Beiträge von Martin Reicher

    War vorhin auch bei Kaufland und sah an der Kasse die Logos für "Mastercard kontaktlos" prangen. Das muss man natürlich testen, auch wenn ich nur für 4 Euro eingekauft habe...
    Also der KAssenfee gesagt, ich möchte mit Karte bezahlen. Da kam dann schon so der Blick "Wegen 4 Euro so ein Aufwand" und die Fee schaute erstmal weg. Handy ans Terminal gehalten - beep - und schon kam der Kassenzettel raus. Fee schaut mich an und frägt "Haben Sie die Karte schon wieder herausgenommen?".
    Zuletzt wollte sie dann noch eine Unterschrift haben, auf meine Frage, wie sie die dann prüfen will, wusste sie aber keine Antwort :D

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Du kannst die Zugangsdaten grundsätzlich auch für Voip mt z.B. einen Smartphone verwenden. Funktionieren tut das ganze nur über die Internetverbindung deines Telekom- Breitband-Anschlusses von zuhause. Über andere Internet- Zugänge läßt die Telekom keine Nutzung zu.


    Doch es geht zumindest auch von anderen Telekom-IP-Anschlüssen aus. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass für die VoIP-Accounts das "Passwort" gesetzt ist.
    Möglich ist das im Kundencenter unter Meine Daten, Passwörter & PINs -> Passwort ändern


    Von völlig beliebigen Internetzugängen aus funktioniert die IP-Telefonie allerdings nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Das kannst Du nicht. Du musst Dir die Verspätung schon vom Zugbegleitpersonal bestätigen lassen.


    Nein das ist nicht notwendig. Wäre im Fall von Nahverkehrszügen oder S-Bahnen oft auch unmöglich da unbegleitet.
    Und auch bei der BC 100 reicht eine Verspätung von über 60 min am Ende der Reisekette, wenn also die S-Bahn zu spät kommt und man dann den ICE verpasst, nächste Verbindung über 1 h später -> Entschädigung.

    Zitat

    Aber bei der BC100 habe ich kein Ticket und ich muss immer die BC100 kopieren und das Fahrgast Formular ausfüllen. Hier habe ich die Erstattung nie sofort ausgezahlt bekommen. Sondern es muss versendet werden, nach Ffm, bearbeitet werden, usw... Na ja!


    Es besteht keinerlei Formzwang. Du kannst auch völlig problemlos einen frei formulierten Brief an das SC Fahrgastrechte senden und dabei auch mehrere Verspätungen in einem Schreiben einreichen.
    Dabei solltest du eben kurz zusammenfassen wie deine geplante Fahrt aussah, was verspätet war und welche Folgen das hatte. So ist das viel einfacher als für jeden Fall ein Formular auszufüllen.

    Herrlich, wenn ich mich einlogge steht gleich auf der Startseite:
    "Persönlich legitimieren Ihre persöhnlichen Daten sind noch nicht verifiziert. Jetzt informieren"
    Informiere ich mich dann, kommt über der SChaltfläche "Zum PostIdent Coupon" ein Verbotszeichen.


    Und das obwohl laut Mail und A... das PostIdent-Verfahren erfolgreich war...

    Zitat

    Original geschrieben von kmak


    Eine App auf dem Telefon hat demgegenüber den klaren Nachteil, das sie nicht benutzt werden kann wenn mal wieder der Akku leer ist (und man dann auch kein Bargeld abheben kann).


    Laut MyWallet FAQ kann sowohl der Akku leer als auch das Telefon ausgeschaltet sein, sofern Expresskarte für eine der Bezahlkarten aktiviert ist.