Beiträge von blacksun

    Zitat

    Original geschrieben von speeny
    Alle o. g. Daten sind vom VW-Konto. Wertstellung abgebendes Konto 27.2., Zielkonto 1.3. Verfügbarkeit war erst am 28.2. und auch nur telefonisch, online kam immer der Hinweis, sich an die Hotline zu wenden. Vielleicht wär's auch schon am 27.2. gegangen.


    ok, dann war das Geld ja trotzdem nur 2-3 Tage insgesamt unterwegs (deshalb habe ich so explizit gefragt), also auch nicht länger bzw. nicht viel länger als wenn Du beim abgebenden Konto überwiesen hättest.
    Dann wäre ÜW1-Eingabe 27.02, Gutschrift VW 28.02, ÜW2-Eingabe bei VW 28.02, Gutschrift Zielkonto 01.03.


    Wenn man anrufen muss ist das schon lästig, aber durchaus machbar.


    Frage an alle:
    Wenn ihr angerufen habt und die Überweisung bei der VW telefonisch aufgegeben habt, hat sich die VW-Bank auch mal geweigert bzw. hat die Überweisung auch mal einige Tage verzögert (so nach dem Motto "wir müssen erst einige Tage warten/prüfen")?


    Ich habe nur einen Kleinbetrag im einstelligen Euro-Bereich auf dem VW-Konto, es soll aber ein mittelgroßer vierstelliger Euro-Betrag über das Konto wandern.


    Lola hat ja geschrieben dass nur beim ersten Mal gewartet werden musste. Können das andere bestätigen?
    Wie lange musste denn gewartet werden? Wurde das einem am Telefon gleich mitgeteilt oder musst man täglich schauen, ob die Überweisung nun ausgeführt wurde?

    Zitat

    Original geschrieben von speeny
    aktuelles Beispiel: Buchung Lastschrift 26.2., Wertstellung 27.2.
    Buchung abgehende Überweisung 28.2., Wertstellung 1.3.
    ...
    Hö? Ich schrieb doch ausdrücklich, dass man Wartezeit hat, hängt mit der Möglichkeit des Nichteinlösens der Lastschrift zusammen.


    Du hast also am 26.2. die LS veranlasst. War die Wertstellung beim abgebenden Konto auch am 27.2.?
    Hättest Du denn am 27.02. auch bereits überweisen können oder ging das tatsächlich erst am 28.02.?
    Welche Wertstellung meinst Du mit dem 01.03. bei der abgehenden Überweisung, die bei der VW-Bank oder die beim Zielkonto?

    Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Ja, müsste.
    ...
    OB das tatsächlich auch so gehandhabt wird...


    Meine Vermutung geht auch dahin, dass die Kündigung bleibt, aber das ist halt auch nur eine Vermutung.


    Es würde auch ein Beispiel geben aus einem anderen Bereich, aber auch in Verbindung mit dem Widerrufsrecht.
    Wenn Du z.B. bei einem Onlineshop einen TV bestellst und diesen per Finanzierung bezahlst, dann aber von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst, dann wird auch der Finanzierungsvertrag rückabgewickelt.
    Stichwort ist hier "verbundene Verträge".



    Das zeigt mir wieder, wie vorsichtig man sein muss mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und dass man besser für die Firma mitdenkt und explizit noch mit reinschreibt, dass das Schreiben kein Widerruf ist.

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Da sich in letzter Zeit immer mehr ausländische Banken um deutsche Kunden bemühen, eine Info für den Hinterkopf: http://www.test.de/Sicherheit-…/?mc=news.2013.03-20-1005


    Bei einem EU-Mitglied halte ich so was übrigens für skandalös.


    Absolute Sauerei.
    Gab's nicht auch einen entsprechenden Beitrag zur französischen Einlagensicherung, die bei der Renault-Bank greifen würde.
    Ich meine ich hätte auch was gelesen dass Nicht-französische Sparer benachteiligt werden würden.

    Zitat

    Original geschrieben von speeny
    Ja, VW-Bank.


    Verfügbarkeit überdas Guthaben bei Lastschrifteinzug nach Wartezeit, aktuelles Beispiel:
    Buchung Lastschrift 26.2., Wertstellung 27.2.
    Buchung abgehende Überweisung 28.2., Wertstellung 1.3.


    sehe ich das richtig, dass die VW-Bank keine Wartezeit hat, wenn man ein per Lastschrift eingezogenes Guthaben wieder extern auf ein anderes Referenzkonto weiterüberweisen möchte?


