Beiträge von blacksun

    Formulierung der Vertragslaufzeit


    Hallo zusammen,


    ich habe mir mal die AGB möglicher Lieferanten angeschaut, zu denen ich evtl. wechseln würde.


    Zum Lieferbeginn finde ich u.a. folgende Formulierungen:


    a)
    Sofern der Lieferbeginn nicht der Erste eines Monats ist, endet die
    Erstvertragslaufzeit zum Ende des auf den Lieferbeginn folgenden zwölften Monats.


    b)
    Die Mindestvertragslaufzeit endet beim “12 Monate”-Produkt mit Ablauf des letzten Tages des Kalendermonats, in dem der 12. Belieferungsmonat endet.



    Frage an euch:
    Wenn der Lieferbeginn nicht der erste ist, sondern z.B. der 15. eines Monats, werde ich dann bei Lieferant a) und b) 11,5 Monate oder 12,5 Monate beliefert.


    Danach richtet sich nämlich dann ob ein Bonus gewährt wird oder ob nicht da keine 12 Monate Belieferung.

    Re: Re: Re: Re: Girokonto Cortal Consors


    Zitat

    Original geschrieben von halix
    Das sind schon tolle Typen, die sich vermeintliche/existierende/nicht-existierende Schlupflöcher dann auch noch von der Hotline bestätigen lassen wollen...Warum eigentlich nicht gleich von der Marketing-Abteilung? Oder gar von der Geschäftsführung den Freibrief erhalten?


    Wenn's dann doch mit der Eigenüberweisung klappt, schön für uns Kunden... - aber sicher kein Fall für die Hotline. Wenn's nicht klappt - Mund abputzen und gut ist...


    Und zum Austausch, wo und wie es klappen könnte, dient ja unter anderem dieses Forum als Medium...


    Jetzt muss ich Herbert mal in Schutz nehmen


    Warum aktuell ein so reges Interesse an dem Giro der CC besteht dürfte ja klar sein.


    Und zum Thema Austausch in diesem Forum:
    Ich hatte genau diese Frage, die nun mind. zwei weitere Personen hier in die Forum haben, bereits im Dezember hier gestellt, und da hat bisher auch niemand geantwortet.
    Da brauchst du Dich nicht wundern, dass die Leute dann auf die Idee kommen, halt an anderer Stelle sich zu erkundigen (und um der Frage vorwegzugreifen, nein ich habe nicht bei der CC angefragt)


    D.h. gäbe es schon einige Rückmeldungen zu dem Thema hier im Forum, dann würde auch niemand bei der Hotline anrufen. Da musst Du Dich schon selbst an die Nase fassen.
    Man muss sich in einem Forum schon auch selbst einbringen und nicht immer nur passiv mitlesen und von den anderen profitieren wollen.


    Übrigens, es kommt regelmäßig vor, dass User hier ermahnt werden, eben NICHT in diesem Forum über Themen (wie Du es nennst "Schlupflöcher") zu sprechen.


    Bist Du denn bereit, für uns das zu Testen, ob eine "interne Umbuchung" auch als Geldeingang zählt? Dann würde ich sagen Du testet das für uns und postet dann das Ergebnis.

    Re: Re: Agrarbank - GiroTG nun mit Grundgebühr und weniger Freiposten


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Na dann sei doch froh. Entscheidend für die Gültigkeit neuer Bedingungen ist nicht deren Übermittlung, sondern deren Erhalt beim Empfänger. D.h. solange du von der Bank keine Post, Mail, etc. über neue Konditionen erhältst, gelten die alten weiter.


    ich weiß, die müssen sowas den Kunden mitteilen. Steht sogar in deren AGB.
    Nur weißt Du ja selbst, dass es manchmal so gewiefte Firmen gibt, die so eine Änderung irgendwo in eine Werbung packen.
    Darum wollte ich sichergehen, dass ich das nichts übersehen habe. In den Kontoauszügen habe ich extra nochmal geschaut (darin machen die nämlich auch Werbung).
    Beim Thema Zugang: richtig, formal zählt eine Mitteilung immer wenn sie dich erreicht hat. Aber ob im Streitfall vor Gericht nicht auch die Anscheinsvermutung zählt, das ist immer so eine Sache.


