Beiträge von blacksun

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    da gibt es wohl einige Anrufe wegen Mobilfunknummer-Hinterlegung...


    das schon, aber wie kann man dann auch auf die Idee kommen, dass man zeitgleich mit der Umstellung des KK-Onlinebanking auch die Anlage-Banking-Seite offline nimmt.


    Im Anlagebereich war keine Umstellung geplant und jetzt komme ich nicht an das Geld auf dem TG-Konto, weil Online abgeschaltet ist und telefonisch alles überlastet ist.


    ...ganz große Leistung....


    irgendwie glaube ich da ist was im Busch..

    Re: Re: C&A Bank


    Zitat

    Original geschrieben von DarioM
    will die C&A Bank die KwK-Prämie nicht mehr zahlen, zumindest nicht ohne Reklamation...


    Ich meine es wurde vor einiger Zeit hier berichtet, dass die C&A-Money ohnehin nicht ein zweites Mal eine KwK-Prämie bezahlt. Ich habe das so verstanden dass *grundsätzlich* nicht ein zweites Mal die Prämie bezahlt wird.
    Ist das inzwischen wieder anders?

    Re: Hanseatic Bank


    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Die Hanseatic Bank hat uns heute je einen Kontoauszug fürs Tagesgeld mit dem Text: "Kontoauflösung" geschickt, obwohl wir unsere Konten dort nicht gekündigt hatten.
    ...
    Das ist schon merkwürdig, denn eine Kündigung haben wir nicht erhalten und es fand auch keine Kontaktaufnahme seitens der Bank statt.


    deshalb ist meine Empfehlung, dass man immer einen kleinen Betrag < 1 Euro auf dem Konto belässt, damit sie einen kontaktieren müssen.
    Einfach schließen und das Geld behalten wäre nach meinem Verständnis dann Unterschlagung.

    Re: TG Advanzia


    Zitat

    Original geschrieben von Reifel
    Bitte wählen Sie zwischen folgenden Möglichkeiten der steuerlichen Behandlung Ihrer Zinserträge aus
    - Freistellung: Die Bank meldet den Zinsertrag an das Finanzamt, keine Quellensteuerabführung
    - Keine Meldung an das Finanzamt, abgeführte Quellensteuer (z.Zt. 35%) ist steuerlich anrechenbar


    Variante 1 wäre wie in Deutschland, sprich Meldung an das ("deutsche"?) Finanzamt? Für wen lohnt Variante 2? 35% sind ja sehr knackig...


    nein, Variante 1 ist keineswegs wie in Deutschland. Die Advancia führt dann überhaupt keine Steuern ab. Als luxemburgische Bank kennt Advancia keine Abgeltungssteuer. Du musst also die Zinserträge in Deiner EkSt-Erklärung angeben, um so nachträglich versteuert zu werden.
    Dass das natürlich wieder zu unangenehmen Fragen durch das FA führen könnte dürfte klar sein.


    Ich würde eher die Variante 2 wählen. Du bezahlst zwar 35 statt 25 Prozent (mit Soli und Kirchensteuer eigentlich auch schon bis zu 28 Prozent). Dafür bleibst Du aber wie bei der Abgeltungssteuer anonym, hinterziehst keine Steuern und keiner kann Dir was.


    Wenn Du die 10 Prozent mehr an Steuern ausrechnest kommst Du auf einen Zinsabschlag von 0,19 Prozent. Sprich effektiv hast Du dann einen Zinssatz von 2,31 Prozent, durch den deutschen Soli und Kirchensteuer sogar noch einen Tick besser.


    Aber in der Tat ist das mit der kurzen Zinsgarantie von 2 Monaten sehr knapp. Hier muss jeder selbst entscheiden ob sich das für einen lohnt.

    Re: Re: Kostenlose Prepaid-Kreditkarten gesucht


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Das Thema ist schon interessanter, wenn Du z.B. Dein Gehalt auf einer Prepaid Karte empfangen möchtest. Da muss dann z.B. das Arbeitslosenamt oder der Arbeitgeber Geld an die Sammelbankverbindung überweisen, und im Verwendungszweck z.B. die Kartennummer angeben. ...


    Das habe ich schon mehrfach gehört das Thema.
    Warum ist denn sowas interessant, dass man Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld,usw. nicht auf ein Giro oder sonstiges "normales" Konto bekommt, sondern auf ein KK-Konto?

    Re: Re: Re: Re: Re: CC Übertrag


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Im Prinzip stimmt das alles, aber meinst Du wirklich, dass viele 'normale' NV-Bescheinigungsbesitzer Fonds in einem solchem Volumen erwerben, dass dadurch 30.000 Euro an Zwischengewinnen entstehen?


    nein, das sollte nur zeigen dass man als NV-Bescheinigungsbesitzer besonders aufpassen sollte auf das Thema.
    Egal ob man an der Betragsgrenze ist mit seinen Einkünften oder nicht, man sollte seine NV nicht unnötig belasten.

