wie gesagt... Praxis und Theorie sind immer was anderes. Mir hat mal ein Pilot gesagt, dass auch ein Handy keine Störungen verursacht und das höchstens auffällt, wenn es am Boden klingelt...
letztendlich hat eh immer die Crew (bzw. der Kapitän) die letzte Enscheidungsgewalt
Beiträge von Martin Reicher
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bei den 49€ Druckern ist es wohl sogar billiger, immer wenn die Patronen leer sind den Drucker wegzuschmeißen (oder bei ebay zu verschleudern...) und nen neuen zu Kaufen...
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Einen Grund warum es nicht erlaubt ist kennst du doch: Das LBA erlaubt es nicht und jede D-registrierte Maschine ist an diese Vorschrift gebunden. Warum das so ist musst du das LBA fragen, da kann GermanWings wenig dazu...
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ich würde mir für einen Tausender mindestens 511,30€ zahlen lassen

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ich glaube, das kommt von einer Vorschrift vom LBA, LH hat ja schon vor einiger Zeit Laptops auch mit CD-LW erlaubt in einer Sonderregelung mit dem LBA. Offiziell dürfen die Geräte also nicht benutzt werden, wenn du an bord mal fragst dürfte keiner was dagegen haben

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wenn das so ist, dann habei ch das anfangs richti verstanden.
Was meinst du aber dann mit "kein direkter 1:1 Umtausch"?
Ich geh mit 100DM zu Kasse und krieg 100€ wieder ohne was gekauft zu haben? Das ist ja klar, dass es nicht geht... -
also hat 1DM auch an diesem Spezial-Tag nicht die Kaufkraft von 1€ sondern nur ca. der Hälfte, wie das normal üblich ist?
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Zitat
Original geschrieben von Cheeseburger
Nach 5 Monaten bist Du ja noch nicht einmal in der Gewährleistung, sondern sogar noch in der Garantiezeit.Cheeseburger
aha... selten so einen Quatsch gehört...

-die Gewährleistung dauert 24 Monate, innerhalb der ersten 6 Monate davon muss der Verkäufer nachweisen, dass das Gerät in Ordnung ist. Die GEwährleistung kann bei gewerblichen Kunden auf 12 Monate herabgesetzt werden (in den AGB), Ikea macht das z.B.
-die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Garantiezeiten über 1 Jahr sind leider doch recht selten...also nach 5 Monaten besteht sowohl Gewährleistung als auch Garantieanspruch. Bei Gewährleistung hast du aber den Vorteil, dass der Verkäufer (E-Plus) Nachweisen muss, dass das Gerät einwandfrei funktioniert um nicht nachbessern zu müssen
Wenn du versuchen willst den Kaufvertrag rückgängig machen zu können musst du auch unbedingt die Gewährleistung nutzen, nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen kannst du dann vom Vertrag zurücktreten
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Zitat
Möglicherweise war die CPU ja auch schon vor dem Einbau defekt. Falls der Prozessor äußerlich keine sonderbaren Veränderungen aufzeigt - und die würde er, falls er "durchgebrannt" ist - dann hast Du gute Chancen, diesen umzutauschen.
FredAnna [/B]
:apaul: gehabt? Da stand
ZitatHab ein Abit KT7 mit einem ganz alten Bios und darauf einen 950 Duron.
ICh glaube ein Duron 950 ist nicht wirklich neu, und er lief ja auch schon, denn sonst wäre der Lüfter nicht alt und würde Geräusche machen...