    Aber das ganze ist ein gutes Stichwort für ein Thema grundsätzlicher Art:
    Wenn Du in deren AGB schaust, dann steht da wie erwähnt dass die Bank einem explizit eine Preiserhöhung mitteilen muss für Dinge, die der Kunde "regelmäßig in Anspruch nimmt". Dass eine Grundgebühr darunter fällt ist klar.
    Nur wie sieht es mit anderen Punkten aus einem PLV aus (unabhängig jetzt wie gesagt mal von der Agrarbank)?
    Bei welchen Punkten aus dem PLV muss explizit mitgeteilt werden, und bei welchen reicht es wenn es nur im PLV aufgeführt ist?
    Ist z.B. eine Überweisung "regelmäßig"? Oder eine die Gebühr für eine Order? Ist das Ausstellen einer neuen Girocard, wenn die alte abgelaufen ist, "regelmäßig"?
    Wo meinst Du sind da die Grenzen?

    Agrarbank - GiroTG nun mit Grundgebühr und weniger Freiposten


    wie ich heute zufällig entdeckt habe verlangt die Agrarbank ab 01.01.2013 3,50 Euro monatliche Grundgebühr für ihr Girokonto, sofern sich nicht im Durchschnitt mind. 5000 Euro auf dem Konto befinden.
    Bei einem Zinssatz von 0,084 also unverzinst.
    Des weiteren hat man jetzt nur noch 50 Buchungsposten frei anstatt 200 wie bisher.


    Quelle:
    Modern-Banking
    Preisleistungsverzeichnis


    Hat jemand der Bestandskunden hier eine Mitteilung über die Gebühreneinführung bzw. die Änderungen erhalten, und wenn ja in welcher Form?
    Ich nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Ich habe in den letzten Jahren immer so zum Jahresende an einer Sonderzinsaktion bei Depotübertrag teilgenommen und dann das folgende Kalenderjahr den Sonderzins bekommen. So gesehen, hätte der höhere Zinssatz bei der 4% Aktion den Verlust von drei Monaten Sonderzins etwas relativiert.


    Der Gedankengang, daß man noch sechs Monate nach Depotschließung als Bestandskunde zählen müßte, da man ja auch erst danach wieder als Neukunde angesehen wird, ist natürlich gut.:top: Insofern dürfte man also nichts falsch machen, wenn man jetzt kündigt. Gibt es demnächst keine Aktionen für Bestandskunden kann man nach einem halben Jahr wieder an Neukundenaktionen (mit KwK) teilnehmen. Gibt es doch welche, dann hatte man halt etwas Aufwand.


    Ich habe mir die Mühe gemacht und in 2012 eigentlich an jeder der Zinsaktionen für Bestandskunden teilgenommen, weil die jeweilige Aktion ja immer die vorhergehende Aktion ersetzt hat. Der Zins war ja die ersten 3 Quartale bei 3,5 Prozent (wenn es noch richtig im Kopf habe). Hintergrund war eben hauptsächlich die Verlängerung des Zeitraums der Sonderverzinsung. Man konnte ja nie wissen, ob es nochmal eine neue Aktion geben wird. Sonst hätte man natürlich einfach mal aussetzen können und hätte trotzdem den gleichen Zeitraum abgedeckt. Dass es dann nochmal 4 Prozent bei Schließung gab im 4.Q war dann noch das Bonbon.


    Was das Thema mit dem Neu-/Bestandskunden angeht.
    Ich habe an was anderes noch gar nicht gedacht, ist mir gerade erst eingefallen. Und zwar kannst Du tatsächlich eigentlich nichts falsch machen, wenn Du schnellstmöglich kündigst.
    Die nächsten 6 Monate zählst Du ohnehin als Bestandskunde, ob Du möchtest oder nicht.
    Jetzt könnte es Dir ja passieren, dass im 7. Monat eine Aktion kommt, die ausschließlich für Bestandskunden ist bzw. wo die Bestandskundenkonditionen besser sind.
    Dann eröffnest Du halt zuerst ohne Aktionsteilnahme aber mit KwK-Prämie unsw als Neukunde, bist dann ja Kunde, und nimmst dann einfach an der Bestandskundenaktion teil.


    Auch hier gilt eigentlich die Erfahrung, die ich bisher so gemacht habe, dass ein Konto aufheben auf Verdacht, dass irgendwann eine Aktion kommt wo man ein bereits bestehendes Konto brauchen kann, nichts bringt. Es ist in 95% der Fälle immer gut, möglichst schnell zu kündigen, wenn man das Konto nicht mehr braucht.



    Zitat

    Original geschrieben von bigfoot49
    Wenn ich das richtig verstehe, bekommst die 3,0 bzw 3,5 (bei Depotübertragung) aber "nur für zwei Quartale", oder? So stellt es zumindest auch das Beispiel dar!?