    Re: Re: Re: CC Übertrag


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Für den normalen NV-Bescheinigungsbesitzer ist das Ganze weder einfach noch doppelt schlimm. Und 'belastet' wird durch die Zwischengewinne die NV-Bescheinigung auch nicht. Er hat durch die NV-Bescheingung generell *nichts* mit der Besteuerung von Kapitalerträgen zu tun
    ...
    Verlustbescheinigung beantragen und ggf. über das Finanzamt einen entsprechende Feststellung seiner Verluste im Rahmen der ESt-Erklärung erwirken, damit er ggf. per Verlustvortrag diesen Verlust noch steuerlich nutzen kann (falls zukünftig keine NV-Bescheinigung mehr besteht, schafft man sich dadurch eine Art "Steuerverrechnungspolster" für zukünftige Kapitalerträge)
    ...Verpflichtung der Banken, die Kapitalerträge, die auf Konten/Depots anfallen, die durch NV-Bescheinigung von der Besteuerungspflicht befreit sind, an eine zentrale Stelle beim Bundeszentralamt für Steuern zu melden


    Natürlich hat eine NV-Bescheinigung an sich nichts mit der Besteuerung zu tun. Sie sorgt lediglich dafür, dass Du keine EkSt-Erklärung machen musst, um Dir zuviel bezahlte Steuern aus Kapitaleinkünften zurückzuholen, die ohne NV im Rahmen der Abgeltungssteuer abgeführt werden würde.
    Eine NV-Bescheinigung wird soweit ich weiß auch nur dann ausgestellt, wenn auf absehbare Zeit die Bedingungen auch erfüllt sind.


    Das klassische Beispiel sind Rentner, also die von Dir erwähnten normalen NV-Bescheinigungsbesitzer.
    Und gerade dort kann man davon ausgehen, dass die eben keine EkSt-Erklärung mehr machen werden.
    Sprich gerade dort ist es wichtig, dass keine Verluste in den Töpfen entstehen, da diese sonst wieder gezwungen wären, eine Erklärung zu machen, was man ja gerade durch die NV ersparen kann.
    Heißt also dass Du entweder wieder eine Erklärung machen musst, oder Du hättest dann das Geld verschenkt.


    Zum Thema Belastung:
    Du sagst es ja selbst: Die Bank meldet natürlich was Du an Gewinnen erwirtschaftet hast und dass Du eben dafür durch die NV keine Steuern abgeführt hast. Also werden natürlich auch die Stückzinsen/Zwischengewinn gemeldet, "belastet" also die NV sehr wohl, eben weil nur Gewinne und keine Verluste gemeldet werden.


    Beispiel zur Verdeutlichung:
    Du kaufst WP bei Bank1 und bekommst in den Verlusttopf einen Verlust über 30000 Euro eingestellt. Du überträgst die WP zu Bank2, ohne die Töpfe mitzunehmen, weil z.B. sich noch etwas im Depot bei Bank1 befindet.
    Bei der Bank2 hast Du eine NV. Es werden Dir zwar keine Steuern abgezogen, aber auf Basis der NV.
    Die Bank meldet aber 30000 Euro als Zwischengewinn an's FA.
    Ich bin mir sicher, dass Du dann Post vom FA bekommst, in der Du aufgefordert wirst, die NV zurückzugeben. Du hast dann überhaupt nichts verdient, bist aber Deine NV los und darfst zu guter letzt auch noch eine EkSt-Erklärung machen.

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    An den einzusendenden Unterlagen hat sich durch die Anpassung aber nichts geändert.


    Man kann die Unterlagen ja vorab per Email einschicken.
    Ist es immer noch so, dass der Vertrag dann schon aktiviert wird und das ganze von 24mobile verschickt wird, sobald die Unterlagen per Briefpost eingegangen sind?


    Das hätte den Vorteil dass man schnell erfährt ob man von BASE überhaupt genommen wird. Bei einer Ablehnung kann man sich den Brief sparen.

    vesat


    ich habe wie per PM mitgeteilt das "Individual-Angebot" bestellt.
    Auftragsnummer 1033054
    Du änderst ja das bestellte Gerät auf das eigentlich gewünschte "Gerät" ab.


    - Wann passiert das bzw. wo sehe ich dass ich die Änderung bekomme?
    - Muss ich trotzdem die ursprünglichen Unterlagen per Email/Post einschicken oder gibt es neue mit den Änderungen?
    Bitte zügig antworten, der 30.04. rückt näher