Re: Re: Re: CC Übertrag
Zitat
Original geschrieben von Louvain
Für den normalen NV-Bescheinigungsbesitzer ist das Ganze weder einfach noch doppelt schlimm. Und 'belastet' wird durch die Zwischengewinne die NV-Bescheinigung auch nicht. Er hat durch die NV-Bescheingung generell *nichts* mit der Besteuerung von Kapitalerträgen zu tun
...
Verlustbescheinigung beantragen und ggf. über das Finanzamt einen entsprechende Feststellung seiner Verluste im Rahmen der ESt-Erklärung erwirken, damit er ggf. per Verlustvortrag diesen Verlust noch steuerlich nutzen kann (falls zukünftig keine NV-Bescheinigung mehr besteht, schafft man sich dadurch eine Art "Steuerverrechnungspolster" für zukünftige Kapitalerträge)
...Verpflichtung der Banken, die Kapitalerträge, die auf Konten/Depots anfallen, die durch NV-Bescheinigung von der Besteuerungspflicht befreit sind, an eine zentrale Stelle beim Bundeszentralamt für Steuern zu melden
Natürlich hat eine NV-Bescheinigung an sich nichts mit der Besteuerung zu tun. Sie sorgt lediglich dafür, dass Du keine EkSt-Erklärung machen musst, um Dir zuviel bezahlte Steuern aus Kapitaleinkünften zurückzuholen, die ohne NV im Rahmen der Abgeltungssteuer abgeführt werden würde.
Eine NV-Bescheinigung wird soweit ich weiß auch nur dann ausgestellt, wenn auf absehbare Zeit die Bedingungen auch erfüllt sind.
Das klassische Beispiel sind Rentner, also die von Dir erwähnten normalen NV-Bescheinigungsbesitzer.
Und gerade dort kann man davon ausgehen, dass die eben keine EkSt-Erklärung mehr machen werden.
Sprich gerade dort ist es wichtig, dass keine Verluste in den Töpfen entstehen, da diese sonst wieder gezwungen wären, eine Erklärung zu machen, was man ja gerade durch die NV ersparen kann.
Heißt also dass Du entweder wieder eine Erklärung machen musst, oder Du hättest dann das Geld verschenkt.
Zum Thema Belastung:
Du sagst es ja selbst: Die Bank meldet natürlich was Du an Gewinnen erwirtschaftet hast und dass Du eben dafür durch die NV keine Steuern abgeführt hast. Also werden natürlich auch die Stückzinsen/Zwischengewinn gemeldet, "belastet" also die NV sehr wohl, eben weil nur Gewinne und keine Verluste gemeldet werden.
Beispiel zur Verdeutlichung:
Du kaufst WP bei Bank1 und bekommst in den Verlusttopf einen Verlust über 30000 Euro eingestellt. Du überträgst die WP zu Bank2, ohne die Töpfe mitzunehmen, weil z.B. sich noch etwas im Depot bei Bank1 befindet.
Bei der Bank2 hast Du eine NV. Es werden Dir zwar keine Steuern abgezogen, aber auf Basis der NV.
Die Bank meldet aber 30000 Euro als Zwischengewinn an's FA.
Ich bin mir sicher, dass Du dann Post vom FA bekommst, in der Du aufgefordert wirst, die NV zurückzugeben. Du hast dann überhaupt nichts verdient, bist aber Deine NV los und darfst zu guter letzt auch noch eine EkSt-Erklärung machen.