitrag. Im Gegensatz zu manch anderen, die hier das Thema Moral und Gier wieder in's Spiel bringen (Anmerkung: Was übrigens eigentlich hier gar nicht zum Thema gehört), scheinen Deine Angaben sachlich richtig zu sein. Zumindest habe ich das bei meinen Recherchen ähnlich so herausgefunden.
    Aber bist Du sicher dass es ein Jahr ist in der ein SF-Rabatt übertragen werden kann? Mir wurden 6 Monate genannt.



    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    1. Ihr könnt jederzeit auf irgendeinen Erben oder auf sonstwen ummelden. Halter != Eigentümer! Das Eigentumsverhältnis ist unabhängig davon, wer der Halter ist.


    2. Ihr müsst euch darüber in klaren sein, wer die Prozente übernehmen soll. Das kann ja nicht so schwer sein. es ist jedenfalls keine Lösung einfach Garnichts zu machen.


    3. Ihr werdet ja wohl wissen, wo das Fahrzeug versichert ist. Es kommen ja schließlich jährlich Rechnungen und es wird vom Konto abgebucht. Wenn alle Stricke reissen, könnt ihr bei der Zulassungsstelle nachfragen.


    zu 1 und 2)
    und genau das ist nicht der Fall, da wie schon beschrieben nicht der Enkel alleine geerbt hat, sondern mit anderen zusammen. Damit die Schwierigkeit auch deutlich wird, die anderen Miterben sind noch nicht mal verwandt.
    D.h. auf die anderen Erben lässt sich noch viel weniger ein SF-Rabatt übertragen.


    Eben weil der Enkel der einzige ist, der noch einen verwandtschaftlichen Bezug zum Verstorbenen hat, soll er die Abwicklung übernehmen.
    Wie gesagt, da es mehrere Erben sind und diese auch noch wild "zusammengewürfelt", macht es das ganze nicht einfacher, und zum anderen sind Entscheidungen auch nicht schnell gefällt.


    zu 3:
    Ja, das ist bekannt (aus Abbuchungen und Versicherungsbestätigung im Handschuhfach), deshalb frage ich ja erst mal hier an bzw. bei meinen eigenen Versicherungsgesellschaften, weil die am Versicherungsvertrag *nicht* beteiligt sind und somit "unparteiisch" sind.


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Einfach die Gesellschaft anrufen, einen Vertreter ins Haus bestellen und mit dem alles besprechen. Spart Zeit und Nerven.


    Ja, aber höchstwahrscheinlich kein Geld ;-)
    Ansonsten siehe Antwort für stanglwirt


    Zitat

    Original geschrieben von lisari
    Demnach liegt die Versicherungspolice vor...


    Nein, das ist nicht der Fall. Das mit dem Fahrerkreis/Fahrer-Begrenzung, das ist schlichtweg eine Annahme daraus dass der Vertrag noch aus Zeiten stammt (und seitdem sehr wahrscheinlich nie geändert/angepasst wurde, weil der Verstorbene sich selten um "Schriftkram" gekümmert hat), als es solche Dinge noch gar nicht gab. Vor 25 Jahren hatten die wenigsten Versicherungen solche Ausschlüsse in möglichen Verträgen überhaupt im Angebot.




    Aber es geht nicht nur um das Thema Übernahme/Fortführung einer günstigen Versicherung. Es geht schlichtweg auch darum dass es eben mehrere Erben sind, dass diese weit verstreut und nicht verwandt sind, und dass sich die Abwicklung des ganzen deshalb hinzieht. Deshalb geht es im Moment primär auch noch gar nicht um das Thema "Übernahme", sondern darum dass das Kfz überhaupt benutzt werden kann und muss.
    Es kann ja nicht sein, dass dadurch, dass man sich noch nicht geeinigt hat, das ganze dann dazu führt dass
    a) kein Versicherungsschutz mehr besteht und
    b) das Kfz nicht benutzt werden kann
    Im Moment *könnte* man noch gar nichts an die Versicherung melden (ausser grundsätzlich dass der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist), da es eben keine *einzelne* Person gibt. Und eine Erbengemeinschaft wird die Versicherung eben nicht akzeptieren.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Die Frage stellt sich nicht - einfach mal in den Versicherungsvertrag schauen, da wir genau geregelt sein wie man sich als Versicherungsnehmer bzw. Erbe zu verhalten hat.


    Leider ist nicht alles immer so einfach (einfach in die Unterlagen schauen, einfach anrufen, usw.)


    Wenn die Unterlagen noch auffindbar wären, wäre auch das schon passiert.
    Der Vertrag wurde vor zig Jahren (evlt. Jahrzenten) geschlossen.


    Nächstes Problem:
    Unabhängig vom SF-Rabatt, selbst wenn der Enkel wollte, er kann da gar nichts melden bzw. das Auto ummelden, da er nicht das Auto direkt geerbt hat, sondern er ist Teil einer Erbengemeinschaft. Sprich das Auto gehört mehreren Personen.
    Und ob eine Versicherung auf eine Erbengemeinschaft oder der Halter eine Erbengemeinschaft sein kann, das bezweifle ich.
    Die Gemeinschaft ist sich einig, dass der Enkel bis auf weiteres mit dem Auto fahren darf, sie ist sich aber nicht einig dass der Enkel das Auto auch bekommt, sprich er der Halter wird.