    Hast Du bei Dir betragsmäßige Obergrenzen für einen solchen Transfer festgestellt?
    Und hast Du ein größeres Guthaben (in der Größe des Geldtransfers z.B.) auf dem VW-Konto?

    Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Ich tippe mal darauf, dass der Vorversorger nun raus ist. Der hat beim Netzbetreiber sicher auch schon die Ummeldung veranlasst.
    ...
    Theoretisch (und auch praktisch) kannst Du Dir die Differenz von dem "neuen" Versorger erstatten lassen, der offenbar nicht in der Lage ist, zu lesen.
    ...
    1 Monat Grundversorgung ist zwar kein Beinbruch, aber ärgerlich


    in meinem besonderen Fall ist das nicht tatsächlich schlimm, da fast keine Mehrkosten entstehen durch eine Grundversorgung. Sprich mir geht es gar nicht darum wer die Mehrkosten der Grundversorgung übernehmen würde.


    Mir geht es eigentlich darum, ob der Vertragsschluss so an die Kündigung gekoppelt ist, dass wenn der Vertrag durch einen Widerruf nicht zustande kommt, ob dann damit auch gleich die Kündigung beim Vorversorger hinfällig wäre/Kündigung rückabgewickelt wird.


    Die Brisanz ist eigentlich eine ganz andere, nicht das mit der Grundversorgung
    Stell Dir mal vor, der Vorversorger hätte eine Vertragslaufzeit gehabt. Würde die Kündigung nicht mehr gelten, wäre ich dann plötzlich im Zeiten Vertragsjahr. Üblicherweise verlängert sich ein Vertrag immer um weitere 12 Monate. Für eine eigene Kündigung wäre es nun aber zu spät, da die Kündigungsfrist dann nicht mehr eingehalten ist.
    Und wie allgemein bekannt sind die Stromverträge nur im ersten Jahr wirklich attraktiv. Im zweiten Jahr werden die Verträge dann meist richtig teuer.



    Daher wäre das schon interessant zu wissen, was denn da genau gilt. Bleibt die Kündigung trotzdem erhalten oder nicht?

    Widerruf - Kündigung beim alten Anbieter erfolgte durch neuen Anbieter


    Hallo zusammen,


    mal eine Frage zum Thema widerrufener Stromvertrag.
    Ich hatte ja einige Seiten vorher euch gefragt, ob man einen Stromanbieter auch kündigen kann noch bevor die Belieferung begonnen hat und was ein Anbieter daraus macht (Kündigung oder Widerruf). Eine Kündigung vor Lieferbeginn ist bei diesem Vertrag auch nötig gewesen, da man nur so die Kündigungsfrist einhält und trotzdem nicht länger wie 4 Wochen beliefert wird (1 Monat Vertragslaufzeit).
    Ich habe nun tatsächlich den Fall dass ein Anbieter mein Kündigungsschreiben als Widerruf interpretiert hat und erst gar nicht mit der Belieferung beginnt.


    Allerdings hatte der neue Anbieter auch gleich den Auftrag, den Vorversorger zu kündigen, was auch erfolgt ist (Bestätigung liegt vor).
    Bleibt diese Kündigung des Vorversorgers erhalten oder wird diese durch den Widerruf ebenfalls rückabgewickelt?

    Zitat

    Original geschrieben von lisari
    (Übrigens ein Feature, das ich gern bei anderen Kreditkarten hätte, kenne ich bisher nur bei Barclay.)


    Nur so aus Interesse, warum?
    Auch bei anderen KK kannt Du doch überweisen, oder?
    Welchen Vorteil hat eine LS im Vergleich zur Überweisung?


    Zitat

    Original geschrieben von lisari
    Der springende Punkt ist: Teilzahlung einschalten, auch wenn Du zu 100% (durch Überweisung) ausgleichst. Ideal ist es, wenn das Limit fast ausgeschöpft ist, wenn die Überweisung gemacht wird. Dann erhöht Barclay das Limit von sich aus, sozusagen DAMIT Du die Teilzahlung benutzen kannst (denn damit würden sie kräftig verdienen).


    An sich aber ein großer Aufwand.
    Mir hat die BC mal erklärt, dass Limiterhöhungen grundsätzlich nur alle 6 Monate möglich sind.
    D.h. aber auch, dass Du jeden Monat bis kurz vor das Limit Geld ausgeben musst und dann eben manuell überweisen, und das über Monate. Ein oder zwei Mal das ganze so treiben wird denke ich nicht reichen.

    Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    ...Das an und für sich sehr gute Postbank Angebot ist ja so nicht mehr zu bekommen, insofern würde ich mir die Möglichkeit gerne für die Zukunft offenhalten.


