Beiträge von Martin Reicher

    "Die DB hat endlich die tariflichen Grundlagen für einen Flächentarifvertrag für das Zugpersonal akzeptiert. Wir können somit für all unsere Mitglieder des Zugpersonals in den DB-Eisenbahnverkehrsunternehmen
    die Tarifverträge verhandeln und abschließen. Lokrangierführer werden als Lokomotivführer exakt
    im GDL-Flächentarifvertrag eingruppiert. Tarifverträge anderer Gewerkschaften spielen somit für die Annahme eines Schlichtungsspruches oder den Abschluss eines Tarifvertrags keine Rolle mehr. Deshalb haben wir einer Schlichtung zugestimmt. "


    So sieht das die GDL. Und das ist nicht das erste Mal, dass man seitens der DB die GDL dadurch abspeisen will, dass man ihr faktisch die Teilnahme an Tarifverhandlungen gestattet aber alles von der EVG abgenickt werden muss. Wenn die EVG nein sagt, hat die GDL Pech und sowas ist natürlich nicht akzeptabel.

    Die MagentaEINS Business Website sieht das mit dem Vertragspartner offenbar anders:
    https://geschaeftskunden.telek…magentaeins-business.html


    Dort steht unten "Die Anschrift der Vertragspartner im Festnetz und Mobilfunk müssen identisch sein." Also können die Vertragspartner offenbar auch hier unterschiedlich sein.


    Voraussetzungen sind außerdem:
    "Der Festnetzanschuss muss ein geschäftlich genutzter Anschluss auf IP-Basis sein
    Der Mobilfunkvertrag muss einen monatlichen Grundpreis von mindestens 25,17 Euro netto haben, wie z.B. die meisten der Magenta Mobil Business Tarife."


    Woanders steht dann wieder "Die berechtigten Tarife sind unter http://www.telekom.de/magenta-eins-business-tarife hinterlegt. Bereits bestehende Mobilfunk-Rahmenvertragsrabatte bis zu 10 % werden mit berücksichtigt. Mobilfunk-Verträge mit einem mtl. Grundpreis unter 25,17 € netto / 29,95 € brutto bzw. mit über 10 % Rabatt sind nicht vorteilsberechtigt."


    In dieser Tabelle ist auch "Magenta Zuhause" genannt (muss also kein DeutschlandLAN sein), dafür werden dort Magenta Mobil oder Complete Comfort Tarife gefordert.

    Mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende jedes Kalendertages, richtig.


    Das stört die Telekom nicht. Ich habe selbst schon mal überlegt, eine XtraCard in Business S ohne Handy zu überführen damit sie nicht immer wieder mal abgeschaltet wird. Ich benutze sie eigentlich nur zum Rufnummer-Parken und für wenige eingehende Anrufe (mit kostenloser Rufumleitung).


    Und selbst wenn sie dir kündigen sollten, hast du ja 6 Wochen Zeit für Portierungen.

    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Für einen Preisvergleich solltest Du herausfinden, wie die entsprechenden Modellbezeichnungen bei Neff, Siemens und Bosch lauten.


    Das ist wohl wahr. Wie Neff sich in die Palette einreicht, weiß ich nicht. Die Bosch und Siemens sind jedenfalls absolut baugleich wobei Bosch meiner Erfahrung nach günstiger zu bekommen ist.

    Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Wenn die Streiks unverhältnismäßig wären, ließe sich das vor Gericht klären. Doch dazu ist die Bahn nicht bereit. Warum wohl?


    Im November hat die DB sogar Klage gegen die GDL erhoben, da der STreik unverhältnismäßig sei. Der Konzern unterlag...
    http://www.zeit.de/mobilitaet/…okfuehrer-weiter-streiken


    Ramsauer hat dagegen heute verlauten lassen, Lokführer müssten wieder verbeamtet werden, wenn keine VErnunft einkehre. Fände ich gut ;)
    Das ganze ist allerdings IMHO utopisch. Man wollt ja vor 20 Jahren unbedingt die Bahn privatisieren

    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Denkst du nun, dass meine Aussage dazu, dass man mit Temperatursensoren solche Defekte nicht zuverlässiger und früher erkennen kann, nun nicht mehr gilt?


    Wie ich bereits erläutert habe, sind HOA/FBOA längst Stand der Technik. So primitiv wie du Eisenbahnen gerne darstellst, sind sie nämlich nicht

    Vielleicht weil die EVG doch immer recht arbeitgebernah ist... Das schönste war damals der Wechsel von Hansen direkt von der Gewerkschaft zum Arbeitgeber...
    Oder lustig finde ich auch diese ganzen Sprüche von wegen wir Lokführer wollen wieder in die Gemeinschaft. Damit meinen sie die Integration in den Funktionsgruppen-Tarifvertrag. Dabei war es aber die EVG welche Lokführer z b. bei DB Fshrwegdienste aus diesem FGrTV ausgegrenzt hat und ein anderer, noch schlechterer Tarifvertrag gilt.

    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Wenn diese "Heißläufer" so ein großes Problem darstellen, dann würde man einfach an jede Bremse einen Temperatursensor packen -- und fertig ist die Laube.


    Das war nun der Beweis dafür, dass du keine Ahnung davon hast was ein Heißläufer ist. Nämlich ein zu warm gewordenes Radsatzlager welches mit der Bremse nichts zu tun hat.


    Um die Detektion von Heißläufern und festen Bremsen kümmern sich die meist kombinierten Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen (HOA/FBOA) die streckenseitig installiert werden. Eine fahrzeugseitige Überwachung kann man bei modernen Triebzügen durchaus realisieren wie etwa bei der BR 407 oder selbst alte Lokomotiven wie die BR 103 und 120 haben eine Radsatzlagertemperaturüberwachung. Für Güterzüge wird das auf absehbare Zeit nicht geben, schon alleine weil sie dafür eine Energieversorgung und Steuerleitungen bräuchten. Dabei hat man sich schon vor Jahrzehnten mit einer europaweit einheitlichen Mittelpufferkupplung schwer getan welche immerhin Zug-/Druckkräfte übertragen hätte und gleichzeitig noch die Hauptluftleitung verband.


    Heißläufer sind durchaus eine häufige Ursache für Entgleisungen, wer will kann sich gerne durch diverse Untersuchungsberichte lesen: http://www.eisenbahn-unfallunt…tFormular.html?nn=1075760


    Aber auch an Stellwerken mit Personal vor Ort ist das in vielen Fällen von der Zugboachtung befreit, z.B. weil die Sicht auf die Strecke ohnehin durch die Stellwand des Spurplanstellwerks verbaut ist. HOA/FBOA in ausreicher Dichte vorhanden können durch ihre Temperaturmessung auch schon Alarm schlagen bevor das Lager rot glühend von einer Person erkannt werden kann. So fair muss man der Technik gegenüber schon sein - die schlägt eher ab und an mit Fehlalarmen zu.