Re: Re: Verluste aus WP-Verkauf vor Einführung der Abgeltungssteuer
Zitat
Original geschrieben von chrisnx
Die Verlustverrechnung wurde erst zum Fiskaljahr 2009 mit der Abgeltungswirkung der Kapitalertragssteuer eingeführt. Davor gab es bereits die KESt mit 20% auf Divisenden und 30% auf Zinsen (hier als Zinsabschlagsteuer) sowie 35% auf Tafelgeschäfte (dito.), jedoch ohne abgeltende Wirkung und einer Verlustverrechnung,
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Die Verluste waren mehrere Jahre rücktragbar sowie unbegrenzt vortragbar. Letztere sind aktuell die noch verbleibenden "Altverluste", welche nur noch in diesem Jahr unbeschränkt mit aktuellen Kapitalerträgen (exkl. Zinsen und Dividenden) verrechnet werden können,
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Fazit: Wenn Du vor 2009 Verluste eingefahren hast, hast Du diese hoffentlich in Deinen ESt-Erklärungen geltend gemacht und auch Bescheide über verbleibende Verluste vorliegen. Falls nicht und diese Jahre bereits rechtskräftig sind, hast Du diese leider verloren (den Wert des Verlustes sowie die Möglichkeit der Verrechnung mit Gewinnen). Soweit für WP.
Genau letzteres ist der Fall. Alle EkSt-Erklärungen bis auf 2012 sind bereits gemacht und rechtskräftig. Die Verluste habe ich bestimmt bescheinigt bekommen (bzw. könnte ich noch bekommen).
Wenn man Verluste in der Erklärung angegeben hat, dann musste man im Gegenzug vermutlich auch sämtliche Zinseinkünfte angeben.
wenn der Grenzsteuersatz aber höher liegt wie die damals abgeführten 20 oder 30% dann hat das dazu geführt, dass die Verluste zwar verrechnet wurden, dafür die restlichen Einnahmen aber höher besteuert worden sind.
Habe ich das richtig im Kopf:
Heute zahlt man doch nie mehr wie die 25 Prozent (+ Soli und Kirchensteuer), egal wie hoch der persönliche Steuersatz ist.
Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 liegt, dann kann/sollte man die Einkünfte angeben und bekommt die zuviel bezahlte Abgeltungssteuer zurück. Ich glaube das nennt sich die "Besser-Prüfung".
Ist das soweit noch richtig?
Wenn der persönliche Steuersatz höher ist, dann bleibt es bei den 25 Prozent.
Nicht umsonst heißt das Ding heute Abgeltungssteuer, sprich wenn die Bank abführt, dann ist die Steuerschuld abgegolten und keiner kann mir was, auch wenn mein persönlicher Steuersatz höher liegt als die 25 Prozent.
Wie ist das eigentlich heute mit der Angabe in der Steuererklärung?
- Muss ich Zinseinkünfte angeben, auch wenn Abgeltungssteuer abgeführt worden ist?
- wenn ich Verluste habe und diese mit Gewinnen verrechnen möchte, muss ich dann auch Zinseinkünfte angeben?
- Muss ich dann ALLES angeben oder reicht auch nur eine "Kleinigkeit"?
Diese Frage einer Angabe von Einkünften stellt sich ja noch heute bei verschiedenen Anlässen:
- man hat vergessen einen Freistellungsauftrag einzureichen
- Die Bank hat einen Fehler gemacht und zuviel Steuern abgeführt
- Man hat WP nach einem Übertrag verkauft, ohne dass die Anschaffungsdaten vorliegen (--> pauschale Versteuerung wurde durchgeführt)
- man hat Zinseinkünfte im Ausland, die im Ausland höher versteuert werden (--> Quellensteuer)