Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Die Frage stellt sich nicht - einfach mal in den Versicherungsvertrag schauen, da wir genau geregelt sein wie man sich als Versicherungsnehmer bzw. Erbe zu verhalten hat.
Leider ist nicht alles immer so einfach (einfach in die Unterlagen schauen, einfach anrufen, usw.)
Wenn die Unterlagen noch auffindbar wären, wäre auch das schon passiert.
Der Vertrag wurde vor zig Jahren (evlt. Jahrzenten) geschlossen.
Nächstes Problem:
Unabhängig vom SF-Rabatt, selbst wenn der Enkel wollte, er kann da gar nichts melden bzw. das Auto ummelden, da er nicht das Auto direkt geerbt hat, sondern er ist Teil einer Erbengemeinschaft. Sprich das Auto gehört mehreren Personen.
Und ob eine Versicherung auf eine Erbengemeinschaft oder der Halter eine Erbengemeinschaft sein kann, das bezweifle ich.
Die Gemeinschaft ist sich einig, dass der Enkel bis auf weiteres mit dem Auto fahren darf, sie ist sich aber nicht einig dass der Enkel das Auto auch bekommt, sprich er der Halter wird.
Und nun?
Jimmythebob
Danke für den Link, ich habe schon gegoogelt, aber wohl nicht mit den richtigen Wörtern.
Und leider wie viele der Postings hier auch, nur Meinungen gefunden, aber nichts Konkretes.
Fakt ist wohl tatsächlich, dass Versicherungsschutz besteht.
Allerdings frage ich mich schon bei vielen Beiträgen, die ich bei Google gefunden habe, und auch hier, warum immer einfach mal so was behauptet wird (= kein Schutz), ohne eine Grundlage dafür zu haben.
stanglwirt
Das ist ganz einfach beantwortet: Solange das Auto versichert ist, so lange wie möglich.
Man muss zwei Dinge trennen: Versicherung und Zulassung/Halter.
Versichergung:
Solange das Auto weiter versichert ist, kann ja ausser einer Nachforderung nichts kommen. Wenn die Nachforderung aber nicht kommt, dann wäre das Ziel ja auch erreicht. Und wenn sie kommt, dann hat man auch nichts verloren.
Zulassung:
Bei einem Unfall nimmt die Polizei sowieso die Daten vom Fahrer auf, genau wie bei einer Verkehrskontrolle. Strafzettel, die ohne Erfassung des Fahrers verschickt werden, die gehen tatsächlich mit einem Vermerk zurück weil die ja tatsächlich an den Halter gehen.
Aber die Zulassung ist auch nicht das Problem, da gibt es im schlimmsten Fall ein kleines Bußgeld, weil man nicht umgemeldet hat.
Die Versicherung ist das entscheidende.
EDIT:
Zitat
Original geschrieben von Blondinenfreund
Warum kann der Enkel die Rabatte nicht übernehmen?
Weil der Enkel erst 28 ist, den Führerschein mit 18 gemacht hat und somit noch nicht lange genug den Führerschein hat, um einen Vertrag mit SF30 zu übernehmen.
Er wird somit in eine SF-Klasse eingestuft für 10 Jahre Führerscheinbesitz.
Und wenn's ganz dumm läuft, dann kann der Enkel die Versicherung gar nicht übernehmen, weil er nicht nahe genug verwandt ist..
Umso mehr ist die Frage begründet, die ich gestellt habe, ob man auch alles so lassen kann wie es ist. Wenn der Vertrag sowie nicht übernommen werden könnte, dann spart man im günstigsten Fall, und wenn man nachzahlen muss, dann hat man auch nichts verloren wie wenn man gleich gemeldet hätte.
Wie gesagt, es gibt nur eine Frage die wirklich relevant ist (und auch teuer werden kann), ob Versicherungsschutz besteht oder ob nicht wenn man alles so lässt wie es ist.