Beiträge von blacksun

    Zitat

    Original geschrieben von MartinBBBB
    Das Problem ist das dieses Vorgehen aber leicht Betrug ermöglicht.
    ...
    Ich denke es gibt auch genügend Leute die ohnehin vor der Privatinsolvenz stehen und damit gezielt nochmal etwas Geld beseite schaffen könnten. Da muß man nichtmal abhauen, sondern nur holen, verstecken und dann offenbarungseid machen.


    naja, so einfach ist das auch wieder nicht mit der Privatinsolvenz.
    Dieses bewusst schnell noch vorher Schulden machen ist bestimmt strafbar. Und damit man die Insolvenz bekommt, versichert man an eidesstatt, dass man nichts mehr hat.
    Also einfach Geld verstecken ist nicht. Damit begeht man auf jeden Fall eine Straftat.


    Und, es ist ja nicht so dass die Advancia nicht in die Schufa schaut. Ganz im Gegenteil. Die schaut nicht nur nach Negativeinträgen, sondern auch nach dem Scrore. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich hätte fast keine bekommen obwohl ich keine negativen Einträge habe. Ich wurde mehrmals abgelehnt, und nur durch gut zureden und Einsendung von drei Gehaltsnachweisen hab ich sie bekommen. Inzwischen habe ich auch wie beschrieben relativ zügig ein großzügiges Limit bekommen.


    Wenn jemand vor der Privatinsolvenz steht, dann zeichnet sich das ja schon vorher in der Schufa ab. Das kommt ja nicht aus heiterem Himmel.

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    LOL. Bedingungslos kostenlose Girokonten scheinen derzeit zu inflationieren - seit heute bietet die Targobank auch eines an.


    Wenn ich in meine Glaskugel schaue, dann vermute ich ähnliche Gründe wie bei der Cortal Consors.
    Ein Depot braucht bei der Targo ja ein Zwangsgiro. Und die ganzen FG-Nutzer haben folglich ein Giro und würden diese in Scharen kündigen, wenn sie das FG nicht mehr nutzen.
    Und auch hier hat man durch die ganzen FG erfahren, wer alles Geld hat und auch clever genug, um sich die Grundgebühr für das Giro zu sparen.
    Das wird der Großeil sein und deshalb hat man das nun vermutlich nur neu verpackt, was ohnehin schon der Fall ist, dass sowieso fast keiner die Gebühr bezahlt.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verluste aus WP-Verkauf vor Einführung der Abgeltungssteuer


    Zitat

    Original geschrieben von tatanka70
    ...
    2. vier Jahre für Steuern und Steuervergütungen [...]


    Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist. [...]


    also der Teil mit den 4 Jahren verstehe ich nicht.
    Was genau funktioniert nach 4 Jahren nicht mehr?


    Wenn Wikipedia stimmt, dann verjähren Ansprüche des FA nach 5 Jahren.
    Die 10 Jahre gelten wohl nur bei den in § 370 der Abgabenordnung genannten Fällen


    d.h. wenn jemand aus der Zeit vor der Abgeltungssteuer (Einführung 1.1.2009) nicht alle Kapitaleinkünfte angegeben hat, wann kann das FA dann aus dieser Zeit nichts mehr nachfordern?
    ab dem 01.01.2014 oder 01.01.2015?


    Du beziehst den Unterschied zwischen den 10 Jahren und den 5 Jahren auf "Steuern hinterzogen" oder "Steuern verkürzt".
    Kann ein "Otto-Normalbürger", also jemand mit Einkünften aus unselbstständiger Arbeit + Kapitaleinkünfte überhaupt Steuern hinterziehen, wo 10 Jahre in Frage kommen? In den für 10 Jahre erwähnten Fällen des §370 geht das doch nur wenn er gefälschte oder verfälschte Belege abgibt, sprich wenn Belege manipuliert werden.


    Was mich nämlich stutzig macht ist folgendes.
    Wie kann denn ein FA im Jahr 2012 noch etwas aus 2005 einfordern?
    Die 5 Jahre Verjährung der Festsetzungsfrist für 2005 müssten doch schon vorbei sein.