    Da Du das Konto ja schon behalten möchtest, und weil das Konto so tatsächlich nicht mehr zu bekommen ist, würde ich einfach für Umsätze sorgen.


    Am einfachsten ist wenn Du eine kleine Lastschrift von irgendwas zukünftig von dem Konto einziehen lässt, bei dem der monatliche Betrag immer gleich ist. Ein Schubladenvertrag würde sich anbieten, der bereits gekündigt ist.
    Einfach das Geld für die restliche Laufzeit draufüberweisen und dann eben abbuchen lassen.


    Oder wenn Dir die Gefahr einer Rücklastschrift und den damit verbundenen Kosten zu groß ist, dann überweise doch einfach 50 Euro auf das PB-Konto und richte bei der PB einen Dauerauftrag ein, mit dem Du jeden Monat kleine Euro-Beträge auf das VoBa-Konto oder sonst wohin überweist.


    Oder einfach beides.


    Das ganze hat dann zwar den Nachteil, dass Du auch deine Auszüge online abrufen musst. Bei dem Konto musst Du mal schauen ob es Zwangsauszüge gibt und ob die etwas kosten. Evtl. sind bei dem Konto die Auszüge per Post umsonst, oder Du investierst halt die paar Euro für die Portokosten.


    Aber dann hat das Konto Umsätze und die PB kann nichts mehr sagen.


    Auf das Schreiben würde ich schon reagieren und einfach mitteilen, dass Du zukünftig das Konto wieder mehr nutzen würdest, einfach um die akute Gefahr der Kündigung abzuwenden.

    Zitat

    Original geschrieben von puntigamer
    ...die allgemeine Diskussion über die Berechnung der Inflationsrate will ich nicht diskutieren, da insbesondere der Preisverfall in der Elektronik, die nun mal zum Warenkorb mit dazugehört, das Ergebnis erheblich verfälscht. Die Inflationsrate wäre andererseits deutlich höher. Und in echten Krisenzeiten kannst du deinen Fernseher eben nicht essen...


    dem kann ich nur sowas von Beipflichten. Endlich jemand der das genauso sieht.
    Die normale Inflationsraten, wie sie vom Statistischen Bundesamt berechnet werden, sind Volksverdummung. Denn wie Du sagst, das ist doch völlig wurscht was Luxus-Aktikel kosten, entscheidend sind die Preise für Dinge, die jeder Mensch braucht zum Überleben (Nahrung, Kleidung, Energie, Mieten, Wohneigentum/Unterhalt von Wohneigentum, medizinische Versorgung, usw.)



    Zitat

    Original geschrieben von puntigamer
    Inflation wird ja aber oft nicht durch irgendwelche Entwicklungen der Wirtschaft beeinflusst, sondern eben auch durch das allgemeine Vertrauen bzw. mögliche Zukunftserwartungen in die entsprechenden Werte


    Ich gebe dir aber voll und ganz Recht, dass Aktien aktuell durch aus einen ganz guten Inflationsschutz bieten und zumindest langfristig betrachtet tatsächlich sich als gute Alternative erweisen. Aber die big-player, bei denen auch eine entsprechende Rendite rumkommt, gehören eben gerade nicht gerade zu den Artikeln des täglichen Bedarfs ... und ob in einer (richtigen) Krise überhaupt noch Gewinne am Aktienmarkt entstehen, wage ich zu bezweifeln (und das nicht nur aus dem Grund, dass m.E. die möglichen (aber für mich unwahrscheinlichen) höheren Gewinne der Versorger die Verluste der anderen werte nicht ausgleichen können).


    Ich sehe das mit dem Inflationsschutz bei Aktien auch kritisch. Denn wie Du das bei der Beeinflussung der Inflationsrate gesagt hast spiegelt der Kurs nicht den tatsächlichen Wert des Unternehmen wieder, sondern lediglich "Meinungen" was das Unternehmen wert sei.
    Wenn Du jetzt Aktien eines Unternehmens kaufst, egal welches, dann bin ich mir sicher dass die Summe aller Aktien zusammengenommen nicht der Summe der sicheren Sachwerte entspricht, sondern der Preis der Aktien wesentlich höher ist, da eben die Spekulation mit drinsteckt.
    In Zeiten in denen das mit dem ewigen Wachstum funktioniert mag das vielleicht doch funktionieren, aber in Krisenzeiten wie Währungsreform, Abwertung der Währung usw. verhindern Aktien auch nicht dass Geld weniger Wert ist.