    Darum steht ja auch ja auch in der Angebotsbeschreibung, dass man 6 Monate Sonderverzinsung bekommt.
    Das Beispiel macht es ja ebenfalls deutlich.
    Kurz zusammengefasst heißt das also, wenn Du jetzt einsteigst
    - müssen die 5000 als WP "unverzinst" bis zum 01.07.2013 auf dem Depot bleiben (ausschlaggebend ist ja wohl immer nur der Quartalsstand)
    - die eigentliche Anlage von bis zu 75.000 Euro solltest Du erst ab dem 2Q2013 überweisen, da vorher nur der Standardzins gilt.

    Re: Consors Aktionen für Bestandskunden?


    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Anders, als in den vergangenen Jahren, gab es diesmal zum Jahresende keine Fondsübertragsaktion oder Depotübertragaktion mit Sonderverzinsung für Bestandskunden. Ich bin daher am überlegen, mein Depot zu schließen, um zukünftig an Neukundenaktion (mit zusätzlichem Erhalt einer Werbeprämie) teilnehmen zu können. Was haltet Ihr davon?


    Nutzt Du denn die Sonderverzinsung auf das TG bei CC (4 % auch für Bestandskunden, Aktion lief ja glaube ich ganz 2012 durch) gar nicht?
    Sollte eine Fondsübertragsaktion für Bestandskunden sein, dann zählt man bei der CC ja (wie bei allen Aktionen dort eigentlich) in den ersten 6 Monaten nach Kündigung immer noch als Bestandskunde. Sprich wenn Du jetzt im Januar kündigen würdest und im Mai käme eine Aktion und du würdest wieder ein Depot eröffnen würdest Du immer noch als Bestandskunde zählen, so als hättest Du nicht gekündigt.
    Das gleiche gilt auch für Depotübertragsaktionen mit Sonderzins auf TG. Hier wird sehr wahrscheinlich - wenn es überhaupt wieder welche geben sollte - diese frühestens zum 2. Quartal kommen.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Es ist auch für mich interessant, daß Wertpapier- Depots bei einer Wertpapierhandelsbank scheinbar kein treuhänderisch verwaltetes Fremdvermögen sind, sondern voll mit in die Insolvenzmasse fallen.


    Möglicherweise habe ich hier auch einen Denkfehler. Denn das kann eigentlich nicht sein, daß auf meinen Name lautende Papiere mit in die fremde Insolvenzmasse fallen :( .


    So sehe ich das auch. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass sobald WP/Geld bei der Bank ist, dass das dann "Eigentum" der Bank wird.
    Vielleicht sichert der erwähnte Gesetzestext nur zusätzlich.
    Wenn die WP gar nicht der Bank gehören, dann dürfen diese auch nicht in die Konkursmasse einfließen. Und dann gibt es ja auch nichts zu entschädigen. Die WP müssen einfach wieder rausgegeben werden.


    Ich bring mal ein Autobeispiel: Du bringst Dein Auto in eine Werkstatt zur Reparatur. Dann geht die Werkstatt pleite. Dann gehört das Auto ja weder der Werkstatt noch zur Konkursmasse nur weil es zum Zeitpunkt der Insolvenz auf dem Gelände war. (hoffe ich zumindest dass das so ist)

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Dort hat man ja mit CFDs gehandelt - war es nicht vielleicht so, dass FXdirekt selbst der Emittent war? Waren denn über diesen Broker noch andere Papiere handelbar?


    CFDs gab's auf jeden Fall dort.
    Ich hab mal noch etwas im Internet rumgelesen. Die einen sagen CFDs seien keine WP. Und andere dass die CFDs auch vom Broker selbst sein können.
    Das Thema steht und fällt also wohl mit dem Thema wer das Produkt/WP emittiert hat.
    Wer das im Falle von FXdirekt war, das weiß ich natürlich nicht.


    Was meinst Du, was wäre wenn jemand dort gerade zufällig nur Euros auf dem Handelskonto hat? Bekommt er die dann vollständig zurück?


    Ich war tatsächlich dort auch mal Kunde. Da gab es im Rahmen von KwK eine Prämie nur für die reine Handelskontoeröffnung. Man musste nur mind. 4000 Euro einzahlen.
    Wenn das damals passiert wäre, wäre das Geld dann weg? Gäbe es die ganzen Euronen zurück oder nur 90 Prozent? Was meinst Du?