    Re: CC Girokonto - nun dauerhaft ohne GG


    Zitat

    Original geschrieben von prämienjäger
    Hat jemand schon die 50 Euro Prämie für die Eröffnung eines Girokontos bei Cortal Consors erhalten (Aktion vom Ende letzen Jahres) ?


    nein, das hätte mich aber auch gewundert.
    Aber sie haben ja noch 28 Tage Zeit, in denen die Aussage "im April" auch noch stimmt.


    Aber es gab dafür eine Nachricht in die Postbox. Die CC ahnt vielleicht schon, dass sie demnächst ganz viele Kündigungen für das Giro bekommen wird, sobald die Prämie da ist. :-)
    Darum versucht sie den ein oder anderen zu halten, indem die Grundgebühr von 4,95 Euro nun komplett entfällt, also auch wenn weniger als 1500 Euro monatlich auf dem Konto eingehen.


    Zumindest wissen die jetzt, wer ein zuverlässiger "Überweiser" ist und wer monatlich auch 1500 Euro hat.


    Frage: lohnt es sich, das Giro zu behalten? Sprich bietet es eurer Meinung nach Vorteile, wenn DiBa und/oder DKB bereits vorhanden sind?
    Die VISA ist ja eine Debit-Karte, sprich wird wie eine girocard gleich dem Konto belastet. Und trotzdem sind Abhebungen auf 500 Euro pro 7 Tage begrenzt. Also nicht wirklichd er bringer.
    Hat das Giro Vorteile die sich lohnen?

    Re: Re: Re: Re: Verluste aus WP-Verkauf vor Einführung der Abgeltungssteuer


    Zitat

    Original geschrieben von chrisnx


    Wenn alles so bleiben soll, wie es ist und korrekt berechnet und abgeführt wurde, brauchst Du nichts anzugeben. Falls Du aber etwas verrechnen oder neuberechnen möchtest (z.B. Freistellungsbeträge nicht sinnvoll aufgeteilt und unnötig KESt gezahlt), so musst Du diese Einkunftsart vollständig darstellen, sonst fehlt die Vollständigkeit zur korrekten Veranlagung. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Banken/Brokern. Verluste bei einem und Gewinne bei einem anderen können verrechnet werden.


    ok, es gilt also das prinzip alles oder nichts.
    Wenn man also auch nur einen Euro verrechnet/korrigiert haben möchte, dann muss man sämtliche Erträge auflisten.


    Eben gerade zwischen versch. Banken/Brokern ist es wichtig, dass man sich genau überlegt, wie man Freistellungsaufträge verteilt bzw. dass man Verlusttöpfe richtig überträgt (was ja widerum nur geht wenn das Depot leer ist). Daraus folgt dann dass man sich genau überlegt, bei wem man welche WP kauft und wo man diese lagert.
    Sprich man muss unbedingt darauf achten dass eben nichts verrechnet/korrigiert werden muss.



    Zwei Fragen noch:
    - wenn man doch Angaben macht/machen muss, bleibt es dann bei den 25 Prozent + Soli + Kirchensteuer kommt dann doch der persönliche Steuersatz zum Tragen? Normalerweise doch nicht, oder sind für solche Fälle dann doch wieder aus irgendwelchen Gründen mehr möglich?
    - Weißt Du auswendig wann die Ansprüche/Nachforderungen des FA verjährren? Sind das 3 Jahre oder mehr?

