Beiträge von Martin Reicher

    Die offensichtlichste ZEit-Regel ist doch die mit den Metall-Schildchen in der Warmhaltetheke. Die Ziffer muss mit 5 multipliziert werden und gibt dann die Minute an bis zu der das Produkt verkauft werden darf.
    Also Schild mit 5 heißt, dass der Burger zur Minute 25 weggeworfen werden muss, eine rote Zahl erhöht die Zeit um 2,5 min. Jeder Burger ist nur max. 10 min haltbar.
    Man kann des Öfteren beobachten wie die Schilder einfach ausgetauscht werden anstatt die Produkte zu entsorgen.
    Auch für die Mc Nuggets die in Warmhaltebehältern lagern gibt es sicherlich genaue Warmhaltezeiten (die kenne ich nicht), die Warmhalteschränke haben dafür digitale Timer. Ich habe öfters beobachtet wie die offensichtlich zurückgesetzt wurden. Völlig vertrocknete Nuggets entsprechen bestimmt nicht den Vorgaben von Mc Donalds...



    Edit: Ähhhm ja, das obige sollte vielleicht eher in den McD-Thread... BK hat ja ein anderes System das sich nicht so leicht manipulieren lässt, außer man bringt die Markierungen nicht an wie das häufig der Fall ist

    Du könntest z.B. einen DEHNprotector DPRO 230 NT verwenden, er schützt sowohl die Datenleitung als auch die Energieversorgung:
    http://www.amazon.de/Dehn-S%C3…tector-DPRO/dp/B001C9XORY


    Ein vollständiges Blitzschutzkonzept ist dieses Gerät natürlich nicht, es bietet einen Feinschutz. Bei einem nahegelegenen Einschlag wird das Gerät keinen ausreichenden Schutz bieten können, da muss schon ein (zusätzlicher) Blitzstromableiter her der dann in den Verteilerkasten eingebaut wird.

    Nokiahandyfan:
    Schon mal daran gedacht, dass der Großteil der "Strecken" Hannover-Berlin und Göttingen-Berlin gleich sind, nämlich Fallersleben-Berlin? Und die Probleme liegen gerade in diesem Schnellfahrabschnitt.


    Printus:
    Den Liefertermin legt nicht die Bahn fest sondern der Vertrag. Wenn SIemens behauptet, die Züge zum Tag x zu liefern, dann ist das deren Problem wenn sie den Termin nicht einhalten. Man hätte auch eine spätere Lieferung vereinbaren können. Aber das ist das Problem der Bahnindustrie und nicht der EVU an sich. Kann man erst später liefern wird man als Hersteller schnell unattraktiv, also setzt man gleich auf kurze Lieferfristen und bezahlt dann lieber eine Vertragsstrafe für eine verspätete Lieferung.


    Wie soll man denn weniger Tickets verkaufen und die ANzahl der Sparpreise unverändert lassen?
    Die Anzahl der Sparpreise ist laut PI ja auch unverändert. Die Anzahl von Normalpreisfahrkarten ist schon immer unbegrenzt und das ist auch einer der großen Vorteile der Bahn (Flexibilität für den Kunden).
    Die Sparpreise dienen schon seit ihrer Einführung der Auslastungssteuerung und das ist auch gut so.

    khaos:
    Die beworbenen 1 Euro Plätze in Flugzeug und Bus habe ich auch noch nie gesehen, statt dessen waren die Preise durchaus um Faktor 20 oder 50 teurer als beworben. Das wäre dann so als ob ein Bahnticket für eine Person dann 580 Euro kosten würde statt 29.
    Wenn du natürlich Fliegen immer als besser erachtest als mit der Bahn zu fahren, dann ist das deine persönliche Entscheidung.


    Printus:
    Der Fernverkehr der Deutschen Bahn hat schon seit längerer Zeit eine recht hohe Auslastung und benötigt dringend neue Fahrzeuge welche die Industrie nicht vertragsgerecht liefern konnte (Velaro D). Durch die Hochwasserschäden können einige Züge nicht verkehren (keine freie Trassen). Und jetzt willst du "besondere Rabatte und Aktionen"? Sollen die vollen Züge nun noch voller werden? Wahrscheinlich wird dann gleich wieder gejammert sein Züge zu über 200% besetzt sind und aufgrund dessen nicht abfahren dürfen -> Verspätung + Reisende nicht nicht mitfahren können


    Es gibt übrigens auch eine Presseinformation der DB dazu:


    Zitat


    Die Deutsche Bahn (DB) hat ihr Kontingent an Sparpreisen nicht reduziert und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun.


    Aufgrund der hochwasserbedingten Streckensperrung zwischen Hannover und Berlin können derzeit jedoch die Verstärkerzüge - insbesondere an den Wochenenden - nicht verkehren. Für diese ausfallenden Züge kann es daher auch keine Sparpreise geben, sodass insgesamt die Zahl der Sparpreis-Tickets etwas gesunken ist. Entscheidend ist: In den nach wie vor verkehrenden Regelzügen bietet die DB aber weiterhin ein unverändertes Kontingent an.


    Sobald die hochwasserbedingten Kapazitätsengpässe behoben sind, kehrt die DB zu ihrem vollen Zug-Angebot und damit auch zu dem üblichen Angebot an Sparpreisen auf dieser Strecke zurück.


    http://www.deutschebahn.com/de…l?start=0&itemsPerPage=20

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Man soll die Leute ja nicht nur heuern und feuern um kurzfristige Spitzen abzudecken, sondern langfristig einstellen um ein funktionierendes System mit ausreichend Personal zu schaffen. Gerade ein so riesiges Unternehmen wie die Bahn kann Mitarbeiter doch problemlos so koordinieren, dass sie notfalls als Springer in anderen Unternehmensbereichen aushelfen.


    Betriebseisenbahner sind spezielle Fachleute die nicht so einfach andere Tätigkeiten ausüben können.
    Bei Fahrdienstleitern ist es ziemlich extrem, sie brauchen nicht nur eine Ausbildung je Stellwerkstyp (mechanisch, elektromechanisch, Spurplan, ESTW, jede mit verschiedenen Bauformen) und eine örtliche Einweisung mit Prüfung. Jedes Stellwerk und jeder Bahnhof hat eine Eigenheiten die auch sicherheitsrelevant sind. Einfach irgendjemanden aus der Ferne, oder wie du gar vorschlägst aus anderen Unternehmensbereichen, holen geht da nicht.


    Genauso klappt es bei der Bahn nicht, dass man sich Azubis als billige Arbeitskräfte holt wie das im Handwerk/Industrie wohl teilweise der Fall ist. Betriebliche Aufgaben darf der Azubi nicht selbstständig ausüben, daher kostet ein Azubi auch nur Geld, erst nach Ausbildungsende profitiert der Ausbilder (möglicherweise) von seinem Einsatz.


    Mit 55-Stunden-Regel dürfte das Arbeitszeitgesetz gemeint sein, früher waren 55 Stunden in einer Woche, nun 60 Stunden ARbeitszeit möglich. Dazu muss man aber auch noch wissen, dass in einigen Berufen deutlich mehr "Dienstzeit" möglich ist. Zwangsläufige "Pausen" die etwa in einer Schicht enthalten sind an Wendebahnhöfen sind keine Arbeitzeit gemäß ArbZG, ich habe schon von Kollegen gehört die über 70 Stunden in 7 Tagen auf Arbeit waren.