Re: Re: Re: Zwischengewinne
ZitatOriginal geschrieben von robbierob
...Werden die Steuern für die aufgelaufenen Zinsen beim Tagesgeld dann mit den Steuern aus dem Fondsverkauf verrechnet? Oder gilt das für diese Zinseinnahmen nicht?
Ein ähnliches Spiel gäbs dann bei der Targobank. Für einen Depotwechsel zur Targobank kann ich ja Festgeld zu den 3,75% für ein halbes Jahr anlegen und habe auch entsprechende Zinseinkünfte auf dieses Geld. Ich möchte das Depot von 1822 nehmen und es dann auch schließen lassen....
Die Stückzinsen, die in den Verlusttopf kommen, entstehen nicht beim Verkauf des Fonds, sondern beim Kauf. Deshalb ist der Topf mit den Zinsen ja im Moment bei der Bank, von wo aus Du übertragen hast.
Zu dem CC-TG-Zins:
Denk aber daran, dass für das Thema Verlusttopf das gleiche gilt wie für einen Freistellungsauftrag. Er muss bei der Zinszahlung auch da sein. Und beim CC-TG wird Quartalsweise Zins bezahlt, nicht jährlich.
Ob die die CC immer bereit ist, nachträglich bereits abgeführte Steuern zu erstatten (wenn nachträglich ein Freistellungsauftrag vorgelegt wird oder eben wenn ein Verlusttopf eintrifft), das weiß ich nicht. Mir hat sie mal gemacht, als ich den Freistellungsauftrag mal vergessen hatte, aber auch nur nach viel Zureden.
Zu Verlusttöpfen:
Es gibt drei Arten von Töpfen: Aktien, allgemeine Verluste und ausländische Quellensteuer.
Verluste im Aktionenverlusttopf können auch nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden und umgekehrt.
Die Stückzinsen/Verluste mit Deinem Fond sind hingegen "allgemeine Verluste", die auch mit Zinserträgen aufgerechnet werden können.
Mit dem dritten Topf habe ich mich noch nicht beschäftigt.
Was Deinen Verlusttopf angeht hast Du ja kein Problem, da Du ohnehin bei der Targo-Aktion teilnehmen möchtest. Du musst ja sowieso WP kaufen und zur Targo übertragen. Dann entstehen ja auch wieder neue Stückzinsen. Kauf doch einfach bei der gleichen Bank wie diesmal auch nimm dann den Topf mit den gesammelten Stückzinsen mit zur Targo und verbrauche diesen dann mit den Zinsen für das FG.
Verlusttopfübertrag nur mit WP-Übertrag:
Die Töpfe können nur zusammen mit einem WP übertragen werden. Wenn Du also die Töpfe vor der Depotschließung weg haben möchtest (dann lässt sich der Verlust nur noch per Bescheinigung ausgewiesen und Du kannst damit nur noch was über die EkSt-Erklärung anfangen), dann kaufst Du vorher einfach ein WP mit der Mindestanlagesumme (manche machen z.B. schon ab 1 Stück) und bringst damit den Topf zur anderen Bank.
ZitatOriginal geschrieben von DarioM
...Wenn eBay diese Weiterleitungen für 0% in der Zukunft noch so anbietet, kann ja Mann für 1€ was einstellen. Frau kauft für 1€ und Mann setzt Versandkosten auf 999€. Dann werden einfach 1000€ ohne Gebühren per PayPal und anschließend per Überweisung weitergeleitet^^
...
bis irgendwann PayPal der User sperrt^^
ich kann nur dringend davon abraten, Umsätze über Paypal zu generieren. Paypal ist bekannt dafür, dass Gelder gesperrt werden, wenn denen etwas nicht passt bzw. auffällt. Dann muss man sich denen gegenüber erklären, muss Unterlagen einreichen, Herkunft nachweisen, usw. Und so eine Freigabe geht nicht innerhalb von wenigen Tagen über die Bühne. Paypal hat seinen Firmensitz nicht in Deutschland. Was das heißt dürfte ja klar sein.
Die wahrscheinlich Folge hat Dario ja erwähnt: Sperre
Bei Banken ist das in Normalfall nicht tragisch, da es genügend andere gibt. Aber Paypal hat halt nun mal fast Monopolstellung.
Und schaut euch mal die letzte AGB-Änderung vor ein paar Wochen von paypal an (müsste jeder Benutzer per Email bekommen haben).
Die ganzen Änderungen zielen genau darauf ab, dass Paypal nicht dazu eingesetzt werden darf, um irgendwelche Umsätze zu generieren.