    Re: Re: Verluste aus WP-Verkauf vor Einführung der Abgeltungssteuer


    Zitat

    Original geschrieben von chrisnx
    Die Verlustverrechnung wurde erst zum Fiskaljahr 2009 mit der Abgeltungswirkung der Kapitalertragssteuer eingeführt. Davor gab es bereits die KESt mit 20% auf Divisenden und 30% auf Zinsen (hier als Zinsabschlagsteuer) sowie 35% auf Tafelgeschäfte (dito.), jedoch ohne abgeltende Wirkung und einer Verlustverrechnung,
    ...
    Die Verluste waren mehrere Jahre rücktragbar sowie unbegrenzt vortragbar. Letztere sind aktuell die noch verbleibenden "Altverluste", welche nur noch in diesem Jahr unbeschränkt mit aktuellen Kapitalerträgen (exkl. Zinsen und Dividenden) verrechnet werden können,
    ...
    Fazit: Wenn Du vor 2009 Verluste eingefahren hast, hast Du diese hoffentlich in Deinen ESt-Erklärungen geltend gemacht und auch Bescheide über verbleibende Verluste vorliegen. Falls nicht und diese Jahre bereits rechtskräftig sind, hast Du diese leider verloren (den Wert des Verlustes sowie die Möglichkeit der Verrechnung mit Gewinnen). Soweit für WP.


    Genau letzteres ist der Fall. Alle EkSt-Erklärungen bis auf 2012 sind bereits gemacht und rechtskräftig. Die Verluste habe ich bestimmt bescheinigt bekommen (bzw. könnte ich noch bekommen).
    Wenn man Verluste in der Erklärung angegeben hat, dann musste man im Gegenzug vermutlich auch sämtliche Zinseinkünfte angeben.
    wenn der Grenzsteuersatz aber höher liegt wie die damals abgeführten 20 oder 30% dann hat das dazu geführt, dass die Verluste zwar verrechnet wurden, dafür die restlichen Einnahmen aber höher besteuert worden sind.


    Habe ich das richtig im Kopf:
    Heute zahlt man doch nie mehr wie die 25 Prozent (+ Soli und Kirchensteuer), egal wie hoch der persönliche Steuersatz ist.
    Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 liegt, dann kann/sollte man die Einkünfte angeben und bekommt die zuviel bezahlte Abgeltungssteuer zurück. Ich glaube das nennt sich die "Besser-Prüfung".
    Ist das soweit noch richtig?


    Wenn der persönliche Steuersatz höher ist, dann bleibt es bei den 25 Prozent.
    Nicht umsonst heißt das Ding heute Abgeltungssteuer, sprich wenn die Bank abführt, dann ist die Steuerschuld abgegolten und keiner kann mir was, auch wenn mein persönlicher Steuersatz höher liegt als die 25 Prozent.



    Wie ist das eigentlich heute mit der Angabe in der Steuererklärung?
    - Muss ich Zinseinkünfte angeben, auch wenn Abgeltungssteuer abgeführt worden ist?
    - wenn ich Verluste habe und diese mit Gewinnen verrechnen möchte, muss ich dann auch Zinseinkünfte angeben?
    - Muss ich dann ALLES angeben oder reicht auch nur eine "Kleinigkeit"?



    Diese Frage einer Angabe von Einkünften stellt sich ja noch heute bei verschiedenen Anlässen:
    - man hat vergessen einen Freistellungsauftrag einzureichen
    - Die Bank hat einen Fehler gemacht und zuviel Steuern abgeführt
    - Man hat WP nach einem Übertrag verkauft, ohne dass die Anschaffungsdaten vorliegen (--> pauschale Versteuerung wurde durchgeführt)
    - man hat Zinseinkünfte im Ausland, die im Ausland höher versteuert werden (--> Quellensteuer)

    Verluste aus WP-Verkauf vor Einführung der Abgeltungssteuer


    Hallo zusammen,


    ich habe mal ein paar steuerliche Fragen.


    Thema Verlusttöpfe
    Wenn ich ein WP mit Verlust verkaufe, welches vor Einführung der Abgeltungssteuer gekauft wurde und dieses verkaufe, kommen die Verluste dann in die Verlusttöpfe? Oder wurden die Verlusttöpfe auch erst mit der Abgeltungssteuer eingeführt?