    Und nun?


    Jimmythebob
    Danke für den Link, ich habe schon gegoogelt, aber wohl nicht mit den richtigen Wörtern.
    Und leider wie viele der Postings hier auch, nur Meinungen gefunden, aber nichts Konkretes.
    Fakt ist wohl tatsächlich, dass Versicherungsschutz besteht.
    Allerdings frage ich mich schon bei vielen Beiträgen, die ich bei Google gefunden habe, und auch hier, warum immer einfach mal so was behauptet wird (= kein Schutz), ohne eine Grundlage dafür zu haben.


    stanglwirt
    Das ist ganz einfach beantwortet: Solange das Auto versichert ist, so lange wie möglich.


    Man muss zwei Dinge trennen: Versicherung und Zulassung/Halter.


    Versichergung:
    Solange das Auto weiter versichert ist, kann ja ausser einer Nachforderung nichts kommen. Wenn die Nachforderung aber nicht kommt, dann wäre das Ziel ja auch erreicht. Und wenn sie kommt, dann hat man auch nichts verloren.


    Zulassung:
    Bei einem Unfall nimmt die Polizei sowieso die Daten vom Fahrer auf, genau wie bei einer Verkehrskontrolle. Strafzettel, die ohne Erfassung des Fahrers verschickt werden, die gehen tatsächlich mit einem Vermerk zurück weil die ja tatsächlich an den Halter gehen.
    Aber die Zulassung ist auch nicht das Problem, da gibt es im schlimmsten Fall ein kleines Bußgeld, weil man nicht umgemeldet hat.
    Die Versicherung ist das entscheidende.



    EDIT:

    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Warum kann der Enkel die Rabatte nicht übernehmen?


    Weil der Enkel erst 28 ist, den Führerschein mit 18 gemacht hat und somit noch nicht lange genug den Führerschein hat, um einen Vertrag mit SF30 zu übernehmen.
    Er wird somit in eine SF-Klasse eingestuft für 10 Jahre Führerscheinbesitz.


    Und wenn's ganz dumm läuft, dann kann der Enkel die Versicherung gar nicht übernehmen, weil er nicht nahe genug verwandt ist..


    Umso mehr ist die Frage begründet, die ich gestellt habe, ob man auch alles so lassen kann wie es ist. Wenn der Vertrag sowie nicht übernommen werden könnte, dann spart man im günstigsten Fall, und wenn man nachzahlen muss, dann hat man auch nichts verloren wie wenn man gleich gemeldet hätte.



    Wie gesagt, es gibt nur eine Frage die wirklich relevant ist (und auch teuer werden kann), ob Versicherungsschutz besteht oder ob nicht wenn man alles so lässt wie es ist.

    Hallo zusammen,


    vielen Dank schonmal für die Antworten.


    ABER:
    Wenn ich das richtig interpretiere, dann sind eure Antworten nur Meinungen.


    Habt ihr auch Quellen, z.B. in Form von Gesetzestexten?


    Hintergrund:
    Der Enkel ist einer der Erben.
    Und es geht darum, die 30-Prozent-Schadenfreiheitsrabatte weiter zu nutzen. Der Enkel selbst ist aber noch nicht alt genug, damit er diese einfach übernehmen kann. Würde er den Vertrag übernehmen, würden automatisch aus den 30 dann 60%.


    Wenn es also keine Pflicht gibt, dass man den Tod melden muss, und der Wagen trotzdem versichert ist, dann lässt man natürlich alles so weiterlaufen solange keiner was will.


    Wegen bei der Versicherung fragen:
    Natürlich ist der Enkel auch schon auf die Idee gekommen, einfach bei der Versicherung anzurufen. Nur geht es darum, dass man keine schlafenden Hunde weckt.
    Wenn die von dem Tod wissen (was dann durch die Nachfrage passieren würde!), dann wollen die natürlich umstellen, damit sie mehr Geld kassieren können.
    Wenn aber auch so ein Versicherungsschutz besteht, dann braucht man dort auch niemanden auf dumme Ideen bringen.


    Soweit der Hintergrund klar geworden?

    Hallo zusammen,


    im Bekanntenkreis gibt es den Fall, dass der Halter- und Versicherungsnehmer eines Autos verstorben ist. Das Auto ist zugelassen und hat eine Vollkaskoversicherung. In der Versicherungspolice gibt es keine Einschränkungen auf einen bestimmten Fahrer bzw. Fahrerkreis.


    Die jeweiligen Beiträge/Steuern werden nach wie vor per Lastschrift vom Konto des Verstorbenen abgebucht.


    Der Verstorbene war der Opa, nun fährt der Enkel mit dem Auto. Der Enkel ist über 25, sprich fällt nicht in die Kategorie junger Fahrer.



    Wer kann etwas dazu sagen:


    - Darf man mit einem Auto fahren, welches auf einen Verstorbenen zugelassen und versichert ist?
    - Wie lange darf man das?
    - Ist das Auto überhaupt versichert (gilt die Haftpflicht als auch die Vollkasko)?
    - Wann könnte es Probleme geben?


    Vielen Dank schonmal für eure Erfahrungen / Tipps.