Zitat
Original geschrieben von Applied
Rechnungen kontrollieren und ggf. reklamieren?
Ein Glücksspielumsatz mag zwar kein "Einkauf" im Sinne von Preisverzeichnis und AGB sein. Aber eine Abhebung von "Bargeld" (Geld in physischer Form) - ist es eben auch nicht. Es ist halt ein anderer "Geldtransfer" - aber für solche schreibt die Advanzia Bank ja keinen Preis und keine Verzinsung in Ihr Preisverzeichnis. Wieso sollten sie also dafür Zinsen oder gar Gebühren verlangen dürfen?
Gebühren werden auch keine verlangt, aber Du müsstest Sollzinsen zahlen wie bei bei einer Geldabhebung.
Die Aussage, die ich hier im Thread gefunden habe, stammt von 06.2007 (Seite 38).
Ich war doch sehr verwundert dass das Thema sonst hier noch nirgends angesprochen wurde. Aufmerksam geworden bin ich über eine Google-Suche, wo jemand einen Umsatz reklamiert hatte und dann eben eine Antwort von der Advancia bekommen haben will, dass besagte Umsätze eben als Bargeldumsätze zählen würden.
Ich wollte es zunächst nicht glauben und dachte, dass wenn so wenig darüber berichtet wird und die Advancia auch seit 2007 nirgends einen entsprechenden Hinweis mit in die Unterlagen mit aufnimmt, dass da nichts dran sei. Ich habe einfach mal die Hotline angerufen und habe mich schon darauf eingestellt, dass eine entsprechende Aussage kommt.
Umso mehr war ich erstaunt, als die Mitarbeiterin nach kurzer Rücksprache mit einem Kollegen schon nach 10 Sekunden die Antwort brachte, dass das, was ich da im Internet gelesen hätte, zutreffend sei, sprich dass Lotto und Co eben tatsächlich wie Bargeldumsätze zählen und entsprechend abgerechnet werden würden.
Auf meine Nachfrage, wo man denn einen Hinweis auf dieses Verhalten finden könne, kam mehr oder weniger die Aussage "das sei halt so" und es würde halt davon abhängen, als was der Händler sein Terminal registriert hat, sprich die Advancia als "arme Bank" könne ja nichts daran ändern.
Wenn also irgend ein Zahlungsdienstleister einem Händler das Terminal falsch einstellt, z.B. als Geldautomat oder als Glückspiel oder was auch immer es da für Rubriken gibt, dann kommt das ganze bei der Advancia als Bargeld rein und wird auch entsprechend abgerechnet.
Ich brachte dann auch noch den Vergleich mit einem Kleiderkauf im Onlineshop und dass beim Lottoscheinkauf ja auch nichts anderes passieren würde, was aber gleich und vehement als nicht das gleiche abgetan wurde (also im Grunde so wie Du es geschrieben hast).
Ich habe das Gespräch dann nicht weiter fortgeführt, da wie so oft die Deutsch-Kenntnisse der Mitarbeiter bei der Advancia kein Gespräch zulassen, das auch zu etwas führt.
Dass es ein solches Handling mit Lotto und Co gibt mag ja durchaus legitim sein, aber ich als Kunde möchte schon vorher die Chance haben, dass ich vor dem Karteneinsatz auch die Möglichkeit habe, in meinem Vertrag entsprechendes Nachlesen zu können.
Darum auch der Hinweis auf das Thema "Schutz", dass die Advancia nicht morgen auf die Idee kommt, alle Paypal-Zahlungen ebenfalls als Bargeld abzurechnen und dann bei einer Reklamation lapidar sagt, das komme halt von Paypal so rein.
Auf Kulanz möchte ich mich nicht verlassen müssen, u.a. auch vor dem Hintergrund, dass hier schon mehrmals meine ich geschrieben wurde, dass die Advancia es einem bei Reklamationen nicht besonders einfach macht, also ein Widerspruch nicht so einfach sei wie bei einer Lastschrift.
Mir würde spontan nichts einfallen, wo hier im Thread einmal darüber berichtet wurde, dass eine Reklamation bei einer Zahlung kundenfreundlich und zu Gunsten des Kunden entschieden worden wäre.