    Bzw. ich habe auch viele solcher WP auch wieder vor Einführung der Abgeltungssteuer wieder verkauft (also Kauf und Verkauf vor Abgeltungssteuer, Haltedauer mehrere Jahre).
    Wie sah denn die alte Regelung aus (ich habe mich damals noch nicht mit diesem Thema beschäftigt, sondern bin davon ausgegangen, dass das halt mein persönliches Anlegerpech war und ich damit steuerlich nichts mehr anfangen kann)


    Kurzum, kann es sein, dass ich mit den Verlusten von damals heute noch etwas in Verbindung mit Zinserträgen anfangen kann, also die Steuerlast mindern kann?





    Zitat

    Original geschrieben von Creditfox
    Anscheinend ist hier noch nicht bekannt, daß die comdirect heimlich die Bedingungen für Fremdwährungen deutlich verschlechtert hat. Es wird mittels commerzbank, statt VISA umgetauscht. Das bedeutet, wer mit der VISA Karte "kostenlos" Bargeld in nicht westlichen Ländern ausm Automaten zieht, muß 1%-3% auf Firstdata/VISA draufzahlen, gilt auch für Shopumsätze und die Commerzbank-Karten. Also für POS dann ca 3,5% Fremdwährungsgebühr.


    wie hast Du das gemerkt bzw. wo steht das?

    Zitat

    Original geschrieben von DarioM Gibt es eigentlich eine Bank, die allgemein Annahmefristen nach 16 Uhr 30 hat?


    auch wenn die Sparkassen es nirgends extern taggleich hinschaffen, so haben Sie den Vorteil, dass Überweisungen noch bis 20 Uhr taggleich ausgeführt werden.
    Das gleiche gilt für RaiBas.
    Ich habe beides in der Familie. Eine um 19:45 Uhr online aufgegebene ÜW kam soweit ich weiß bisher immer am nächsten Tag an, auch wenn's zu Privatbanken ging.


    Ich kann mir aber gut vorstellen, dass in den AGBs, PLV oder sonstigen offiziellen Dokumenten ein früherer Termin für den Buchungsschnitt genannt wird. Ich hab's nie nachgeschlagen. Die Aussagen sind also Erfahrungswerte.


    Ein heißer Tipp sind daher auch die PSD-Banken, die ja das gleiche Rechenzentrum wie die VoBas/RaiBas (=Fiducia) nutzen. Bei denen gibt's ja Giros ohne Grundgebühr auch ohne Geldeingang.
    Bei RaiBas/VoBas und PSDs geht es immer zu https://...fiducia.de


    Wie es bei der 1822 aussieht müsstet ihr mal ausprobieren. Die gehören ja zur Frankfurter Sparkasse, sprich evtl. profitieren die dann davon. Andererseits nutzen die ein ganz anderes Banking-System wie die Sparkassen. Somit kann es deshalb auch anders aussehen. Viele von euch haben ja ein Konto bei der 1822 (ich nicht mehr). Überweist doch einfach am Mittwoch Abend um 19:30 Uhr mal Testbeträge zu anderen Banken und berichtet (vielleicht nicht gleich morgen, da das der erste Bankarbeitstag im April ist).

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Und wenn bisher niemand bei der Bank nachgefragt hat, wirst du es wohl machen müssen, um ganz sicherzugehen. Denn die 50 Euro gibt es ja erst seit kurzem, so dass vermutlich noch niemand eigene Erfahrungen gemacht hat.


    huuch, jetzt melden sich bestimmt gleich zwei User hier, die immer dringend davon abraten, dass man ja nicht bei der Bank anrufen soll :p :p
    Spaß bei Seite, in diesem Fall würde das tatsächlich nichts bringen. Telefonisch hast Du sowieso nichts in der Hand (als Nicht-Kunde gibt's ja keine Sprachaufzeichnung des Gespräches), und schriftlich würde die DAB natürlich sagen dass man noch nie Kunde gewesen sein darf.


    Sprich das liese sich nur rausfinden durch Erfahrungen/Versuch.


    Ich habe mal die Unterlagen von damals rausgesucht. Kündigung war im April 2011.
    Und der Anlass für's Giro war damals die Affili-Prämie.
    Meinst Du das ist noch zu früh für einen Versuch?